Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.3. auf die Klugheit, so bey Führung eines Krieges, 4. auf die Klugheit, so bey Friedens- Schlüssen, höchst nöthig zu beobachten, ximen und Regeln entworffen werden. 89. Hieher gehörige Schrifften. 90. Da nun die bißhero entworffene Lehren sehr wichtig, so fraget sich nicht unbillig: 91. Ob auch die Staats-Wissenschafft aus Büchern und aus gewöhnlichen Collegiis zu erlernen sey? 92. Respondetur, oben ist nicht ohne Ursa- che, ein Unterschied gemachet worden, unter Staats-Lehre und Staats-Klugheit oder Wis- senschafft. 93. Jene giebet allerhand theoretische Lehren und Grund-Sätze, die nothwendig vorher ge- hen müssen, an die Hand, und präpariret also einen künfftigen Staats-Mann; diese bestehet in thätlicher Ausübung derer Staats-Lehren und Maximen; daraus folget, 94. Daß jene allerdings aus Büchern und von habilen Lehrern könne erlernet werden, die- se aber ohnfehlbahr in dem Cabinet derer Re- genten ihren Wohnplatz habe; 95. Jndessen aber, es eine unwidersprechliche Wahrheit sey, wer ein guter Politicus in praxi seyn wolle, müsse zuerst ein guter Politicus in theoria werden. 96. Por-
3. auf die Klugheit, ſo bey Fuͤhrung eines Krieges, 4. auf die Klugheit, ſo bey Friedens- Schluͤſſen, hoͤchſt noͤthig zu beobachten, ximen und Regeln entworffen werden. 89. Hieher gehoͤrige Schrifften. 90. Da nun die bißhero entworffene Lehren ſehr wichtig, ſo fraget ſich nicht unbillig: 91. Ob auch die Staats-Wiſſenſchafft aus Buͤchern und aus gewoͤhnlichen Collegiis zu erlernen ſey? 92. Reſpondetur, oben iſt nicht ohne Urſa- che, ein Unterſchied gemachet worden, unter Staats-Lehre und Staats-Klugheit oder Wiſ- ſenſchafft. 93. Jene giebet allerhand theoretiſche Lehren und Grund-Saͤtze, die nothwendig vorher ge- hen muͤſſen, an die Hand, und praͤpariret alſo einen kuͤnfftigen Staats-Mann; dieſe beſtehet in thaͤtlicher Ausuͤbung derer Staats-Lehren und Maximen; daraus folget, 94. Daß jene allerdings aus Buͤchern und von habilen Lehrern koͤnne erlernet werden, die- ſe aber ohnfehlbahr in dem Cabinet derer Re- genten ihren Wohnplatz habe; 95. Jndeſſen aber, es eine unwiderſprechliche Wahrheit ſey, wer ein guter Politicus in praxi ſeyn wolle, muͤſſe zuerſt ein guter Politicus in theoria werden. 96. Por-
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Schluͤſſen, hoͤchſt noͤthig zu beobachten,
auch bey dieſen Stuͤcken ſollen die noͤthige Ma-
ximen und Regeln entworffen werden.
89. Hieher gehoͤrige Schrifften.
90. Da nun die bißhero entworffene Lehren
ſehr wichtig, ſo fraget ſich nicht unbillig:
91. Ob auch die Staats-Wiſſenſchafft aus
Buͤchern und aus gewoͤhnlichen Collegiis zu
erlernen ſey?
92. Reſpondetur, oben iſt nicht ohne Urſa-
che, ein Unterſchied gemachet worden, unter
Staats-Lehre und Staats-Klugheit oder Wiſ-
ſenſchafft.
93. Jene giebet allerhand theoretiſche Lehren
und Grund-Saͤtze, die nothwendig vorher ge-
hen muͤſſen, an die Hand, und praͤpariret alſo
einen kuͤnfftigen Staats-Mann; dieſe beſtehet
in thaͤtlicher Ausuͤbung derer Staats-Lehren
und Maximen; daraus folget,
94. Daß jene allerdings aus Buͤchern und
von habilen Lehrern koͤnne erlernet werden, die-
ſe aber ohnfehlbahr in dem Cabinet derer Re-
genten ihren Wohnplatz habe;
95. Jndeſſen aber, es eine unwiderſprechliche
Wahrheit ſey, wer ein guter Politicus in praxi
ſeyn wolle, muͤſſe zuerſt ein guter Politicus in
theoria werden.
96. Por-
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