Schurz, Karl: Der Studentencongreß zu Eisenach am 25. September 1848. Bonn, 1848.Instituts über die Pflege der Kunst u. s. w. hätte ausdehnen wollen; doch verschmähte sie dies hier, und glaubte sich mit dem Paragraphen begnügen zu können, der über die encyklopädische Stellung der Universitäten spricht. Nach der Feststellung dieses ersten §. fing also die eigentliche Aufgabe erst an. Man stellte sich hier ganz auf den nationalen Standpunkt, indem fast Alle dem Satze zu huldigen schienen, daß für Deutschland Freiheit und Einheit sich gegenseitige Garantieen bieten. Deßhalb hielt man es für sehr richtig, die Universitäten, indem man sie direct unter die Organe der Centralgewalt stellte, eben durch diese Abhängigkeit zu Schulen der deutschen Einheit zu machen. Wie sehr man sie demnach dem Einflusse der Einzelregierungen entziehen müsse, ist klar, wenn man bedenkt, daß diese besonders in ihren höchsten Sphären gerade die gefährlichsten Vertreter des alten Partikularismus haben. Natürlich ist mit dieser direkten Unterordnung der Universitäten unter die Reichsgewalt noch keine Einziehung ihrer Güter selbst verstanden; denn das Verhältniß der Universität zu ihrem eigenthümlichen Vermögen kann bei diesem Wechsel der Abhängigkeit unverändert bleiben*). Die Verpflichtung der durch das Organ der Reichsgewalt repräsentirten Nation, die Universitäten kann sich daher nur soweit erstrecken, als den Universitäten die Selbsterhaltung durch eigne Mittel nicht möglich ist. Daß für diese Verpflichtungen der Reichsgewalt gegen die Universität jener auch gewisse Rechte vorbehalten werden müßten, versteht sich von selbst; denn obgleich im Congreß geltend gemacht wurde, die erhöhte Bildung der Staatsbürger sei eine genügende Gegenleistung, so wurde doch allgemein anerkannt, daß *) Der Verfasser spricht dies als die Ansicht der Versammlung aus, indem es ihm eine andre Frage scheint, ob man aus sonstigen politischen Rücksichten auch hier das todte Capital in seiner Unfruchtbarkeit belassen solle.
Instituts über die Pflege der Kunst u. s. w. hätte ausdehnen wollen; doch verschmähte sie dies hier, und glaubte sich mit dem Paragraphen begnügen zu können, der über die encyklopädische Stellung der Universitäten spricht. Nach der Feststellung dieses ersten §. fing also die eigentliche Aufgabe erst an. Man stellte sich hier ganz auf den nationalen Standpunkt, indem fast Alle dem Satze zu huldigen schienen, daß für Deutschland Freiheit und Einheit sich gegenseitige Garantieen bieten. Deßhalb hielt man es für sehr richtig, die Universitäten, indem man sie direct unter die Organe der Centralgewalt stellte, eben durch diese Abhängigkeit zu Schulen der deutschen Einheit zu machen. Wie sehr man sie demnach dem Einflusse der Einzelregierungen entziehen müsse, ist klar, wenn man bedenkt, daß diese besonders in ihren höchsten Sphären gerade die gefährlichsten Vertreter des alten Partikularismus haben. Natürlich ist mit dieser direkten Unterordnung der Universitäten unter die Reichsgewalt noch keine Einziehung ihrer Güter selbst verstanden; denn das Verhältniß der Universität zu ihrem eigenthümlichen Vermögen kann bei diesem Wechsel der Abhängigkeit unverändert bleiben*). Die Verpflichtung der durch das Organ der Reichsgewalt repräsentirten Nation, die Universitäten kann sich daher nur soweit erstrecken, als den Universitäten die Selbsterhaltung durch eigne Mittel nicht möglich ist. Daß für diese Verpflichtungen der Reichsgewalt gegen die Universität jener auch gewisse Rechte vorbehalten werden müßten, versteht sich von selbst; denn obgleich im Congreß geltend gemacht wurde, die erhöhte Bildung der Staatsbürger sei eine genügende Gegenleistung, so wurde doch allgemein anerkannt, daß *) Der Verfasser spricht dies als die Ansicht der Versammlung aus, indem es ihm eine andre Frage scheint, ob man aus sonstigen politischen Rücksichten auch hier das todte Capital in seiner Unfruchtbarkeit belassen solle.
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Instituts über die Pflege der Kunst u. s. w. hätte ausdehnen wollen; doch verschmähte sie dies hier, und glaubte sich mit dem Paragraphen begnügen zu können, der über die encyklopädische Stellung der Universitäten spricht.
Nach der Feststellung dieses ersten §. fing also die eigentliche Aufgabe erst an. Man stellte sich hier ganz auf den nationalen Standpunkt, indem fast Alle dem Satze zu huldigen schienen, daß für Deutschland Freiheit und Einheit sich gegenseitige Garantieen bieten. Deßhalb hielt man es für sehr richtig, die Universitäten, indem man sie direct unter die Organe der Centralgewalt stellte, eben durch diese Abhängigkeit zu Schulen der deutschen Einheit zu machen. Wie sehr man sie demnach dem Einflusse der Einzelregierungen entziehen müsse, ist klar, wenn man bedenkt, daß diese besonders in ihren höchsten Sphären gerade die gefährlichsten Vertreter des alten Partikularismus haben. Natürlich ist mit dieser direkten Unterordnung der Universitäten unter die Reichsgewalt noch keine Einziehung ihrer Güter selbst verstanden; denn das Verhältniß der Universität zu ihrem eigenthümlichen Vermögen kann bei diesem Wechsel der Abhängigkeit unverändert bleiben *). Die Verpflichtung der durch das Organ der Reichsgewalt repräsentirten Nation, die Universitäten kann sich daher nur soweit erstrecken, als den Universitäten die Selbsterhaltung durch eigne Mittel nicht möglich ist.
Daß für diese Verpflichtungen der Reichsgewalt gegen die Universität jener auch gewisse Rechte vorbehalten werden müßten, versteht sich von selbst; denn obgleich im Congreß geltend gemacht wurde, die erhöhte Bildung der Staatsbürger sei eine genügende Gegenleistung, so wurde doch allgemein anerkannt, daß
*) Der Verfasser spricht dies als die Ansicht der Versammlung aus, indem es ihm eine andre Frage scheint, ob man aus sonstigen politischen Rücksichten auch hier das todte Capital in seiner Unfruchtbarkeit belassen solle.
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