Für die weitere Entwickelung wurde eine 1868 von Baur heraus- gegebene Schrift: "Über forstliche Versuchsanstalten" entscheidend, in welcher die Errichtung eines Netzes von Versuchsstationen über ganz Deutschland gefordert und energisch für Staatshilfe eingetreten wurde. Auf der Versammlung deutscher Land- und Forstwirte zu Wien 1868 kam der Gegenstand ebenfalls zur Beratung, und es wurde auf Ebermayers Vorschlag ein Komitee von 5 Mitgliedern (Wessely, Heyer, Ebermayer, Judeich, Baur) gewählt, welches einen Plan für die forstlichen Ver- suchsanstalten ausarbeiten und den Regierungen Bericht erstatten sollte. Durch die von diesem Komitee bereits im November 1868 gefassten Beschlüsse war nicht nur der Boden für weitere Diskussionen geschaffen, sondern auch der Anstoss zur Gründung der forstlichen Versuchsan- stalten gegeben, welcher, teilweise durch die kriegerischen Verhältnisse etwas verzögert, in den meisten grösseren Staaten während der Jahre 1870--1872 erfolgte.
Bei der ganzen Entwickelung dieser Frage trat immer deutlicher die Notwendigkeit hervor, dass für die anzustellenden Untersuchungen eine besondere Organisation von Staatswegen geschaffen werden müsse, dass dagegen eine blosse staatliche Subvention oder gar rein private Initiative nicht genüge. Letzteres hatte Klauprecht gewünscht, an dessen Widerspruch die bereits 1846 von Karl Heyer auf der Versammlung süddeutscher Forstwirte zu Freiburg i./Br. beantragte Organisation eines "forststatischen Vereines" unter staatlicher Ägide gescheitert war. Der Grund hierfür liegt in den bei einem grossen Teile der forstlichen Versuche obwaltenden Verhältnissen.
Einerseits handelt es sich nämlich hier, wie bereits erwähnt, um Massenerhebungen, welche an räumlich oft sehr weit voneinander ent- fernten Orten ausgeführt werden müssen, anderseits erstrecken sich viele Untersuchungen über lange Zeiträume, welche bisweilen die ganze Um- triebszeit umfassen. Nach beiden Richtungen reicht die Thätigkeit des einzelnen Forschers nicht aus. Die oft Jahrzehnte hindurch nach einem einheitlichen Plane fortzusetzenden Untersuchungen sind ohne das Vor- handensein einer besonderen Organisation unmöglich; wenn eine solche fehlt, dann ist meist alle von dem einzelnen Forscher verwandte Mühe überhaupt verloren.
Die Organe, welchen die Behandlung der nach ihrer zeitlichen Er- streckung oder räumlichen Ausdehnung oder in beiden Beziehungen weit ausschauenden Probleme obliegt, sind die forstlichen Ver- suchsanstalten. Die Errichtung derselben kann wegen der Höhe der hierzu erforderlichen Geldmittel, der Sicherung der Dauer und mit Rück- sicht auf die Autorität, welche die Angehörigen der Versuchsanstalten bei ihrer Thätigkeit im Walde und ihrem Verkehre mit den Forstbeamten besitzen müssen, naturgemäss nur von seiten des Staates erfolgen.
B. Zweiter (spezieller) Teil.
Für die weitere Entwickelung wurde eine 1868 von Baur heraus- gegebene Schrift: „Über forstliche Versuchsanstalten“ entscheidend, in welcher die Errichtung eines Netzes von Versuchsstationen über ganz Deutschland gefordert und energisch für Staatshilfe eingetreten wurde. Auf der Versammlung deutscher Land- und Forstwirte zu Wien 1868 kam der Gegenstand ebenfalls zur Beratung, und es wurde auf Ebermayers Vorschlag ein Komitee von 5 Mitgliedern (Wessely, Heyer, Ebermayer, Judeich, Baur) gewählt, welches einen Plan für die forstlichen Ver- suchsanstalten ausarbeiten und den Regierungen Bericht erstatten sollte. Durch die von diesem Komitee bereits im November 1868 gefaſsten Beschlüsse war nicht nur der Boden für weitere Diskussionen geschaffen, sondern auch der Anstoſs zur Gründung der forstlichen Versuchsan- stalten gegeben, welcher, teilweise durch die kriegerischen Verhältnisse etwas verzögert, in den meisten gröſseren Staaten während der Jahre 1870—1872 erfolgte.
