6. Von Administration der Justitz, Jure tripartito, dasigen hohen und niedrigen Gerich- ten, deren Ansehen und Glieder, von Statutis & Consuetudinibus u. s. w. Nachricht von einem neuen Corpore Juris Hungarici.
7. Ob auch das Jus Civile und Canonicum hier im Gebrauch?
8. Es fraget sich, ob auch der Pabst etwas in Ungarn zu sagen, und auf diese Cron zu prä- tendiren habe?
9. Nachricht von denen gewöhnlichen Kay- serlichen Commißionen, an die Ungarische Stän- de, vom Consilio Locum tenentiali u. s. w.
10. Hieher gehörige Schrifften.
III.Von den Einkünfften und Macht.
1. Auch hiebey hat man mit Unterschied zu reden, was die Revenüen des Königs und des Reichs anbelanget.
2. Die ersteren fliessen zusammen aus den Berg- und Saltz-Wercken, aus der Müntze, dem Zehnden von Wein und Früchten, Zöllen und Mauten, aus den confiscirten Güthern, und derer Edelleute so ohne Erben aussterben, aus denen ordinairen und extraordinairen Steuren u. f. w.
3. Die extraordinairen Steuern sollen auf dem Reichs-Tag ausgemachet werden, darüber es aber offt grosse Disputen setzet, und das war- um?
4. Wie
XIII. Von Ungarn.
6. Von Adminiſtration der Juſtitz, Jure tripartito, daſigen hohen und niedrigen Gerich- ten, deren Anſehen und Glieder, von Statutis & Conſuetudinibus u. ſ. w. Nachricht von einem neuen Corpore Juris Hungarici.
7. Ob auch das Jus Civile und Canonicum hier im Gebrauch?
8. Es fraget ſich, ob auch der Pabſt etwas in Ungarn zu ſagen, und auf dieſe Cron zu praͤ- tendiren habe?
9. