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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870.

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Die Gewerbefreiheit in Württemberg.
und Händlern von einigen Orten aus bekannt gewor-
den."

Ganz ähnlich spricht sich die Ulmer Handels-
kammer aus. Von 87 in der Stadt Ulm 1863 neu
angemeldeten Handelsgeschäften sind 10, von 173 neu
angemeldeten Kleingewerben 14 schon im gleichen Jahre
wieder eingegangen. Die zahllosen kleinen Handels-
geschäfte, heißt es, können unmöglich prosperiren. Der
Zudrang der Handwerker besteht nur für Gewerbe, die
kein Kapital erfordern; es sind Schuster und Schneider,
Tischler und Maler, die daneben fortfahren, für andere
Meister zu arbeiten. Dann kommt es vor im Maurer-
und Zimmergewerbe; alte Gesellen, Polire versuchen
ein eigenes kleines Geschäft zu beginnen, Reparaturen
zu übernehmen. Auch von ihnen ist bereits eine ziem-
liche Zahl wieder zu ihren Meistern zurückgekehrt. "Bei
den übrigen Gewerben hat dagegen die Freigebung bei-
nahe gar keine Aenderung hervorgebracht."

Der Bericht für 1865 berichtet eher ungünstig
als günstig über die Folgen; er betont, daß nicht sowohl
durch das System der Gewerbefreiheit als durch die
heutigen Verkehrsverhältnisse die Ueberlegenheit der großen
Geschäfte immer steigt. "Der Einfluß der Gewerbe-
freiheit" -- schreibt er -- "zeigte sich theils in der
vermehrten Zahl der Ehen, theils in der Vermehrung
der Gewerbsstellen. Arbeiter, welche bisher in größern
fabrikmäßig betriebenen Geschäften arbeiteten, errichten
im Vertrauen auf ihre Geschicklichkeit, aber leider häufig
ohne die gehörigen Mittel und die für den Unternehmer
erforderliche Geschäfts- und Marktkenntniß, eigene Ge-

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Die Gewerbefreiheit in Württemberg.
und Händlern von einigen Orten aus bekannt gewor-
den.“

Ganz ähnlich ſpricht ſich die Ulmer Handels-
kammer aus. Von 87 in der Stadt Ulm 1863 neu
angemeldeten Handelsgeſchäften ſind 10, von 173 neu
angemeldeten Kleingewerben 14 ſchon im gleichen Jahre
wieder eingegangen. Die zahlloſen kleinen Handels-
geſchäfte, heißt es, können unmöglich prosperiren. Der
Zudrang der Handwerker beſteht nur für Gewerbe, die
kein Kapital erfordern; es ſind Schuſter und Schneider,
Tiſchler und Maler, die daneben fortfahren, für andere
Meiſter zu arbeiten. Dann kommt es vor im Maurer-
und Zimmergewerbe; alte Geſellen, Polire verſuchen
ein eigenes kleines Geſchäft zu beginnen, Reparaturen
zu übernehmen. Auch von ihnen iſt bereits eine ziem-
liche Zahl wieder zu ihren Meiſtern zurückgekehrt. „Bei
den übrigen Gewerben hat dagegen die Freigebung bei-
nahe gar keine Aenderung hervorgebracht.“

Der Bericht für 1865 berichtet eher ungünſtig
als günſtig über die Folgen; er betont, daß nicht ſowohl
durch das Syſtem der Gewerbefreiheit als durch die
heutigen Verkehrsverhältniſſe die Ueberlegenheit der großen
Geſchäfte immer ſteigt. „Der Einfluß der Gewerbe-
freiheit“ — ſchreibt er — „zeigte ſich theils in der
vermehrten Zahl der Ehen, theils in der Vermehrung
der Gewerbsſtellen. Arbeiter, welche bisher in größern
fabrikmäßig betriebenen Geſchäften arbeiteten, errichten
im Vertrauen auf ihre Geſchicklichkeit, aber leider häufig
ohne die gehörigen Mittel und die für den Unternehmer
erforderliche Geſchäfts- und Marktkenntniß, eigene Ge-

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[115/0137] Die Gewerbefreiheit in Württemberg. und Händlern von einigen Orten aus bekannt gewor- den.“ Ganz ähnlich ſpricht ſich die Ulmer Handels- kammer aus. Von 87 in der Stadt Ulm 1863 neu angemeldeten Handelsgeſchäften ſind 10, von 173 neu angemeldeten Kleingewerben 14 ſchon im gleichen Jahre wieder eingegangen. Die zahlloſen kleinen Handels- geſchäfte, heißt es, können unmöglich prosperiren. Der Zudrang der Handwerker beſteht nur für Gewerbe, die kein Kapital erfordern; es ſind Schuſter und Schneider, Tiſchler und Maler, die daneben fortfahren, für andere Meiſter zu arbeiten. Dann kommt es vor im Maurer- und Zimmergewerbe; alte Geſellen, Polire verſuchen ein eigenes kleines Geſchäft zu beginnen, Reparaturen zu übernehmen. Auch von ihnen iſt bereits eine ziem- liche Zahl wieder zu ihren Meiſtern zurückgekehrt. „Bei den übrigen Gewerben hat dagegen die Freigebung bei- nahe gar keine Aenderung hervorgebracht.“ Der Bericht für 1865 berichtet eher ungünſtig als günſtig über die Folgen; er betont, daß nicht ſowohl durch das Syſtem der Gewerbefreiheit als durch die heutigen Verkehrsverhältniſſe die Ueberlegenheit der großen Geſchäfte immer ſteigt. „Der Einfluß der Gewerbe- freiheit“ — ſchreibt er — „zeigte ſich theils in der vermehrten Zahl der Ehen, theils in der Vermehrung der Gewerbsſtellen. Arbeiter, welche bisher in größern fabrikmäßig betriebenen Geſchäften arbeiteten, errichten im Vertrauen auf ihre Geſchicklichkeit, aber leider häufig ohne die gehörigen Mittel und die für den Unternehmer erforderliche Geſchäfts- und Marktkenntniß, eigene Ge- 8 *

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/137>, abgerufen am 05.05.2024.