Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

Bild:
<< vorherige Seite
§ 7. Deutung von 0, 1, a b, a + b als Gebiete, nebst Postulaten.

Dies alles ist auch direkt nach Def. (3) ersichtlich. -- Das
Symbol a b resp. a + b ist demnach in der That selbst dasjenige
"Gebiet" c, welches die Voraussetzungen der als Theoreme 7) und 9)
ausgesprochenen Definitionen gleichzeitig erfüllt.

Auf Grund der vorstehenden Überlegungen können wir nun sagen:

Die Operationen der identischen Multiplikation und Addition sind
niemals undeutig und niemals mehrdeutig, vielmehr unbedingt ausführ-
bar und eindeutig
-- oder, wie ich zusammenfassend es ausdrücken
will: sie sind "vollkommen eindeutige" innerhalb der durch Zuzug
der Symbole 0, 1, a b, a + b vielleicht erweiterten Mannigfaltigkeit
von "Gebieten".

Dass a b in der That eines Wertes nie ermangeln kann, wenn man
schon den Namen a b selber als "Wert" gelten lässt, erscheint selbst-
verständlich: eine solche Definition verbürgt zugleich die Existenz des Defi-
nirten. Dass a b nicht mehrere Werte haben kann, zeigte der Zusatz zu
Th. 11). Analog bezüglich des a + b.

Worauf es hier besonders ankam, war: zu sehen, dass die Aufnahme
der neuen Symbole unter die "Gebiete" im Grunde schon dadurch vollzogen
wurde, dass man das Identitätsprinzip I auf sie anwendete, beziehungsweise
ausdehnte.

Indem man nunmehr für c sogleich den Namen a b resp. a + b
gebrauchte, würden die beiden Theoreme 7) und 9) augenscheinlich
zu einem Satze zusammenfliessen, der sich völlig deckt mit der alten
Definition (3) -- nur dass es jetzt "jedes x" anstatt des dortigen
"gewissen" c hiesse.

Dergestalt im Ringe herum gegangen kämen wir somit wieder zu
unserm Ausgangspunkte zurück.

Diesen Satz, Def. (3), stellt Herr Peirce einfach als "Definition"
von a b resp. a + b hin.

Dass er aber solche Definition nicht blos für die einseitige Ver-
wendung (als major resp. minor) sondern in der That vollständig ent-
hält -- dies durch die hier gegebene Zergliederung nachgewiesen zu
haben, dürfte wol nicht überflüssig gewesen sein. --

§ 7. Deutung von 0, 1, a b, a + b als Gebiete nebst zugehörigen
Postulaten. Konsistente Mannigfaltigkeit.

Wir schreiten jetzt dazu, das im Bisherigen abstrakt Definirte zu
veranschaulichen, zu deuten.

Solange es ununtersucht gelassen wird, ob es "eigentliche" Gebiete
gebe, welche die von den Symbolen 0, 1, a b, a + b geforderten Eigen-
schaften besitzen, konnten wir sagen, dass unsre Definitionen die

14*
§ 7. Deutung von 0, 1, a b, a + b als Gebiete, nebst Postulaten.

Dies alles ist auch direkt nach Def. (3) ersichtlich. — Das
Symbol a b resp. a + b ist demnach in der That selbst dasjenige
„Gebiet“ c, welches die Voraussetzungen der als Theoreme 7) und 9)
ausgesprochenen Definitionen gleichzeitig erfüllt.

Auf Grund der vorstehenden Überlegungen können wir nun sagen:

Die Operationen der identischen Multiplikation und Addition sind
niemals undeutig und niemals mehrdeutig, vielmehr unbedingt ausführ-
bar und eindeutig
— oder, wie ich zusammenfassend es ausdrücken
will: sie sindvollkommen eindeutige“ innerhalb der durch Zuzug
der Symbole 0, 1, a b, a + b vielleicht erweiterten Mannigfaltigkeit
von „Gebieten“.

Dass a b in der That eines Wertes nie ermangeln kann, wenn man
schon den Namen a b selber als „Wert“ gelten lässt, erscheint selbst-
verständlich: eine solche Definition verbürgt zugleich die Existenz des Defi-
nirten. Dass a b nicht mehrere Werte haben kann, zeigte der Zusatz zu
Th. 11). Analog bezüglich des a + b.

Worauf es hier besonders ankam, war: zu sehen, dass die Aufnahme
der neuen Symbole unter die „Gebiete“ im Grunde schon dadurch vollzogen
wurde, dass man das Identitätsprinzip I auf sie anwendete, beziehungsweise
ausdehnte.

Indem man nunmehr für c sogleich den Namen a b resp. a + b
gebrauchte, würden die beiden Theoreme 7) und 9) augenscheinlich
zu einem Satze zusammenfliessen, der sich völlig deckt mit der alten
Definition (3) — nur dass es jetzt „jedes x“ anstatt des dortigen
„gewissen“ c hiesse.

