Theil reichlich begabt worden sind. Zur Ver- waltung der letztern sind gewisse Familien oder Privatpersonen bestimmt, die von den Stif- tern vorgeschrieben worden, und welche die Austheilung der Almosen, die in Lebensmit- teln und auch in Geld bestehen, meist nach Gutdünken besorgen. Vielleicht wäre zum Besten der Nothleidenden zu wünschen, daß ihre Pfleger weniger vornehm, und daß die Verwaltungs-Aemter, Beamte und Ausspen- der weniger zahlreich wären. Eine einzige Stelle, mit dem vierten Theile des jetzigen Personale besetzt, würde, da man Uneigen- nützigkeit und Menschenliebe in einem Frey- staat, besonders bey dessen Beamten, unbe- dingt heischen muß, diese Verpflegungsge- schäfte mit weniger Kosten und mehr Einheit besorgen können. Jetzt sind die hieher gehöri- gen Stellen folgende:
Das Spitalamt und das Kloster- amt St. Katharina. Beyden steht das oberste Rathsglied als Oberpfleger vor,
Theil reichlich begabt worden ſind. Zur Ver- waltung der letztern ſind gewiſſe Familien oder Privatperſonen beſtimmt, die von den Stif- tern vorgeſchrieben worden, und welche die Austheilung der Almoſen, die in Lebensmit- teln und auch in Geld beſtehen, meiſt nach Gutduͤnken beſorgen. Vielleicht waͤre zum Beſten der Nothleidenden zu wuͤnſchen, daß ihre Pfleger weniger vornehm, und daß die Verwaltungs-Aemter, Beamte und Ausſpen- der weniger zahlreich waͤren. Eine einzige Stelle, mit dem vierten Theile des jetzigen Perſonale beſetzt, wuͤrde, da man Uneigen- nuͤtzigkeit und Menſchenliebe in einem Frey- ſtaat, beſonders bey deſſen Beamten, unbe- dingt heiſchen muß, dieſe Verpflegungsge- ſchaͤfte mit weniger Koſten und mehr Einheit beſorgen koͤnnen. Jetzt ſind die hieher gehoͤri- gen Stellen folgende:
Das Spitalamt und das Kloſter- amt St. Katharina. Beyden ſteht das oberſte Rathsglied als Oberpfleger vor,
<TEI><text><body><div><floatingText><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0150"n="142"/>
Theil reichlich begabt worden ſind. Zur Ver-<lb/>
waltung der letztern ſind gewiſſe Familien oder<lb/>
Privatperſonen beſtimmt, die von den Stif-<lb/>
tern vorgeſchrieben worden, und welche die<lb/>
Austheilung der Almoſen, die in Lebensmit-<lb/>
teln und auch in Geld beſtehen, meiſt nach<lb/>
Gutduͤnken beſorgen. Vielleicht waͤre zum<lb/>
Beſten der Nothleidenden zu wuͤnſchen, daß<lb/>
ihre Pfleger weniger vornehm, und daß die<lb/>
Verwaltungs-Aemter, Beamte und Ausſpen-<lb/>
der weniger zahlreich waͤren. Eine einzige<lb/>
Stelle, mit dem vierten Theile des jetzigen<lb/>
Perſonale beſetzt, wuͤrde, da man Uneigen-<lb/>
nuͤtzigkeit und Menſchenliebe in einem Frey-<lb/>ſtaat, beſonders bey deſſen Beamten, unbe-<lb/>
dingt heiſchen muß, dieſe Verpflegungsge-<lb/>ſchaͤfte mit weniger Koſten und mehr Einheit<lb/>
beſorgen koͤnnen. Jetzt ſind die hieher gehoͤri-<lb/>
gen Stellen folgende:</p><lb/><p>Das <hirendition="#g">Spitalamt</hi> und das <hirendition="#g">Kloſter-<lb/>
amt St. Katharina</hi>. Beyden ſteht das<lb/>
oberſte Rathsglied als <hirendition="#g">Oberpfleger</hi> vor,<lb/></p></div></body></floatingText></div></body></text></TEI>
[142/0150]
Theil reichlich begabt worden ſind. Zur Ver-
waltung der letztern ſind gewiſſe Familien oder
Privatperſonen beſtimmt, die von den Stif-
tern vorgeſchrieben worden, und welche die
Austheilung der Almoſen, die in Lebensmit-
teln und auch in Geld beſtehen, meiſt nach
Gutduͤnken beſorgen. Vielleicht waͤre zum
Beſten der Nothleidenden zu wuͤnſchen, daß
ihre Pfleger weniger vornehm, und daß die
Verwaltungs-Aemter, Beamte und Ausſpen-
der weniger zahlreich waͤren. Eine einzige
Stelle, mit dem vierten Theile des jetzigen
Perſonale beſetzt, wuͤrde, da man Uneigen-
nuͤtzigkeit und Menſchenliebe in einem Frey-
ſtaat, beſonders bey deſſen Beamten, unbe-
dingt heiſchen muß, dieſe Verpflegungsge-
ſchaͤfte mit weniger Koſten und mehr Einheit
beſorgen koͤnnen. Jetzt ſind die hieher gehoͤri-
gen Stellen folgende:
Das Spitalamt und das Kloſter-
amt St. Katharina. Beyden ſteht das
oberſte Rathsglied als Oberpfleger vor,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise03_1795/150>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.