Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.Dreizehnte Vorlesung. nach den Regeln der Arithmetik berechnet. [Statt dessen konnte aber auchjenes Polynom erst nach w entwickelt werden in der Gestalt: (1 -- s t) (1 -- s t p) w + s t p (1 -- w) = 0, woraus dann: [Formel 1] sich berechnete.] Beidemal ergibt sich durch die mühsame "Entwickelung" der rechten Seite als einer Funktion f (s, t, p) übereinstimmend: [Formel 2] , als ein auch unmittelbar einleuchtendes Ergebniss: Die wirtschaftlichen Güter bestehen aus allen übertragbaren Genussmitteln von begrenztem Vor- rat und einem unbestimmten Reste (indefinite remainder) von nur in be- grenzter Menge zur Verfügung stehenden übertragbaren Dingen, die keine Genussmittel sind. Der Leser hat vielleicht den Eindruck, dass Boole's Verfahren sich Dreizehnte Vorlesung. nach den Regeln der Arithmetik berechnet. [Statt dessen konnte aber auchjenes Polynom erst nach w entwickelt werden in der Gestalt: (1 — s t) (1 — s t p) w + s t p (1 — w) = 0, woraus dann: [Formel 1] sich berechnete.] Beidemal ergibt sich durch die mühsame „Entwickelung“ der rechten Seite als einer Funktion f (s, t, p) übereinstimmend: [Formel 2] , als ein auch unmittelbar einleuchtendes Ergebniss: Die wirtschaftlichen Güter bestehen aus allen übertragbaren Genussmitteln von begrenztem Vor- rat und einem unbestimmten Reste (indefinite remainder) von nur in be- grenzter Menge zur Verfügung stehenden übertragbaren Dingen, die keine Genussmittel sind. Der Leser hat vielleicht den Eindruck, dass Boole's Verfahren sich <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0578" n="558"/><fw place="top" type="header">Dreizehnte Vorlesung.</fw><lb/> nach den Regeln der Arithmetik berechnet. [Statt dessen konnte aber auch<lb/> jenes Polynom erst nach <hi rendition="#i">w</hi> entwickelt werden in der Gestalt:<lb/><hi rendition="#c">(1 — <hi rendition="#i">s t</hi>) (1 — <hi rendition="#i">s t p</hi>) <hi rendition="#i">w</hi> + <hi rendition="#i">s t p</hi> (1 — <hi rendition="#i">w</hi>) = 0,</hi><lb/> woraus dann:<lb/><hi rendition="#c"><formula/></hi> sich berechnete.] Beidemal ergibt sich durch die mühsame „Entwickelung“<lb/> der rechten Seite als einer Funktion <hi rendition="#i">f</hi> (<hi rendition="#i">s</hi>, <hi rendition="#i">t</hi>, <hi rendition="#i">p</hi>) übereinstimmend:<lb/><hi rendition="#c"><formula/>,</hi><lb/> als ein auch unmittelbar einleuchtendes Ergebniss: Die wirtschaftlichen<lb/> Güter bestehen aus allen übertragbaren Genussmitteln von begrenztem Vor-<lb/> rat und einem unbestimmten Reste (indefinite remainder) von nur in be-<lb/> grenzter Menge zur Verfügung stehenden übertragbaren Dingen, die keine<lb/> Genussmittel sind.</p><lb/> <p>Der Leser hat vielleicht den Eindruck, dass <hi rendition="#g">Boole</hi>'s Verfahren sich<lb/> — in Praxi wenigstens — doch ziemlich stark von meiner Modifikation<lb/> desselben unterscheidet. —</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [558/0578]
Dreizehnte Vorlesung.
nach den Regeln der Arithmetik berechnet. [Statt dessen konnte aber auch
jenes Polynom erst nach w entwickelt werden in der Gestalt:
(1 — s t) (1 — s t p) w + s t p (1 — w) = 0,
woraus dann:
[FORMEL] sich berechnete.] Beidemal ergibt sich durch die mühsame „Entwickelung“
der rechten Seite als einer Funktion f (s, t, p) übereinstimmend:
[FORMEL],
als ein auch unmittelbar einleuchtendes Ergebniss: Die wirtschaftlichen
Güter bestehen aus allen übertragbaren Genussmitteln von begrenztem Vor-
rat und einem unbestimmten Reste (indefinite remainder) von nur in be-
grenzter Menge zur Verfügung stehenden übertragbaren Dingen, die keine
Genussmittel sind.
Der Leser hat vielleicht den Eindruck, dass Boole's Verfahren sich
— in Praxi wenigstens — doch ziemlich stark von meiner Modifikation
desselben unterscheidet. —
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Zitationshilfe: | Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 558. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/578>, abgerufen am 22.07.2024. |