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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

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Anhang 2.
Aussagen als deren Operations- oder Beziehungsglieder weiterzuver-
wenden sein werden, wenn also an solche noch fernere Uberlegungen
angeknüpft werden müssen, welche ein (eventuell wiederholtes) Her-
stellen, Ansetzen ihres Namens erfordern --, so würde es nach bis-
heriger Maxime angezeigt erscheinen, auch für sie wiederum "einfache"
oder Buchstaben als Namen neu einzuführen -- wo wir dann gänzlich
der Klammern entraten könnten.

In der That würde diese Praxis: für jede in Betracht zu ziehende
Klasse, für jeden Ausdruck sofort einen einfachen Namen zu schaffen,
am besten durchweg eingehalten, wenn nicht ihre strikte Befolgung
einen Misstand nach sich zöge, durch die Rücksichtnahme auf welchen
die Wirksamkeit jener Maxime wieder eingeschränkt werden muss.
Resultiren würde nämlich eine Überladung der Untersuchungen mit
einer allzugrossen Menge aparter (wenn auch einfacher) Zeichen, deren
Bedeutung, da sie doch wenigstens während gedachter Untersuchungen
festgehalten werden muss, im Gedächtnisse zu behalten, demselben
eine übergrosse Last aufbürden hiesse.

Aus diesem Grunde verwenden wir zur Bezeichnung von solchen
Gebieten oder Klassen, die zu andern bereits einfach benannten in
einer einfachen Beziehung stehen, anstatt willkürlich zu erfindender
"einfacher", doch oft lieber "zusammengesetzte" Namen, und zwar
solche, welche durch die Art ihrer Zusammensetzung stetsfort erkennen
lassen, in welcher Beziehung jene gedachten Gebiete zu diesen er-
wähnten stehen sollen.

Im Ganzen kommt es also darauf an, den goldenen Mittelweg zu
gehen zwischen Gebundenheit an bemühend schwerfällige Ausdrucks-
weisen einerseits und Überlastung des Gedächtnisses andrerseits, m.
a. W. darauf: dass man das an sich gerechtfertigte Bestreben nach
möglichster Erleichterung und Vereinfachung der Ausdrucksmittel
zügeln lasse durch die Rücksicht auf eine nur mässige Inanspruch-
nahme des Gedächtnisses, namentlich auf Entlastung des mechanischen
Gedächtnisses -- durch Beizug des judiziösen -- vermittelst mässigen
Gebrauches von zusammengesetzten und zwar von rationell zusammen-
gesetzten Namen.

Sobald nun bei einem zusammengesetzten Ausdruck eine Operation
angedeutet, an oder mit ihm vorgenommen werden soll, wird die An-
bringung von Klammern zum unabweislichen Bedürfniss: damit einer
Mehrsinnigkeit der Bezeichnungsergebnisse vorgebeugt werde.

Um dies näher darzulegen, wollen wir vorzugsweise die Fälle in's
Auge fassen, wo jene Beziehungen darstellbar, wo nämlich zusammen-

Anhang 2.
Aussagen als deren Operations- oder Beziehungsglieder weiterzuver-
wenden sein werden, wenn also an solche noch fernere Uberlegungen
angeknüpft werden müssen, welche ein (eventuell wiederholtes) Her-
stellen, Ansetzen ihres Namens erfordern —, so würde es nach bis-
heriger Maxime angezeigt erscheinen, auch für sie wiederum „einfache“
oder Buchstaben als Namen neu einzuführen — wo wir dann gänzlich
der Klammern entraten könnten.

In der That würde diese Praxis: für jede in Betracht zu ziehende
Klasse, für jeden Ausdruck sofort einen einfachen Namen zu schaffen,
am besten durchweg eingehalten, wenn nicht ihre strikte Befolgung
einen Misstand nach sich zöge, durch die Rücksichtnahme auf welchen
die Wirksamkeit jener Maxime wieder eingeschränkt werden muss.
Resultiren würde nämlich eine Überladung der Untersuchungen mit
einer allzugrossen Menge aparter (wenn auch einfacher) Zeichen, deren
Bedeutung, da sie doch wenigstens während gedachter Untersuchungen
festgehalten werden muss, im Gedächtnisse zu behalten, demselben
eine übergrosse Last aufbürden hiesse.

