Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, H. 4. Berlin, 1795.haben sich endlich den Vorwurf der härtesten Der Grund dieser Erscheinungen ist aber haben ſich endlich den Vorwurf der haͤrteſten Der Grund dieſer Erſcheinungen iſt aber <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0094" n="84"/> haben ſich endlich den Vorwurf der haͤrteſten<lb/> Unduldſamkeit zugezogen, die ſich, in den grau-<lb/> ſamſten Buͤrgerkriegen, Jahre hindurch, auf<lb/> das deutlichſte veroffenbaret hat.</p><lb/> <p>Der Grund dieſer Erſcheinungen iſt aber<lb/> weniger kirchlich als politiſch. Das roͤmiſch-<lb/> katholiſche Bekenntniß war von den aͤlteſten Zeiten<lb/> her die Bedingung und Grundlage der polni-<lb/> ſchen Staatsbuͤrgerſchaft und aller daraus flie-<lb/> ßenden Ehren- und Geldvortheile. Man ach-<lb/> tet erſteres, in ſofern es letztere verſchaft, man<lb/> huͤtet ſich alſo, es durch Spott uͤber deſſen<lb/> Lehren und Gebraͤuche zu untergraben; man<lb/> nimmt ſich in Acht, ſich in Eroͤrterungen dar-<lb/> uͤber einzulaſſen, theils, weil man es nur ſehr<lb/> duͤrftig kennt, theils, weil man anders Den-<lb/> kenden den Vorzug ihres Bekenntniſſes nicht<lb/> einraͤumen kann, ohne einzugeſtehen, daß es<lb/> folgewidrig ſey, ſie, eben ihres verſtaͤndigern<lb/> Bekenntniſſes wegen, von den Staatsvorthei-<lb/> len auszuſchließen; ſie nehmen, bey feyerli-<lb/> chen Gelegenheiten, z. B. bey den verordne-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [84/0094]
haben ſich endlich den Vorwurf der haͤrteſten
Unduldſamkeit zugezogen, die ſich, in den grau-
ſamſten Buͤrgerkriegen, Jahre hindurch, auf
das deutlichſte veroffenbaret hat.
Der Grund dieſer Erſcheinungen iſt aber
weniger kirchlich als politiſch. Das roͤmiſch-
katholiſche Bekenntniß war von den aͤlteſten Zeiten
her die Bedingung und Grundlage der polni-
ſchen Staatsbuͤrgerſchaft und aller daraus flie-
ßenden Ehren- und Geldvortheile. Man ach-
tet erſteres, in ſofern es letztere verſchaft, man
huͤtet ſich alſo, es durch Spott uͤber deſſen
Lehren und Gebraͤuche zu untergraben; man
nimmt ſich in Acht, ſich in Eroͤrterungen dar-
uͤber einzulaſſen, theils, weil man es nur ſehr
duͤrftig kennt, theils, weil man anders Den-
kenden den Vorzug ihres Bekenntniſſes nicht
einraͤumen kann, ohne einzugeſtehen, daß es
folgewidrig ſey, ſie, eben ihres verſtaͤndigern
Bekenntniſſes wegen, von den Staatsvorthei-
len auszuſchließen; ſie nehmen, bey feyerli-
chen Gelegenheiten, z. B. bey den verordne-
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