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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
mit dem Revierverwalter ins Einvernehmen setzen, was immer unbequem
und zeitraubend ist; kommen hierzu noch persönliche Differenzen oder
Eifersüchteleien, dann tragen stets der Unterricht und die Zuhörer die
Kosten. Dem Universitätsprofessor die Verwaltung eines Revieres zu
übertragen, erscheint für jeden, der die betreffenden Verhältnisse kennt,
als vollständig ausgeschlossen.

Die Einrichtung, die früher in Giessen bestand, den theoretischen
und praktischen Unterricht ganz zu trennen und letzteren einem Revier-
verwalter zu übertragen, hat sich auf die Dauer als unhaltbar erwiesen.
Wenn der praktische Unterricht fruchtbringend werden soll, so muss
er unbedingt von dem Dozenten des theoretischen Abschnittes erteilt
werden.

Diese Verhältnisse haben auch dazu geführt, dass an den Univer-
sitäten, wo forstlicher Unterricht in seinem ganzen Umfange erteilt wird,
ein besonderer grösserer Forstgarten eingerichtet ist, um wenigstens
den Dozenten des Waldbaues in den einfachsten Operationen vom
Revierverwalter unabhängig zu machen. Eine weitere, sehr wirksame
Unterstützung in dieser Richtung bieten neuerdings die forstlichen Ver-
suchsanstalten, welche fast allenthalben mit den forstlichen Hochschulen
verbunden sind, und deren Arbeiten im Walde (Versuchsflächen) ebenfalls
für die Zwecke des Unterrichtes nutzbar gemacht werden können. Hier
liegt aber auch die oben als wünschenswert bezeichnete Thatsache vor,
dass der Dozent selbständig vorgehen kann.

Als ein weiterer wesentlicher Punkt bei der Organisation des forst-
lichen Unterrichtes kommt die Pflege der Forstwissenschaft durch die
Dozenten der Naturwissenschaften in Betracht.

Wenn diese Vorlesungen an den Universitäten von den für die
Vertretung der Botanik, Zoologie u. s. w. im allgemeinen berufenen
Dozenten gehalten werden, so ist eine Förderung der Forstwissenschaft
durch diese Herren nicht oder doch nur ausnahmsweise und nebenbei
zu erwarten. Die ganze moderne Richtung der Naturwissenschaften,
welche doch schon mit Rücksicht auf Berufungen mit Vorliebe gepflegt
werden wird, liegt auf ganz anderem Gebiete, und die Forstwissenschaft
zieht aus diesen Forschungen nur gelegentlich Nutzen, zur Berücksich-
tigung der speziellen forstlichen Fragen fehlen den betreffenden Dozenten
meist die Zeit, Lust und Anregung. Welcher Zoologe, der die all-
gemeine Universitätskarriere verfolgt, wird sich z. B. herbeilassen, an
der Biologie der forstschädlichen Tiere zu arbeiten?

Der an eine Akademie berufene Spezialist verpflichtet sich dagegen
durch Annahme der Berufung wenigstens moralisch, seine Arbeit vor-
wiegend dem forstlichen Gebiete zuzuwenden, und wird hierzu auch
durch die fortwährend an ihn herantretenden Fragen förmlich gedrängt.
Die gleiche Berücksichtigung ist an den Universitäten nur dann zu er-

I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
mit dem Revierverwalter ins Einvernehmen setzen, was immer unbequem
und zeitraubend ist; kommen hierzu noch persönliche Differenzen oder
Eifersüchteleien, dann tragen stets der Unterricht und die Zuhörer die
Kosten. Dem Universitätsprofessor die Verwaltung eines Revieres zu
übertragen, erscheint für jeden, der die betreffenden Verhältnisse kennt,
als vollständig ausgeschlossen.

Die Einrichtung, die früher in Gieſsen bestand, den theoretischen
und praktischen Unterricht ganz zu trennen und letzteren einem Revier-
verwalter zu übertragen, hat sich auf die Dauer als unhaltbar erwiesen.
Wenn der praktische Unterricht fruchtbringend werden soll, so muſs
er unbedingt von dem Dozenten des theoretischen Abschnittes erteilt
werden.

Diese Verhältnisse haben auch dazu geführt, daſs an den Univer-
sitäten, wo forstlicher Unterricht in seinem ganzen Umfange erteilt wird,
ein besonderer gröſserer Forstgarten eingerichtet ist, um wenigstens
den Dozenten des Waldbaues in den einfachsten Operationen vom
Revierverwalter unabhängig zu machen. Eine weitere, sehr wirksame
Unterstützung in dieser Richtung bieten neuerdings die forstlichen Ver-
suchsanstalten, welche fast allenthalben mit den forstlichen Hochschulen
verbunden sind, und deren Arbeiten im Walde (Versuchsflächen) ebenfalls
für die Zwecke des Unterrichtes nutzbar gemacht werden können. Hier
liegt aber auch die oben als wünschenswert bezeichnete Thatsache vor,
daſs der Dozent selbständig vorgehen kann.

