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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

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Vierte Vorlesung.

Mit dem Faktor a legen wir dem bereits determinirten Subjekte
b c ein Prädikat bei, dem "deutschen Reiche" das Prädikat "mächtig
zu sein", indessen nur beiläufig, anmerkungsweise, in der Voraussetzung,
dass ihm dieses Prädikat anerkanntermassen zukomme oder wenigstens
in der Erwartung, dass diese Prädikation nicht bestritten werde (an-
sonst wir vor dem beabsichtigten Satze ein eigenes Urteil: "das deutsche
Reich ist mächtig" formulirt haben würden, um zunächst diese Posi-
tion gegen etwaige Einwände zu verteidigen). Wir bezwecken durch
die Hinzufügung des Attributs "mächtig", die Aufmerksamkeit des
Hörers besonders auf dieses Merkmal (der Macht) zu lenken, das Vor-
handensein dieses Merkmals in dem Begriffe des deutschen Reichs in
Erinnerung zu rufen, es als ein besonders wichtiges im Bewusstsein
aufzufrischen. Wir vermehren durch solchen Gebrauch eines Adjek-
tivs wol mitunter den Vorstellungsinhalt der Hörer oder Leser, wir
steigern die Intensität der Vorstellung in einer bestimmten Richtung,
ohne jedoch die Klasse, welche vorgestellt wird, zu beeinflussen, ohne
den Umfang des vorgestellten Begriffs zu verengern.

Die Philologie bezeichnet solche Verwendung eines Attributs (eines
Beiwortes oder auch Relativsatzes) passend als die prädikative, im Gegen-
satz zu der früher besprochenen, die wir eine determinative nennen
werden.

Sagen wir (mit J. St. Mill): "der Vater des jungen Mannes, der
ihm jenes verboten hatte ...", so ist der Relativsatz "der ... verboten
hatte" ein anderes Beispiel prädikativer Verwendung. Über das Sub-
jekt a = Vater des jungen Mannes -- eine Klasse, die hier naturnot-
wendig aus nur einem Individuum besteht -- und (vorausgesetzt, dass
man wisse, von welchem jungen Mann die Rede) bereits vollkommen
bestimmt erscheint, über dieses Subjekt erteilt der Relativsatz eine
beiläufige Information, sagt aus, dass es (vielleicht identisch =)
sei der (wol auch nur aus einem Individuum bestehenden) Klasse der-
jenigen Personen, welche dem jungen Manne jenes verboten hatten.
Jedenfalls aber bezweckt und vermag dieser Relativsatz nicht, das
Subjekt des Satzes näher zu bestimmen, auszudrücken, dass "derjenige
unter den Vätern des jungen Mannes, welcher ihm jenes verboten
hatte" gemeint gewesen.

Man sieht hier auch das Mittel, die beiden Verwendungsweisen
attributiv gebrauchter Adjektive als solche zu erkennen, zu discerniren.
Ist in a b oder in dem Ausdruck "die a, welche b sind", der Relativ-
satz "welche b sind", resp. der Faktor b, von determinativem Charakter,
so muss der Ausdruck: "diejenigen unter den a's, welche b sind" den-

Vierte Vorlesung.

Mit dem Faktor a legen wir dem bereits determinirten Subjekte
b c ein Prädikat bei, dem „deutschen Reiche“ das Prädikat „mächtig
zu sein“, indessen nur beiläufig, anmerkungsweise, in der Voraussetzung,
dass ihm dieses Prädikat anerkanntermassen zukomme oder wenigstens
in der Erwartung, dass diese Prädikation nicht bestritten werde (an-
sonst wir vor dem beabsichtigten Satze ein eigenes Urteil: „das deutsche
Reich ist mächtig“ formulirt haben würden, um zunächst diese Posi-
tion gegen etwaige Einwände zu verteidigen). Wir bezwecken durch
die Hinzufügung des Attributs „mächtig“, die Aufmerksamkeit des
Hörers besonders auf dieses Merkmal (der Macht) zu lenken, das Vor-
handensein dieses Merkmals in dem Begriffe des deutschen Reichs in
Erinnerung zu rufen, es als ein besonders wichtiges im Bewusstsein
aufzufrischen. Wir vermehren durch solchen Gebrauch eines Adjek-
tivs wol mitunter den Vorstellungsinhalt der Hörer oder Leser, wir
steigern die Intensität der Vorstellung in einer bestimmten Richtung,
ohne jedoch die Klasse, welche vorgestellt wird, zu beeinflussen, ohne
den Umfang des vorgestellten Begriffs zu verengern.

Die Philologie bezeichnet solche Verwendung eines Attributs (eines
Beiwortes oder auch Relativsatzes) passend als die prädikative, im Gegen-
satz zu der früher besprochenen, die wir eine determinative nennen
werden.

