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Schreber, Daniel Gottlob Moritz: Kallipädie oder Erziehung zur Schönheit. Leipzig, 1858.

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EINLEITUNG.
gebührenden hohen Grad allgemeiner Achtung und Anerken-
nung finden, was jetzt bei weitem noch nicht der Fall ist.



Beim Streben nach dem Hohen, Schwierigen und nur stufen-
weise Erreichbaren kommt Alles zunächst und zumeist darauf
an, dass man den Endzielpunkt und die Hauptrichtungen,
welche zu diesem hinführen, klar vor Augen habe und auf der
ganzen Bahn seines Strebens fest im Auge behalte. Der ge-
mäss menschlicher Unvollkommenheit hienieden zwar nie ganz
erreichbare, aber, um bis zu dem wirklich Erreichbaren (vgl. die
praktische Aufgabe der Erziehung S. 24) zu gelangen, noth-
wendig anzustrebende Endzielpunkt der Erziehung nun:
die denkbar höchste allseitige Ausbildung des jungen
Menschen in der Richtung nach gottähnlicher Geistes-
freiheit

oder mit anderen Worten
die Heranbildung desselben zum vollendeten Meister in
der Kunst bestimmungsgemäss zu leben

macht dem Erzieher als oberste, allgemeinste Grundsätze die
nachstehenden zur Pflicht:

1) Ausbildung des Körpers im Ganzen wie in
seinen einzelnen Theilen zu möglichst schö-
ner, edler Form und zu voller, dauerhaft
fester Lebenskräftigkeit;

2) Ausbildung des Gemüthes zu voller edler
Wärme des Gefühles und reinster Liebe
(im
christlichen Sinne);

3) Ausbildung der Denkkraft zu voller Klar-
heit, Selbständigkeit, selbstschöpferischer
Thätigkeit, möglichster Fülle von innig
angeeigneten Kenntnissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten nach Verhältniss der muth-
maasslichen Lebensstellung;

4) Ausbildung des Charakters zu festem, edlem,
selbständigem Willen

EINLEITUNG.
gebührenden hohen Grad allgemeiner Achtung und Anerken-
nung finden, was jetzt bei weitem noch nicht der Fall ist.



Beim Streben nach dem Hohen, Schwierigen und nur stufen-
weise Erreichbaren kommt Alles zunächst und zumeist darauf
an, dass man den Endzielpunkt und die Hauptrichtungen,
welche zu diesem hinführen, klar vor Augen habe und auf der
ganzen Bahn seines Strebens fest im Auge behalte. Der ge-
mäss menschlicher Unvollkommenheit hienieden zwar nie ganz
erreichbare, aber, um bis zu dem wirklich Erreichbaren (vgl. die
praktische Aufgabe der Erziehung S. 24) zu gelangen, noth-
wendig anzustrebende Endzielpunkt der Erziehung nun:
die denkbar höchste allseitige Ausbildung des jungen
Menschen in der Richtung nach gottähnlicher Geistes-
freiheit

oder mit anderen Worten
die Heranbildung desselben zum vollendeten Meister in
der Kunst bestimmungsgemäss zu leben

macht dem Erzieher als oberste, allgemeinste Grundsätze die
nachstehenden zur Pflicht:

1) Ausbildung des Körpers im Ganzen wie in
seinen einzelnen Theilen zu möglichst schö-
ner, edler Form und zu voller, dauerhaft
fester Lebenskräftigkeit;

2) Ausbildung des Gemüthes zu voller edler
Wärme des Gefühles und reinster Liebe
(im
christlichen Sinne);

3) Ausbildung der Denkkraft zu voller Klar-
heit, Selbständigkeit, selbstschöpferischer
Thätigkeit, möglichster Fülle von innig
angeeigneten Kenntnissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten nach Verhältniss der muth-
maasslichen Lebensstellung;

4) Ausbildung des Charakters zu festem, edlem,
selbständigem Willen

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[26/0030] EINLEITUNG. gebührenden hohen Grad allgemeiner Achtung und Anerken- nung finden, was jetzt bei weitem noch nicht der Fall ist. Beim Streben nach dem Hohen, Schwierigen und nur stufen- weise Erreichbaren kommt Alles zunächst und zumeist darauf an, dass man den Endzielpunkt und die Hauptrichtungen, welche zu diesem hinführen, klar vor Augen habe und auf der ganzen Bahn seines Strebens fest im Auge behalte. Der ge- mäss menschlicher Unvollkommenheit hienieden zwar nie ganz erreichbare, aber, um bis zu dem wirklich Erreichbaren (vgl. die praktische Aufgabe der Erziehung S. 24) zu gelangen, noth- wendig anzustrebende Endzielpunkt der Erziehung nun: die denkbar höchste allseitige Ausbildung des jungen Menschen in der Richtung nach gottähnlicher Geistes- freiheit oder mit anderen Worten die Heranbildung desselben zum vollendeten Meister in der Kunst bestimmungsgemäss zu leben macht dem Erzieher als oberste, allgemeinste Grundsätze die nachstehenden zur Pflicht: 1) Ausbildung des Körpers im Ganzen wie in seinen einzelnen Theilen zu möglichst schö- ner, edler Form und zu voller, dauerhaft fester Lebenskräftigkeit; 2) Ausbildung des Gemüthes zu voller edler Wärme des Gefühles und reinster Liebe (im christlichen Sinne); 3) Ausbildung der Denkkraft zu voller Klar- heit, Selbständigkeit, selbstschöpferischer Thätigkeit, möglichster Fülle von innig angeeigneten Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten nach Verhältniss der muth- maasslichen Lebensstellung; 4) Ausbildung des Charakters zu festem, edlem, selbständigem Willen

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Zitationshilfe: Schreber, Daniel Gottlob Moritz: Kallipädie oder Erziehung zur Schönheit. Leipzig, 1858, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schreber_kallipaedie_1858/30>, abgerufen am 24.11.2024.