Dergestalt im Ringe herum gegangen kämen wir somit wieder zu
unserm Ausgangspunkte zurück.

Diesen Satz, Def. (3), stellt Herr Peirce einfach als „Definition“
von a b resp. a + b hin.

Dass er aber solche Definition nicht blos für die einseitige Ver-
wendung (als major resp. minor) sondern in der That vollständig ent-
hält — dies durch die hier gegebene Zergliederung nachgewiesen zu
haben, dürfte wol nicht überflüssig gewesen sein. —

§ 7. Deutung von 0, 1, a b, a + b als Gebiete nebst zugehörigen
Postulaten. Konsistente Mannigfaltigkeit.

Wir schreiten jetzt dazu, das im Bisherigen abstrakt Definirte zu
veranschaulichen, zu deuten.

Solange es ununtersucht gelassen wird, ob es „eigentliche“ Gebiete
gebe, welche die von den Symbolen 0, 1, a b, a + b geforderten Eigen-
schaften besitzen, konnten wir sagen, dass unsre Definitionen die

14*
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0231" n="211"/>
          <fw place="top" type="header">§ 7. Deutung von 0, 1, <hi rendition="#i">a b</hi>, <hi rendition="#i">a</hi> + <hi rendition="#i">b</hi> als Gebiete, nebst Postulaten.</fw><lb/>
          <p>Dies alles ist auch direkt nach Def. (3) ersichtlich. &#x2014; Das<lb/>
Symbol <hi rendition="#i">a b</hi> resp. <hi rendition="#i">a</hi> + <hi rendition="#i">b</hi> ist demnach in der That selbst dasjenige<lb/>
&#x201E;Gebiet&#x201C; <hi rendition="#i">c</hi>, welches die Voraussetzungen der als Theoreme 7) und 9)<lb/>
ausgesprochenen Definitionen gleichzeitig erfüllt.</p><lb/>
          <p>Auf Grund der vorstehenden Überlegungen können wir nun sagen:</p><lb/>
          <p><hi rendition="#i">Die Operationen der identischen Multiplikation und Addition sind<lb/>
niemals <hi rendition="#g">undeutig</hi> und niemals <hi rendition="#g">mehrdeutig</hi>, vielmehr unbedingt ausführ-<lb/>
bar und eindeutig</hi> &#x2014; oder, wie ich zusammenfassend es ausdrücken<lb/>
will: <hi rendition="#i">sie sind</hi> &#x201E;<hi rendition="#i"><hi rendition="#g">vollkommen eindeutige</hi></hi>&#x201C; innerhalb der durch Zuzug<lb/>
der Symbole 0, 1, <hi rendition="#i">a b</hi>, <hi rendition="#i">a</hi> + <hi rendition="#i">b</hi> vielleicht erweiterten Mannigfaltigkeit<lb/>
von &#x201E;Gebieten&#x201C;.</p><lb/>
          <p>Dass <hi rendition="#i">a b</hi> in der That eines Wertes nie ermangeln kann, wenn man<lb/>
schon den Namen <hi rendition="#i">a b</hi> selber als &#x201E;Wert&#x201C; gelten lässt, erscheint selbst-<lb/>
verständlich: eine solche Definition verbürgt zugleich die Existenz des Defi-<lb/>
nirten. Dass <hi rendition="#i">a b</hi> nicht mehrere Werte haben kann, zeigte der Zusatz zu<lb/>
Th. 11). Analog bezüglich des <hi rendition="#i">a</hi> + <hi rendition="#i">b</hi>.</p><lb/>
          <p>Worauf es hier besonders ankam, war: zu sehen, dass die Aufnahme<lb/>
der neuen Symbole unter die &#x201E;Gebiete&#x201C; im Grunde schon dadurch vollzogen<lb/>
wurde, dass man das Identitätsprinzip I auf sie anwendete, beziehungsweise<lb/>
ausdehnte.</p><lb/>
          <p>Indem man nunmehr für <hi rendition="#i">c</hi> sogleich den Namen <hi rendition="#i">a b</hi> resp. <hi rendition="#i">a</hi> + <hi rendition="#i">b</hi><lb/>
gebrauchte, würden die beiden Theoreme 7) und 9) augenscheinlich<lb/>
zu einem Satze zusammenfliessen, der sich völlig deckt mit der alten<lb/>
Definition (3) &#x2014; nur dass es jetzt &#x201E;jedes <hi rendition="#i">x</hi>&#x201C; anstatt des dortigen<lb/>
&#x201E;gewissen&#x201C; <hi rendition="#i">c</hi> hiesse.</p><lb/>
          <p>Dergestalt im Ringe herum gegangen kämen wir somit wieder zu<lb/>
unserm Ausgangspunkte zurück.</p><lb/>
          <p>Diesen Satz, Def. (3), stellt Herr <hi rendition="#g">Peirce</hi> einfach als &#x201E;Definition&#x201C;<lb/>