Bei der ganzen Entwickelung dieser Frage trat immer deutlicher die Notwendigkeit hervor, daſs für die anzustellenden Untersuchungen eine besondere Organisation von Staatswegen geschaffen werden müsse, daſs dagegen eine bloſse staatliche Subvention oder gar rein private Initiative nicht genüge. Letzteres hatte Klauprecht gewünscht, an dessen Widerspruch die bereits 1846 von Karl Heyer auf der Versammlung süddeutscher Forstwirte zu Freiburg i./Br. beantragte Organisation eines „forststatischen Vereines“ unter staatlicher Ägide gescheitert war. Der Grund hierfür liegt in den bei einem groſsen Teile der forstlichen Versuche obwaltenden Verhältnissen.
Einerseits handelt es sich nämlich hier, wie bereits erwähnt, um Massenerhebungen, welche an räumlich oft sehr weit voneinander ent- fernten Orten ausgeführt werden müssen, anderseits erstrecken sich viele Untersuchungen über lange Zeiträume, welche bisweilen die ganze Um- triebszeit umfassen. Nach beiden Richtungen reicht die Thätigkeit des einzelnen Forschers nicht aus. Die oft Jahrzehnte hindurch nach einem einheitlichen Plane fortzusetzenden Untersuchungen sind ohne das Vor- handensein einer besonderen Organisation unmöglich; wenn eine solche fehlt, dann ist meist alle von dem einzelnen Forscher verwandte Mühe überhaupt verloren.
Die Organe, welchen die Behandlung der nach ihrer zeitlichen Er- streckung oder räumlichen Ausdehnung oder in beiden Beziehungen weit ausschauenden Probleme obliegt, sind die forstlichen Ver- suchsanstalten. Die Errichtung derselben kann wegen der Höhe der hierzu erforderlichen Geldmittel, der Sicherung der Dauer und mit Rück- sicht auf die Autorität, welche die Angehörigen der Versuchsanstalten bei ihrer Thätigkeit im Walde und ihrem Verkehre mit den Forstbeamten besitzen müssen, naturgemäſs nur von seiten des Staates erfolgen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0142"n="124"/><fwplace="top"type="header">B. Zweiter (spezieller) Teil.</fw><lb/><p>Für die weitere Entwickelung wurde eine 1868 von <hirendition="#k">Baur</hi> heraus-<lb/>
gegebene Schrift: „Über forstliche Versuchsanstalten“ entscheidend, in<lb/>
welcher die Errichtung eines Netzes von Versuchsstationen über ganz<lb/>
Deutschland gefordert und energisch für Staatshilfe eingetreten wurde.<lb/>
Auf der Versammlung deutscher Land- und Forstwirte zu Wien 1868 kam<lb/>
der Gegenstand ebenfalls zur Beratung, und es wurde auf <hirendition="#k">Ebermayers</hi><lb/>
Vorschlag ein Komitee von 5 Mitgliedern (<hirendition="#k">Wessely, Heyer, Ebermayer,<lb/>
Judeich, Baur</hi>) gewählt, welches einen Plan für die forstlichen Ver-<lb/>
suchsanstalten ausarbeiten und den Regierungen Bericht erstatten sollte.<lb/>
Durch die von diesem Komitee bereits im November 1868 gefaſsten<lb/>
Beschlüsse war nicht nur der Boden für weitere Diskussionen geschaffen,<lb/>
sondern auch der Anstoſs zur Gründung der forstlichen Versuchsan-<lb/>
stalten gegeben, welcher, teilweise durch die kriegerischen Verhältnisse<lb/>
etwas verzögert, in den meisten gröſseren Staaten während der Jahre<lb/>
1870—1872 erfolgte.</p><lb/><p>Bei der ganzen Entwickelung dieser Frage trat immer deutlicher<lb/>
die Notwendigkeit hervor, daſs für die anzustellenden Untersuchungen<lb/>
eine <hirendition="#g">besondere Organisation</hi> von <hirendition="#g">Staatswegen</hi> geschaffen werden<lb/>
müsse, daſs dagegen eine bloſse staatliche Subvention oder gar rein private<lb/>
Initiative nicht genüge. Letzteres hatte <hirendition="#k">Klauprecht</hi> gewünscht, an dessen<lb/>
Widerspruch die bereits 1846 von <hirendition="#k">Karl Heyer</hi> auf der Versammlung<lb/>
süddeutscher Forstwirte zu Freiburg i./Br. beantragte Organisation eines<lb/>„forststatischen Vereines“ unter staatlicher Ägide gescheitert war. Der<lb/>
Grund hierfür liegt in den bei einem groſsen Teile der forstlichen Versuche<lb/>
obwaltenden Verhältnissen.</p><lb/><p>Einerseits handelt es sich nämlich hier, wie bereits erwähnt, um<lb/>
Massenerhebungen, welche an räumlich oft sehr weit voneinander ent-<lb/>
fernten Orten ausgeführt werden müssen, anderseits erstrecken sich viele<lb/>
Untersuchungen über lange Zeiträume, welche bisweilen die ganze Um-<lb/>
triebszeit umfassen. Nach beiden Richtungen reicht die Thätigkeit des<lb/>
einzelnen Forschers nicht aus. Die oft Jahrzehnte hindurch nach einem<lb/>
einheitlichen Plane fortzusetzenden Untersuchungen sind ohne das Vor-<lb/>
handensein einer besonderen Organisation unmöglich; wenn eine solche<lb/>
fehlt, dann ist meist alle von dem einzelnen Forscher verwandte Mühe<lb/>
überhaupt verloren.</p><lb/><p>Die Organe, welchen die Behandlung der nach ihrer zeitlichen Er-<lb/>
streckung oder räumlichen Ausdehnung oder in beiden Beziehungen<lb/>
weit ausschauenden Probleme obliegt, sind die <hirendition="#g">forstlichen Ver-<lb/>
suchsanstalten</hi>. Die Errichtung derselben kann wegen der Höhe der<lb/>
hierzu erforderlichen Geldmittel, der Sicherung der Dauer und mit Rück-<lb/>
sicht auf die Autorität, welche die Angehörigen der Versuchsanstalten<lb/>
bei ihrer Thätigkeit im Walde und ihrem Verkehre mit den Forstbeamten<lb/>
besitzen müssen, naturgemäſs nur von seiten des Staates erfolgen.</p><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[124/0142]