Aus diesem Grunde verwenden wir zur Bezeichnung von solchen
Gebieten oder Klassen, die zu andern bereits einfach benannten in
einer einfachen Beziehung stehen, anstatt willkürlich zu erfindender
„einfacher“, doch oft lieber „zusammengesetzte“ Namen, und zwar
solche, welche durch die Art ihrer Zusammensetzung stetsfort erkennen
lassen, in welcher Beziehung jene gedachten Gebiete zu diesen er-
wähnten stehen sollen.

Im Ganzen kommt es also darauf an, den goldenen Mittelweg zu
gehen zwischen Gebundenheit an bemühend schwerfällige Ausdrucks-
weisen einerseits und Überlastung des Gedächtnisses andrerseits, m.
a. W. darauf: dass man das an sich gerechtfertigte Bestreben nach
möglichster Erleichterung und Vereinfachung der Ausdrucksmittel
zügeln lasse durch die Rücksicht auf eine nur mässige Inanspruch-
nahme des Gedächtnisses, namentlich auf Entlastung des mechanischen
Gedächtnisses — durch Beizug des judiziösen — vermittelst mässigen
Gebrauches von zusammengesetzten und zwar von rationell zusammen-
gesetzten Namen.

Sobald nun bei einem zusammengesetzten Ausdruck eine Operation
angedeutet, an oder mit ihm vorgenommen werden soll, wird die An-
bringung von Klammern zum unabweislichen Bedürfniss: damit einer
Mehrsinnigkeit der Bezeichnungsergebnisse vorgebeugt werde.

Um dies näher darzulegen, wollen wir vorzugsweise die Fälle in's
Auge fassen, wo jene Beziehungen darstellbar, wo nämlich zusammen-

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[602/0622] Anhang 2. Aussagen als deren Operations- oder Beziehungsglieder weiterzuver- wenden sein werden, wenn also an solche noch fernere Uberlegungen angeknüpft werden müssen, welche ein (eventuell wiederholtes) Her- stellen, Ansetzen ihres Namens erfordern —, so würde es nach bis- heriger Maxime angezeigt erscheinen, auch für sie wiederum „einfache“ oder Buchstaben als Namen neu einzuführen — wo wir dann gänzlich der Klammern entraten könnten. In der That würde diese Praxis: für jede in Betracht zu ziehende Klasse, für jeden Ausdruck sofort einen einfachen Namen zu schaffen, am besten durchweg eingehalten, wenn nicht ihre strikte Befolgung einen Misstand nach sich zöge, durch die Rücksichtnahme auf welchen die Wirksamkeit jener Maxime wieder eingeschränkt werden muss. Resultiren würde nämlich eine Überladung der Untersuchungen mit einer allzugrossen Menge aparter (wenn auch einfacher) Zeichen, deren Bedeutung, da sie doch wenigstens während gedachter Untersuchungen festgehalten werden muss, im Gedächtnisse zu behalten, demselben eine übergrosse Last aufbürden hiesse. Aus diesem Grunde verwenden wir zur Bezeichnung von solchen Gebieten oder Klassen, die zu andern bereits einfach benannten in einer einfachen Beziehung stehen, anstatt willkürlich zu erfindender „einfacher“, doch oft lieber „zusammengesetzte“ Namen, und zwar solche, welche durch die Art ihrer Zusammensetzung stetsfort erkennen lassen, in welcher Beziehung jene gedachten Gebiete zu diesen er- wähnten stehen sollen. Im Ganzen kommt es also darauf an, den goldenen Mittelweg zu gehen zwischen Gebundenheit an bemühend schwerfällige Ausdrucks- weisen einerseits und Überlastung des Gedächtnisses andrerseits, m. a. W. darauf: dass man das an sich gerechtfertigte Bestreben nach möglichster Erleichterung und Vereinfachung der Ausdrucksmittel zügeln lasse durch die Rücksicht auf eine nur mässige Inanspruch- nahme des Gedächtnisses, namentlich auf Entlastung des mechanischen Gedächtnisses — durch Beizug des judiziösen — vermittelst mässigen Gebrauches von zusammengesetzten und zwar von rationell zusammen- gesetzten Namen. Sobald nun bei einem zusammengesetzten Ausdruck eine Operation angedeutet, an oder mit ihm vorgenommen werden soll, wird die An- bringung von Klammern zum unabweislichen Bedürfniss: damit einer Mehrsinnigkeit der Bezeichnungsergebnisse vorgebeugt werde. Um dies näher darzulegen, wollen wir vorzugsweise die Fälle in's Auge fassen, wo jene Beziehungen darstellbar, wo nämlich zusammen-

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 602. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/622>, abgerufen am 26.11.2024.