Als ein weiterer wesentlicher Punkt bei der Organisation des forst-
lichen Unterrichtes kommt die Pflege der Forstwissenschaft durch die
Dozenten der Naturwissenschaften in Betracht.

Wenn diese Vorlesungen an den Universitäten von den für die
Vertretung der Botanik, Zoologie u. s. w. im allgemeinen berufenen
Dozenten gehalten werden, so ist eine Förderung der Forstwissenschaft
durch diese Herren nicht oder doch nur ausnahmsweise und nebenbei
zu erwarten. Die ganze moderne Richtung der Naturwissenschaften,
welche doch schon mit Rücksicht auf Berufungen mit Vorliebe gepflegt
werden wird, liegt auf ganz anderem Gebiete, und die Forstwissenschaft
zieht aus diesen Forschungen nur gelegentlich Nutzen, zur Berücksich-
tigung der speziellen forstlichen Fragen fehlen den betreffenden Dozenten
meist die Zeit, Lust und Anregung. Welcher Zoologe, der die all-
gemeine Universitätskarrière verfolgt, wird sich z. B. herbeilassen, an
der Biologie der forstschädlichen Tiere zu arbeiten?

Der an eine Akademie berufene Spezialist verpflichtet sich dagegen
durch Annahme der Berufung wenigstens moralisch, seine Arbeit vor-
wiegend dem forstlichen Gebiete zuzuwenden, und wird hierzu auch
durch die fortwährend an ihn herantretenden Fragen förmlich gedrängt.
Die gleiche Berücksichtigung ist an den Universitäten nur dann zu er-

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[111/0129] I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege. mit dem Revierverwalter ins Einvernehmen setzen, was immer unbequem und zeitraubend ist; kommen hierzu noch persönliche Differenzen oder Eifersüchteleien, dann tragen stets der Unterricht und die Zuhörer die Kosten. Dem Universitätsprofessor die Verwaltung eines Revieres zu übertragen, erscheint für jeden, der die betreffenden Verhältnisse kennt, als vollständig ausgeschlossen. Die Einrichtung, die früher in Gieſsen bestand, den theoretischen und praktischen Unterricht ganz zu trennen und letzteren einem Revier- verwalter zu übertragen, hat sich auf die Dauer als unhaltbar erwiesen. Wenn der praktische Unterricht fruchtbringend werden soll, so muſs er unbedingt von dem Dozenten des theoretischen Abschnittes erteilt werden. Diese Verhältnisse haben auch dazu geführt, daſs an den Univer- sitäten, wo forstlicher Unterricht in seinem ganzen Umfange erteilt wird, ein besonderer gröſserer Forstgarten eingerichtet ist, um wenigstens den Dozenten des Waldbaues in den einfachsten Operationen vom Revierverwalter unabhängig zu machen. Eine weitere, sehr wirksame Unterstützung in dieser Richtung bieten neuerdings die forstlichen Ver- suchsanstalten, welche fast allenthalben mit den forstlichen Hochschulen verbunden sind, und deren Arbeiten im Walde (Versuchsflächen) ebenfalls für die Zwecke des Unterrichtes nutzbar gemacht werden können. Hier liegt aber auch die oben als wünschenswert bezeichnete Thatsache vor, daſs der Dozent selbständig vorgehen kann. Als ein weiterer wesentlicher Punkt bei der Organisation des forst- lichen Unterrichtes kommt die Pflege der Forstwissenschaft durch die Dozenten der Naturwissenschaften in Betracht. Wenn diese Vorlesungen an den Universitäten von den für die Vertretung der Botanik, Zoologie u. s. w. im allgemeinen berufenen Dozenten gehalten werden, so ist eine Förderung der Forstwissenschaft durch diese Herren nicht oder doch nur ausnahmsweise und nebenbei zu erwarten. Die ganze moderne Richtung der Naturwissenschaften, welche doch schon mit Rücksicht auf Berufungen mit Vorliebe gepflegt werden wird, liegt auf ganz anderem Gebiete, und die Forstwissenschaft zieht aus diesen Forschungen nur gelegentlich Nutzen, zur Berücksich- tigung der speziellen forstlichen Fragen fehlen den betreffenden Dozenten meist die Zeit, Lust und Anregung. Welcher Zoologe, der die all- gemeine Universitätskarrière verfolgt, wird sich z. B. herbeilassen, an der Biologie der forstschädlichen Tiere zu arbeiten? Der an eine Akademie berufene Spezialist verpflichtet sich dagegen durch Annahme der Berufung wenigstens moralisch, seine Arbeit vor- wiegend dem forstlichen Gebiete zuzuwenden, und wird hierzu auch durch die fortwährend an ihn herantretenden Fragen förmlich gedrängt. Die gleiche Berücksichtigung ist an den Universitäten nur dann zu er-

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/129>, abgerufen am 30.11.2024.