B. Zweiter (spezieller) Teil.
Für die weitere Entwickelung wurde eine 1868 von Baur heraus-
gegebene Schrift: „Über forstliche Versuchsanstalten“ entscheidend, in
welcher die Errichtung eines Netzes von Versuchsstationen über ganz
Deutschland gefordert und energisch für Staatshilfe eingetreten wurde.
Auf der Versammlung deutscher Land- und Forstwirte zu Wien 1868 kam
der Gegenstand ebenfalls zur Beratung, und es wurde auf Ebermayers
Vorschlag ein Komitee von 5 Mitgliedern (Wessely, Heyer, Ebermayer,
Judeich, Baur) gewählt, welches einen Plan für die forstlichen Ver-
suchsanstalten ausarbeiten und den Regierungen Bericht erstatten sollte.
Durch die von diesem Komitee bereits im November 1868 gefaſsten
Beschlüsse war nicht nur der Boden für weitere Diskussionen geschaffen,
sondern auch der Anstoſs zur Gründung der forstlichen Versuchsan-
stalten gegeben, welcher, teilweise durch die kriegerischen Verhältnisse
etwas verzögert, in den meisten gröſseren Staaten während der Jahre
1870—1872 erfolgte.
Bei der ganzen Entwickelung dieser Frage trat immer deutlicher
die Notwendigkeit hervor, daſs für die anzustellenden Untersuchungen
eine besondere Organisation von Staatswegen geschaffen werden
müsse, daſs dagegen eine bloſse staatliche Subvention oder gar rein private
Initiative nicht genüge. Letzteres hatte Klauprecht gewünscht, an dessen
Widerspruch die bereits 1846 von Karl Heyer auf der Versammlung
süddeutscher Forstwirte zu Freiburg i./Br. beantragte Organisation eines
„forststatischen Vereines“ unter staatlicher Ägide gescheitert war. Der
Grund hierfür liegt in den bei einem groſsen Teile der forstlichen Versuche
obwaltenden Verhältnissen.
Einerseits handelt es sich nämlich hier, wie bereits erwähnt, um
Massenerhebungen, welche an räumlich oft sehr weit voneinander ent-
fernten Orten ausgeführt werden müssen, anderseits erstrecken sich viele
Untersuchungen über lange Zeiträume, welche bisweilen die ganze Um-
triebszeit umfassen. Nach beiden Richtungen reicht die Thätigkeit des
einzelnen Forschers nicht aus. Die oft Jahrzehnte hindurch nach einem
einheitlichen Plane fortzusetzenden Untersuchungen sind ohne das Vor-
handensein einer besonderen Organisation unmöglich; wenn eine solche
fehlt, dann ist meist alle von dem einzelnen Forscher verwandte Mühe
überhaupt verloren.
Die Organe, welchen die Behandlung der nach ihrer zeitlichen Er-
streckung oder räumlichen Ausdehnung oder in beiden Beziehungen
weit ausschauenden Probleme obliegt, sind die forstlichen Ver-
suchsanstalten. Die Errichtung derselben kann wegen der Höhe der
hierzu erforderlichen Geldmittel, der Sicherung der Dauer und mit Rück-
sicht auf die Autorität, welche die Angehörigen der Versuchsanstalten
bei ihrer Thätigkeit im Walde und ihrem Verkehre mit den Forstbeamten
besitzen müssen, naturgemäſs nur von seiten des Staates erfolgen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/142>, abgerufen am 04.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.