von <hi rendition="#i">a b</hi> resp. <hi rendition="#i">a</hi> + <hi rendition="#i">b</hi> hin.</p><lb/>
          <p>Dass er aber solche Definition nicht blos für die einseitige Ver-<lb/>
wendung (als major <hi rendition="#i">resp.</hi> minor) sondern in der That vollständig ent-<lb/>
hält &#x2014; dies durch die hier gegebene Zergliederung nachgewiesen zu<lb/>
haben, dürfte wol nicht überflüssig gewesen sein. &#x2014;</p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head>§ 7. <hi rendition="#b">Deutung von 0, 1, <hi rendition="#i">a b</hi>, <hi rendition="#i">a</hi> + <hi rendition="#i">b</hi> als Gebiete nebst zugehörigen<lb/>
Postulaten. Konsistente Mannigfaltigkeit.</hi></head><lb/>
          <p>Wir schreiten jetzt dazu, das im Bisherigen abstrakt Definirte zu<lb/>
veranschaulichen, zu deuten.</p><lb/>
          <p>Solange es ununtersucht gelassen wird, ob es &#x201E;eigentliche&#x201C; Gebiete<lb/>
gebe, welche die von den Symbolen 0, 1, <hi rendition="#i">a b</hi>, <hi rendition="#i">a</hi> + <hi rendition="#i">b</hi> geforderten Eigen-<lb/>
schaften besitzen, konnten wir sagen, dass unsre Definitionen die<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">14*</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[211/0231] § 7. Deutung von 0, 1, a b, a + b als Gebiete, nebst Postulaten. Dies alles ist auch direkt nach Def. (3) ersichtlich. — Das Symbol a b resp. a + b ist demnach in der That selbst dasjenige „Gebiet“ c, welches die Voraussetzungen der als Theoreme 7) und 9) ausgesprochenen Definitionen gleichzeitig erfüllt. Auf Grund der vorstehenden Überlegungen können wir nun sagen: Die Operationen der identischen Multiplikation und Addition sind niemals undeutig und niemals mehrdeutig, vielmehr unbedingt ausführ- bar und eindeutig — oder, wie ich zusammenfassend es ausdrücken will: sie sind „vollkommen eindeutige“ innerhalb der durch Zuzug der Symbole 0, 1, a b, a + b vielleicht erweiterten Mannigfaltigkeit von „Gebieten“. Dass a b in der That eines Wertes nie ermangeln kann, wenn man schon den Namen a b selber als „Wert“ gelten lässt, erscheint selbst- verständlich: eine solche Definition verbürgt zugleich die Existenz des Defi- nirten. Dass a b nicht mehrere Werte haben kann, zeigte der Zusatz zu Th. 11). Analog bezüglich des a + b. Worauf es hier besonders ankam, war: zu sehen, dass die Aufnahme der neuen Symbole unter die „Gebiete“ im Grunde schon dadurch vollzogen wurde, dass man das Identitätsprinzip I auf sie anwendete, beziehungsweise ausdehnte. Indem man nunmehr für c sogleich den Namen a b resp. a + b gebrauchte, würden die beiden Theoreme 7) und 9) augenscheinlich zu einem Satze zusammenfliessen, der sich völlig deckt mit der alten Definition (3) — nur dass es jetzt „jedes x“ anstatt des dortigen „gewissen“ c hiesse. Dergestalt im Ringe herum gegangen kämen wir somit wieder zu unserm Ausgangspunkte zurück. Diesen Satz, Def. (3), stellt Herr Peirce einfach als „Definition“ von a b resp. a + b hin. Dass er aber solche Definition nicht blos für die einseitige Ver- wendung (als major resp. minor) sondern in der That vollständig ent- hält — dies durch die hier gegebene Zergliederung nachgewiesen zu haben, dürfte wol nicht überflüssig gewesen sein. — § 7. Deutung von 0, 1, a b, a + b als Gebiete nebst zugehörigen Postulaten. Konsistente Mannigfaltigkeit. Wir schreiten jetzt dazu, das im Bisherigen abstrakt Definirte zu veranschaulichen, zu deuten. Solange es ununtersucht gelassen wird, ob es „eigentliche“ Gebiete gebe, welche die von den Symbolen 0, 1, a b, a + b geforderten Eigen- schaften besitzen, konnten wir sagen, dass unsre Definitionen die 14*

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/231
Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/231>, abgerufen am 03.12.2024.