Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.Staatsbedürfnissen abzuhelfen, welche auf dem Staatsbeduͤrfniſſen abzuhelfen, welche auf dem <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0162" n="152"/> Staatsbeduͤrfniſſen abzuhelfen, welche auf dem<lb/> gewoͤhnlichen Reichstage nicht gehoben werden<lb/> konnten, entweder, weil deſſen Berufung ver-<lb/> hindert wurde, oder deſſen Verhandlungen<lb/> durch obige Urſachen fruchtlos blieben. Da<lb/> die Beſchluͤſſe eines Konfoͤderations-Reichsta-<lb/> ges nicht die Einhelligkeit der Stimmen, ſon-<lb/> dern nur deren Mehrheit erfordern, ſo ver-<lb/> mied man durch ſie die vernichtende Kraft des<lb/><hi rendition="#aq">„liberum veto.“</hi> Uebrigens beſtehen ſie aus<lb/> denſelben Mitgliedern und werden mit denſel-<lb/> ben Foͤrmlichkeiten gehalten, wie die ordentli-<lb/> chen Reichstage, auch, in neuern Zeiten, an<lb/> denſelben Terminen, wie dieſe. Sie ſind aber<lb/> nicht von neuerem Urſprunge, ſondern waren<lb/> laͤngſt in Polen bekannt und uͤblich; z. B.<lb/> wenn die Perſon des Koͤnigs und das Vater-<lb/> land, durch Verſchwoͤrungen oder feindliche<lb/> Ueberfaͤlle, in Gefahr gerieth, wenn durch den<lb/> Tod des Koͤnigs ein Zwiſchenreich entſtand,<lb/> und wenn ſich ein Wahlreichstag zur Ernen-<lb/> nung eines neuen Koͤnigs verſammelte.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [152/0162]
Staatsbeduͤrfniſſen abzuhelfen, welche auf dem
gewoͤhnlichen Reichstage nicht gehoben werden
konnten, entweder, weil deſſen Berufung ver-
hindert wurde, oder deſſen Verhandlungen
durch obige Urſachen fruchtlos blieben. Da
die Beſchluͤſſe eines Konfoͤderations-Reichsta-
ges nicht die Einhelligkeit der Stimmen, ſon-
dern nur deren Mehrheit erfordern, ſo ver-
mied man durch ſie die vernichtende Kraft des
„liberum veto.“ Uebrigens beſtehen ſie aus
denſelben Mitgliedern und werden mit denſel-
ben Foͤrmlichkeiten gehalten, wie die ordentli-
chen Reichstage, auch, in neuern Zeiten, an
denſelben Terminen, wie dieſe. Sie ſind aber
nicht von neuerem Urſprunge, ſondern waren
laͤngſt in Polen bekannt und uͤblich; z. B.
wenn die Perſon des Koͤnigs und das Vater-
land, durch Verſchwoͤrungen oder feindliche
Ueberfaͤlle, in Gefahr gerieth, wenn durch den
Tod des Koͤnigs ein Zwiſchenreich entſtand,
und wenn ſich ein Wahlreichstag zur Ernen-
nung eines neuen Koͤnigs verſammelte.
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