Kalisch sich erstreckte, so nannte man ihn Ge- neralstaroste von Großpolen. Jetzt, da diese Landesstriche an Preußen gefallen sind, hört seine Gerichtsbarkeit dort natürlich auf, mit- hin auch seine Stelle, aber ich vermuthe, daß man dennoch den Titel beibehalten werde. Der Generalstarost von Kleinpolen und der Starost von Krakau sind ein und dieselbe Person, und es ist nicht erklärlich, woher er den erstern Titel hat, da nur eine Woiwod- schaft von Kleinpolen (Krakau) unter seiner Gerichtsbarkeit stehet.
Die Würden endlich, die von einzelnen Woiwodschaften und Bezirken ihren Namen haben, können in Land- und Schloß Aem- ter abgetheilt werden.
Die Jnhaber der Landämter nennt man Dignitarier und es sind folgende: ein Unterkämmerer, Fahnträger, Richter, Truchseß, Mundschenk, Unterrichter, Unter- truchseß, Untermundschenk, Jägermeister, Rott- meister, Schwertträger, Unterrottmeister,
Kaliſch ſich erſtreckte, ſo nannte man ihn Ge- neralſtaroſte von Großpolen. Jetzt, da dieſe Landesſtriche an Preußen gefallen ſind, hoͤrt ſeine Gerichtsbarkeit dort natuͤrlich auf, mit- hin auch ſeine Stelle, aber ich vermuthe, daß man dennoch den Titel beibehalten werde. Der Generalſtaroſt von Kleinpolen und der Staroſt von Krakau ſind ein und dieſelbe Perſon, und es iſt nicht erklaͤrlich, woher er den erſtern Titel hat, da nur eine Woiwod- ſchaft von Kleinpolen (Krakau) unter ſeiner Gerichtsbarkeit ſtehet.
Die Wuͤrden endlich, die von einzelnen Woiwodſchaften und Bezirken ihren Namen haben, koͤnnen in Land- und Schloß Aem- ter abgetheilt werden.
Die Jnhaber der Landaͤmter nennt man Dignitarier und es ſind folgende: ein Unterkaͤmmerer, Fahntraͤger, Richter, Truchſeß, Mundſchenk, Unterrichter, Unter- truchſeß, Untermundſchenk, Jaͤgermeiſter, Rott- meiſter, Schwerttraͤger, Unterrottmeiſter,
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Kaliſch ſich erſtreckte, ſo nannte man ihn Ge-
neralſtaroſte von Großpolen. Jetzt, da dieſe
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ſeine Gerichtsbarkeit dort natuͤrlich auf, mit-
hin auch ſeine Stelle, aber ich vermuthe, daß
man dennoch den Titel beibehalten werde. Der
Generalſtaroſt von Kleinpolen und der
Staroſt von Krakau ſind ein und dieſelbe
Perſon, und es iſt nicht erklaͤrlich, woher er
den erſtern Titel hat, da nur eine Woiwod-
ſchaft von Kleinpolen (Krakau) unter ſeiner
Gerichtsbarkeit ſtehet.
Die Wuͤrden endlich, die von einzelnen
Woiwodſchaften und Bezirken ihren Namen
haben, koͤnnen in Land- und Schloß Aem-
ter abgetheilt werden.
Die Jnhaber der Landaͤmter nennt
man Dignitarier und es ſind folgende:
ein Unterkaͤmmerer, Fahntraͤger, Richter,
Truchſeß, Mundſchenk, Unterrichter, Unter-
truchſeß, Untermundſchenk, Jaͤgermeiſter, Rott-
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/88>, abgerufen am 23.07.2024.
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