Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.XVI. Von der Schweitz. Satzungen vor, so die Gestalt von Land-Tägenhaben, dergleichen Versammlung auch ein jeder Canton, ein jeder zugewandter Ort, vor sich an- stellen kan. 8. Das Regiment eines jeden Cantons an 9. Auf dem Land, besorgen die Regiments- 10. Jn die II. Classe gehören VIII. kleine 11. Jn diesen ist das Regiment gröstentheils 12. Jn die III. Classe gehören allerhand kleine 13. Eben so auch haben einige von den Sociis 14. Nachricht, wie diese Unterthanen beherr- 15. Es S 4
XVI. Von der Schweitz. Satzungen vor, ſo die Geſtalt von Land-Taͤgenhaben, dergleichen Verſammlung auch ein jeder Canton, ein jeder zugewandter Ort, vor ſich an- ſtellen kan. 8. Das Regiment eines jeden Cantons an 9. Auf dem Land, beſorgen die Regiments- 10. Jn die II. Claſſe gehoͤren VIII. kleine 11. Jn dieſen iſt das Regiment groͤſtentheils 12. Jn die III. Claſſe gehoͤren allerhand kleine 13. Eben ſo auch haben einige von den Sociis 14. Nachricht, wie dieſe Unterthanen beherr- 15. Es S 4
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XVI. Von der Schweitz.
Satzungen vor, ſo die Geſtalt von Land-Taͤgen
haben, dergleichen Verſammlung auch ein jeder
Canton, ein jeder zugewandter Ort, vor ſich an-
ſtellen kan.
8. Das Regiment eines jeden Cantons an
ſich, fuͤhret der Rath in jeder Haupt-Stadt
oder Flecken, dieſes und jenes Cantons oder zu-
gewandten Ortes; Particular-Nachricht, von
der Verfaſſung eines jeden.
9. Auf dem Land, beſorgen die Regiments-
Sachen die verordneten Land-Voigte oder
Amtmaͤnner.
10. Jn die II. Claſſe gehoͤren VIII. kleine
Staaten, deren ein jeder vor ſich voͤllig frey, und
mit denen Cantons keine weitere Connexion,
als den ewigen Bund haben.
11. Jn dieſen iſt das Regiment groͤſtentheils
democratiſch, und in einigen Orten haben Bi-
ſchoͤffe vieles zu ſagen: Speciale Nachricht
hievon.
12. Jn die III. Claſſe gehoͤren allerhand kleine
Laͤnder, Striche, Staͤdte und Flecken, unter
denen einige, die ſaͤmmtliche Cantons uͤberhaupt,
andere, nur dieſen und jenen Canton ins beſon-
dere, vor ihre Ober-Herrn erkennen.
13. Eben ſo auch haben einige von den Sociis
wieder ihre beſondere Unterthanen vor ſich;
Nachricht von einem und dem andern.
14. Nachricht, wie dieſe Unterthanen beherr-
ſchet werden.
15. Es
S 4
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