Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.und zwar denen Oesterreichischen. fortzusetzen, als daß zu einem andern Zweck ei-ne Schiffs-Flotte solte unterhalten werden. 5. Nachricht von Niederländischen Müntz- IV. Die Prärogativen. 1. Diese bestehen hauptsächlich in denen gros- 2. Ob auch, die sogenannte Bulla Brabantina 3. Hieher gehörige Schrifften. V. Die Staats-Maximen und Jnteresse. 1. Jn Ansehen, des Regenten, kömmt es bey 2. Auf die benachbahrte Puissancen allezeit 3. Daraus folget, daß die Festungen allezeit 4. Der Einwohner Jnteresse ist hauptsäch- damit T
und zwar denen Oeſterreichiſchen. fortzuſetzen, als daß zu einem andern Zweck ei-ne Schiffs-Flotte ſolte unterhalten werden. 5. Nachricht von Niederlaͤndiſchen Muͤntz- IV. Die Praͤrogativen. 1. Dieſe beſtehen hauptſaͤchlich in denen groſ- 2. Ob auch, die ſogenannte Bulla Brabantina 3. Hieher gehoͤrige Schrifften. V. Die Staats-Maximen und Jntereſſe. 1. Jn Anſehen, des Regenten, koͤmmt es bey 2. Auf die benachbahrte Puiſſancen allezeit 3. Daraus folget, daß die Feſtungen allezeit 4. Der Einwohner Jntereſſe iſt hauptſaͤch- damit T
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und zwar denen Oeſterreichiſchen.
fortzuſetzen, als daß zu einem andern Zweck ei-
ne Schiffs-Flotte ſolte unterhalten werden.
5. Nachricht von Niederlaͤndiſchen Muͤntz-
Sorten.
IV. Die Praͤrogativen.
1. Dieſe beſtehen hauptſaͤchlich in denen groſ-
ſen Freyheiten und Privilegien derer Staͤnde
und Einwohner uͤberhaupt.
2. Ob auch, die ſogenannte Bulla Brabantina
hier in Conſideration zu ziehen ſey? Nachricht
davon.
3. Hieher gehoͤrige Schrifften.
V. Die Staats-Maximen und Jntereſſe.
1. Jn Anſehen, des Regenten, koͤmmt es bey
dieſem, auf ſeine Privilegien und Freyheiten ſo
ſehr verpichten Volcks drauf an, ſelbiges, ſo viel
moͤglich, gelinde zu tractiren, damit es nicht ge-
noͤthiget werde, ſich in die Nachbahrſchafft
umzuſehen.
2. Auf die benachbahrte Puiſſancen allezeit
ein wachſames Auge zu haben, weil die Erfah-
rung gelehret, daß bey erfolgter Ruptur, hier
gemeiniglich der erſte Angriff geſchehen.
3. Daraus folget, daß die Feſtungen allezeit
mit gnugſamer Beſatzung muͤſſen verſehen ſeyn.
4. Der Einwohner Jntereſſe iſt hauptſaͤch-
lich darauf gericht, ihre hergebrachte Freyheiten
beyzubehalten, mithin dahin bedacht zu ſeyn,
damit
T
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