Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, [H. 1]. Berlin, 1795.der Elbe und Donau, und zwischen der Do- Jn der That, indem er den Gedanken der Elbe und Donau, und zwiſchen der Do- Jn der That, indem er den Gedanken <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0017" n="V"/> der Elbe und Donau, und zwiſchen der Do-<lb/> nau und der Eiſack. Die Wahl ſeines Rei-<lb/> ſelaufs war ihm ſonach vorgeſchrieben, und<lb/> ihm ſelbſt blieb nur dies uͤberlaſſen, daß er den<lb/> Strich ziehen konnte, wo er uͤber dieſe Fluͤſſe<lb/> ſetzen wollte. Der ziemlich grellen Abſtiche<lb/> wegen, zog er den, den er gezogen hat; und<lb/> er ladet nun ſeine Leſer freundlichſt ein, ihm<lb/> in der Einbildung zu folgen, und wuͤnſcht,<lb/> daß es ihm gelaͤnge, ſie auch nur des Drit-<lb/> tels von dem Vergnuͤgen und der Staͤrkung<lb/> theilhaftig zu machen, die er auf dieſer Rei-<lb/> ſe genoſſen hat.</p><lb/> <p>Jn der That, indem er den Gedanken<lb/> faßte, ſeinen Ausflug zu beſchreiben, hatte<lb/> er nur dieſen und keinen andern Zweck. Er<lb/> darf dem Wortgelehrten keine neue Leſear-<lb/> ten; dem Sachgelehrten keine neue Ausſich-<lb/> ten uͤber das Reich der Dinge; dem Staats-<lb/> kundigen keine neue Folgerungen; dem Na-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [V/0017]
der Elbe und Donau, und zwiſchen der Do-
nau und der Eiſack. Die Wahl ſeines Rei-
ſelaufs war ihm ſonach vorgeſchrieben, und
ihm ſelbſt blieb nur dies uͤberlaſſen, daß er den
Strich ziehen konnte, wo er uͤber dieſe Fluͤſſe
ſetzen wollte. Der ziemlich grellen Abſtiche
wegen, zog er den, den er gezogen hat; und
er ladet nun ſeine Leſer freundlichſt ein, ihm
in der Einbildung zu folgen, und wuͤnſcht,
daß es ihm gelaͤnge, ſie auch nur des Drit-
tels von dem Vergnuͤgen und der Staͤrkung
theilhaftig zu machen, die er auf dieſer Rei-
ſe genoſſen hat.
Jn der That, indem er den Gedanken
faßte, ſeinen Ausflug zu beſchreiben, hatte
er nur dieſen und keinen andern Zweck. Er
darf dem Wortgelehrten keine neue Leſear-
ten; dem Sachgelehrten keine neue Ausſich-
ten uͤber das Reich der Dinge; dem Staats-
kundigen keine neue Folgerungen; dem Na-
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