in welchen die Tuche verkauft wurden." Ebenso oft als die Zunft übernahm die Stadt selbst solche Institute. Der Name und das Siegel der Stadt garantirte in weiter Ferne die Güte der Waare. In jeder Weise bemühten sich die städtischen Behörden für das Gedeihen solcher Gewerbe, auf welchen der Wohlstand der ganzen Stadt ruhte.
Die territoriale Fürstenmacht trat im 17. und 18. Jahrhundert, als der Zunft- und Gemeindegeist tief gesunken, einer selbständigen gesunden Aktion nicht mehr fähig war, nur das Erbe des früheren städtischen Regiments an, wenn sie nun diese Funktionen übernahm, wenn sie durch ihre Gewerbereglements, durch Legge- stellen und Schauämter für die nothwendige gleichmäßige Produktion der einzelnen kleinen Meister, wenn sie mit staatlichen Mitteln für mancherlei gemeinsame Einrich- tungen und Anstalten sorgte. Nach dem Stande der Technik, nach der Bildung des damaligen deutschen Handwerkerstandes, nach den vorhandenen Kapitalmitteln war in vielen Zweigen eine blühende Industrie nur so oder gar nicht möglich. Ohne diese Vermittlung, ohne diese einheitliche Organisation war es nicht möglich, damals in Deutschland Tausende von kleinen Unter- nehmern zur Wohlhabenheit und zur Thätigkeit für den Welthandel zu erziehen.1 Die Prohibitivmaßregeln, die Aus- und Einfuhrverbote, welche in merkantilisti- schem Sinne in Preußen und anderwärts erlassen
1 Vergl. oben S. 23 -- 46; über die Hausindustrie hauptsächlich S. 44 -- 45.
Die Umbildung einzelner Gewerbszweige.
in welchen die Tuche verkauft wurden.“ Ebenſo oft als die Zunft übernahm die Stadt ſelbſt ſolche Inſtitute. Der Name und das Siegel der Stadt garantirte in weiter Ferne die Güte der Waare. In jeder Weiſe bemühten ſich die ſtädtiſchen Behörden für das Gedeihen ſolcher Gewerbe, auf welchen der Wohlſtand der ganzen Stadt ruhte.
Die territoriale Fürſtenmacht trat im 17. und 18. Jahrhundert, als der Zunft- und Gemeindegeiſt tief geſunken, einer ſelbſtändigen geſunden Aktion nicht mehr fähig war, nur das Erbe des früheren ſtädtiſchen Regiments an, wenn ſie nun dieſe Funktionen übernahm, wenn ſie durch ihre Gewerbereglements, durch Legge- ſtellen und Schauämter für die nothwendige gleichmäßige Produktion der einzelnen kleinen Meiſter, wenn ſie mit ſtaatlichen Mitteln für mancherlei gemeinſame Einrich- tungen und Anſtalten ſorgte. Nach dem Stande der Technik, nach der Bildung des damaligen deutſchen Handwerkerſtandes, nach den vorhandenen Kapitalmitteln war in vielen Zweigen eine blühende Induſtrie nur ſo oder gar nicht möglich. Ohne dieſe Vermittlung, ohne dieſe einheitliche Organiſation war es nicht möglich, damals in Deutſchland Tauſende von kleinen Unter- nehmern zur Wohlhabenheit und zur Thätigkeit für den Welthandel zu erziehen.1 Die Prohibitivmaßregeln, die Aus- und Einfuhrverbote, welche in merkantiliſti- ſchem Sinne in Preußen und anderwärts erlaſſen
1 Vergl. oben S. 23 — 46; über die Hausinduſtrie hauptſächlich S. 44 — 45.
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Die Umbildung einzelner Gewerbszweige.
in welchen die Tuche verkauft wurden.“ Ebenſo oft als
die Zunft übernahm die Stadt ſelbſt ſolche Inſtitute.
Der Name und das Siegel der Stadt garantirte in
weiter Ferne die Güte der Waare. In jeder Weiſe
bemühten ſich die ſtädtiſchen Behörden für das Gedeihen
ſolcher Gewerbe, auf welchen der Wohlſtand der ganzen
Stadt ruhte.
Die territoriale Fürſtenmacht trat im 17. und
18. Jahrhundert, als der Zunft- und Gemeindegeiſt
tief geſunken, einer ſelbſtändigen geſunden Aktion nicht
mehr fähig war, nur das Erbe des früheren ſtädtiſchen
Regiments an, wenn ſie nun dieſe Funktionen übernahm,
wenn ſie durch ihre Gewerbereglements, durch Legge-
ſtellen und Schauämter für die nothwendige gleichmäßige
Produktion der einzelnen kleinen Meiſter, wenn ſie mit
ſtaatlichen Mitteln für mancherlei gemeinſame Einrich-
tungen und Anſtalten ſorgte. Nach dem Stande der
Technik, nach der Bildung des damaligen deutſchen
Handwerkerſtandes, nach den vorhandenen Kapitalmitteln
war in vielen Zweigen eine blühende Induſtrie nur ſo
oder gar nicht möglich. Ohne dieſe Vermittlung, ohne
dieſe einheitliche Organiſation war es nicht möglich,
damals in Deutſchland Tauſende von kleinen Unter-
nehmern zur Wohlhabenheit und zur Thätigkeit für den
Welthandel zu erziehen. 1 Die Prohibitivmaßregeln,
die Aus- und Einfuhrverbote, welche in merkantiliſti-
ſchem Sinne in Preußen und anderwärts erlaſſen
1 Vergl. oben S. 23 — 46; über die Hausinduſtrie
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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. 538. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/560>, abgerufen am 23.11.2024.
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