venüen, Steuern derer Geistlichen, Erhöhung derer Müntzen, Monopolio vom Saltz, und an- dern Arten mehr, die nach Beschaffenheit der Zeiten und Umständen, in diesem Staat ge- wöhnlich sind.
3. Es fraget sich, ob man gewiß sagen kön- ne, wie hoch sich die Revenüen erstrecken müs- sen, und ob auch von Cammer-Schulden hier etwas zu hören?
4. Excursion, vom letzteren Actien-Handel, ob auch viele Betrügereyen dabey vorgegan- gen?
5. Was die Königliche Souverainite vor einen Einfluß in dem Finantz-Wesen habe?
6. Ob auch wohl ehemahls von einem Pro- ject zu hören gewesen, alle liegende Gründe, dem König, wie es in der Türckey ist, zuzu- eignen.
7. Es fraget sich, ob auch andere Könige wohl thun, wenn sie, in Puncto der Finantzien, denen Frantzösischen Maximen als einem Mo- del folgen wollen?
8. Wer von der Macht dieser Cron reden will, muß auf den Unterschied derer Zeiten sehen.
9. Vor den Zeiten Francisci I. war sie mit- telmäßig, dieser König setzte alles auf einen mächtigen Fuß, nach ihm, fieng die Macht in Franckreich, bey denen innerlichen Kriegen an zu schmeltzen, unter Ludovico XIII. stiege sie
hoch,
III. Von Franckreich.
venuͤen, Steuern derer Geiſtlichen, Erhoͤhung derer Muͤntzen, Monopolio vom Saltz, und an- dern Arten mehr, die nach Beſchaffenheit der Zeiten und Umſtaͤnden, in dieſem Staat ge- woͤhnlich ſind.
3. Es fraget ſich, ob man gewiß ſagen koͤn- ne, wie hoch ſich die Revenuͤen erſtrecken muͤſ- ſen, und ob auch von Cammer-Schulden hier etwas zu hoͤren?
4. Excurſion, vom letzteren Actien-Handel, ob auch viele Betruͤgereyen dabey vorgegan- gen?
5. Was die Koͤnigliche Souverainité vor einen Einfluß in dem Finantz-Weſen habe?
6. Ob auch wohl ehemahls von einem Pro- ject zu hoͤren geweſen, alle liegende Gruͤnde, dem Koͤnig, wie es in der Tuͤrckey iſt, zuzu- eignen.
7. Es fraget ſich, ob auch andere Koͤnige wohl thun, wenn ſie, in Puncto der Finantzien, denen Frantzoͤſiſchen Maximen als einem Mo- del folgen wollen?
8. Wer von der Macht dieſer Cron reden will, muß auf den Unterſchied derer Zeiten ſehen.
9. Vor den Zeiten Franciſci I. war ſie mit- telmaͤßig, dieſer Koͤnig ſetzte alles auf einen maͤchtigen Fuß, nach ihm, fieng die Macht in Franckreich, bey denen innerlichen Kriegen an zu ſchmeltzen, unter Ludovico XIII. ſtiege ſie
hoch,
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III. Von Franckreich.
venuͤen, Steuern derer Geiſtlichen, Erhoͤhung
derer Muͤntzen, Monopolio vom Saltz, und an-
dern Arten mehr, die nach Beſchaffenheit der
Zeiten und Umſtaͤnden, in dieſem Staat ge-
woͤhnlich ſind.
3. Es fraget ſich, ob man gewiß ſagen koͤn-
ne, wie hoch ſich die Revenuͤen erſtrecken muͤſ-
ſen, und ob auch von Cammer-Schulden hier
etwas zu hoͤren?
4. Excurſion, vom letzteren Actien-Handel,
ob auch viele Betruͤgereyen dabey vorgegan-
gen?
5. Was die Koͤnigliche Souverainité vor
einen Einfluß in dem Finantz-Weſen habe?
6. Ob auch wohl ehemahls von einem Pro-
ject zu hoͤren geweſen, alle liegende Gruͤnde,
dem Koͤnig, wie es in der Tuͤrckey iſt, zuzu-
eignen.
7. Es fraget ſich, ob auch andere Koͤnige
wohl thun, wenn ſie, in Puncto der Finantzien,
denen Frantzoͤſiſchen Maximen als einem Mo-
del folgen wollen?
8. Wer von der Macht dieſer Cron reden
will, muß auf den Unterſchied derer Zeiten
ſehen.
9. Vor den Zeiten Franciſci I. war ſie mit-
telmaͤßig, dieſer Koͤnig ſetzte alles auf einen
maͤchtigen Fuß, nach ihm, fieng die Macht in
Franckreich, bey denen innerlichen Kriegen an
zu ſchmeltzen, unter Ludovico XIII. ſtiege ſie
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/87>, abgerufen am 16.02.2025.
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