Sagen wir (mit J. St. Mill): „der Vater des jungen Mannes, der
ihm jenes verboten hatte …“, so ist der Relativsatz „der … verboten
hatte“ ein anderes Beispiel prädikativer Verwendung. Über das Sub-
jekt a = Vater des jungen Mannes — eine Klasse, die hier naturnot-
wendig aus nur einem Individuum besteht — und (vorausgesetzt, dass
man wisse, von welchem jungen Mann die Rede) bereits vollkommen
bestimmt erscheint, über dieses Subjekt erteilt der Relativsatz eine
beiläufige Information, sagt aus, dass es ⋹ (vielleicht identisch =)
sei der (wol auch nur aus einem Individuum bestehenden) Klasse der-
jenigen Personen, welche dem jungen Manne jenes verboten hatten.
Jedenfalls aber bezweckt und vermag dieser Relativsatz nicht, das
Subjekt des Satzes näher zu bestimmen, auszudrücken, dass „derjenige
unter den Vätern des jungen Mannes, welcher ihm jenes verboten
hatte“ gemeint gewesen.

Man sieht hier auch das Mittel, die beiden Verwendungsweisen
attributiv gebrauchter Adjektive als solche zu erkennen, zu discerniren.
Ist in a b oder in dem Ausdruck „die a, welche b sind“, der Relativ-
satz „welche b sind“, resp. der Faktor b, von determinativem Charakter,
so muss der Ausdruck: „diejenigen unter den a's, welche b sind“ den-

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[222/0242] Vierte Vorlesung. Mit dem Faktor a legen wir dem bereits determinirten Subjekte b c ein Prädikat bei, dem „deutschen Reiche“ das Prädikat „mächtig zu sein“, indessen nur beiläufig, anmerkungsweise, in der Voraussetzung, dass ihm dieses Prädikat anerkanntermassen zukomme oder wenigstens in der Erwartung, dass diese Prädikation nicht bestritten werde (an- sonst wir vor dem beabsichtigten Satze ein eigenes Urteil: „das deutsche Reich ist mächtig“ formulirt haben würden, um zunächst diese Posi- tion gegen etwaige Einwände zu verteidigen). Wir bezwecken durch die Hinzufügung des Attributs „mächtig“, die Aufmerksamkeit des Hörers besonders auf dieses Merkmal (der Macht) zu lenken, das Vor- handensein dieses Merkmals in dem Begriffe des deutschen Reichs in Erinnerung zu rufen, es als ein besonders wichtiges im Bewusstsein aufzufrischen. Wir vermehren durch solchen Gebrauch eines Adjek- tivs wol mitunter den Vorstellungsinhalt der Hörer oder Leser, wir steigern die Intensität der Vorstellung in einer bestimmten Richtung, ohne jedoch die Klasse, welche vorgestellt wird, zu beeinflussen, ohne den Umfang des vorgestellten Begriffs zu verengern. Die Philologie bezeichnet solche Verwendung eines Attributs (eines Beiwortes oder auch Relativsatzes) passend als die prädikative, im Gegen- satz zu der früher besprochenen, die wir eine determinative nennen werden. Sagen wir (mit J. St. Mill): „der Vater des jungen Mannes, der ihm jenes verboten hatte …“, so ist der Relativsatz „der … verboten hatte“ ein anderes Beispiel prädikativer Verwendung. Über das Sub- jekt a = Vater des jungen Mannes — eine Klasse, die hier naturnot- wendig aus nur einem Individuum besteht — und (vorausgesetzt, dass man wisse, von welchem jungen Mann die Rede) bereits vollkommen bestimmt erscheint, über dieses Subjekt erteilt der Relativsatz eine beiläufige Information, sagt aus, dass es ⋹ (vielleicht identisch =) sei der (wol auch nur aus einem Individuum bestehenden) Klasse der- jenigen Personen, welche dem jungen Manne jenes verboten hatten. Jedenfalls aber bezweckt und vermag dieser Relativsatz nicht, das Subjekt des Satzes näher zu bestimmen, auszudrücken, dass „derjenige unter den Vätern des jungen Mannes, welcher ihm jenes verboten hatte“ gemeint gewesen. Man sieht hier auch das Mittel, die beiden Verwendungsweisen attributiv gebrauchter Adjektive als solche zu erkennen, zu discerniren. Ist in a b oder in dem Ausdruck „die a, welche b sind“, der Relativ- satz „welche b sind“, resp. der Faktor b, von determinativem Charakter, so muss der Ausdruck: „diejenigen unter den a's, welche b sind“ den-

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/242>, abgerufen am 27.04.2024.