3. Eine besondere Prärogativ dieser Cron ist, daß sie keiner Weibes-Person jemahls (Maria ausgenommen, welche aber auch des- wegen nicht regina sondern rex tituliret worden) auf das Haupt gesetzet worden.
4. Daß keines Königes Constitutiones eini- ge Wirckungen haben, wo er nicht mit der Heil. Cron gecrönet worden.
5. Excursion auf die Beschaffenheit der Un- garischen Crone.
6. Hieher gehörige Schrifften.
V.Von dem Jnteresse und Maximen.
1. Diese geben sich nach den gegenwärtigen Umständen dieses Reichs, anders nach den Ab- sichten des Regenten, anders nach dem Jnter- esse des Volcks zu erkennen.
2. Dieses ist besorget vor den Uberrest seiner Freyheiten, und lässet bey jeder Gelegenheit sich angelegen seyn, selbige zu behalten.
3. Jener meynet, mehr Gewalt zu haben, als seine Vorfahren, auch mehreres Recht, sel- bige zu extendiren.
4. Obs wahr, daß die Uneinigkeiten derer Stände, und die Jalousie in Puncto der Re- ligions-Differentien, beyde Partheyen um ihre Freyheit gebracht, und noch weiter bringen werde?
5. Tausenderley Maximen, diese Zwistigkei- ten bey der Nation zu unterhalten.
6. Es
XIII. Von Ungarn.
3. Eine beſondere Praͤrogativ dieſer Cron iſt, daß ſie keiner Weibes-Perſon jemahls (Maria ausgenommen, welche aber auch des- wegen nicht regina ſondern rex tituliret worden) auf das Haupt geſetzet worden.
4. Daß keines Koͤniges Conſtitutiones eini- ge Wirckungen haben, wo er nicht mit der Heil. Cron gecroͤnet worden.
5. Excurſion auf die Beſchaffenheit der Un- gariſchen Crone.
6. Hieher gehoͤrige Schrifften.
V.Von dem Jntereſſe und Maximen.
1. Dieſe geben ſich nach den gegenwaͤrtigen Umſtaͤnden dieſes Reichs, anders nach den Ab- ſichten des Regenten, anders nach dem Jnter- eſſe des Volcks zu erkennen.
2. Dieſes iſt beſorget vor den Uberreſt ſeiner Freyheiten, und laͤſſet bey jeder Gelegenheit ſich angelegen ſeyn, ſelbige zu behalten.
3. Jener meynet, mehr Gewalt zu haben, als ſeine Vorfahren, auch mehreres Recht, ſel- bige zu extendiren.
4. Obs wahr, daß die Uneinigkeiten derer Staͤnde, und die Jalouſie in Puncto der Re- ligions-Differentien, beyde Partheyen um ihre Freyheit gebracht, und noch weiter bringen werde?
5. Tauſenderley Maximen, dieſe Zwiſtigkei- ten bey der Nation zu unterhalten.
6. Es
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0220"n="192"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#aq">XIII.</hi> Von Ungarn.</fw><lb/><p>3. Eine beſondere Praͤrogativ dieſer Cron<lb/>
iſt, daß ſie keiner Weibes-Perſon jemahls<lb/>
(<hirendition="#fr">Maria</hi> ausgenommen, welche aber auch des-<lb/>
wegen nicht <hirendition="#aq">regina</hi>ſondern <hirendition="#aq">rex</hi> tituliret worden)<lb/>
auf das Haupt geſetzet worden.</p><lb/><p>4. Daß keines Koͤniges <hirendition="#aq">Conſtitutiones</hi> eini-<lb/>
ge Wirckungen haben, wo er nicht mit der<lb/>
Heil. Cron gecroͤnet worden.</p><lb/><p>5. Excurſion auf die Beſchaffenheit der Un-<lb/>
gariſchen Crone.</p><lb/><p>6. Hieher gehoͤrige Schrifften.</p></div><lb/><divn="4"><head><hirendition="#b"><hirendition="#aq">V.</hi></hi><hirendition="#fr">Von dem Jntereſſe und Maximen.</hi></head><lb/><p>1. Dieſe geben ſich nach den gegenwaͤrtigen<lb/>
Umſtaͤnden dieſes Reichs, anders nach den Ab-<lb/>ſichten des Regenten, anders nach dem Jnter-<lb/>
eſſe des Volcks zu erkennen.</p><lb/><p>2. Dieſes iſt beſorget vor den Uberreſt ſeiner<lb/>
Freyheiten, und laͤſſet bey jeder Gelegenheit ſich<lb/>
angelegen ſeyn, ſelbige zu behalten.</p><lb/><p>3. Jener meynet, mehr Gewalt zu haben,<lb/>
als ſeine Vorfahren, auch mehreres Recht, ſel-<lb/>
bige zu extendiren.</p><lb/><p>4. Obs wahr, daß die Uneinigkeiten derer<lb/>
Staͤnde, und die Jalouſie in Puncto der Re-<lb/>
ligions-Differentien, beyde Partheyen um ihre<lb/>
Freyheit gebracht, und noch weiter bringen<lb/>
werde?</p><lb/><p>5. Tauſenderley Maximen, dieſe Zwiſtigkei-<lb/>
ten bey der Nation zu unterhalten.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">6. Es</fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[192/0220]
XIII. Von Ungarn.
3. Eine beſondere Praͤrogativ dieſer Cron
iſt, daß ſie keiner Weibes-Perſon jemahls
(Maria ausgenommen, welche aber auch des-
wegen nicht regina ſondern rex tituliret worden)
auf das Haupt geſetzet worden.
4. Daß keines Koͤniges Conſtitutiones eini-
ge Wirckungen haben, wo er nicht mit der
Heil. Cron gecroͤnet worden.
5. Excurſion auf die Beſchaffenheit der Un-
gariſchen Crone.
6. Hieher gehoͤrige Schrifften.
V. Von dem Jntereſſe und Maximen.
1. Dieſe geben ſich nach den gegenwaͤrtigen
Umſtaͤnden dieſes Reichs, anders nach den Ab-
ſichten des Regenten, anders nach dem Jnter-
eſſe des Volcks zu erkennen.
2. Dieſes iſt beſorget vor den Uberreſt ſeiner
Freyheiten, und laͤſſet bey jeder Gelegenheit ſich
angelegen ſeyn, ſelbige zu behalten.
3. Jener meynet, mehr Gewalt zu haben,
als ſeine Vorfahren, auch mehreres Recht, ſel-
bige zu extendiren.
4. Obs wahr, daß die Uneinigkeiten derer
Staͤnde, und die Jalouſie in Puncto der Re-
ligions-Differentien, beyde Partheyen um ihre
Freyheit gebracht, und noch weiter bringen
werde?
5. Tauſenderley Maximen, dieſe Zwiſtigkei-
ten bey der Nation zu unterhalten.
6. Es
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/220>, abgerufen am 19.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.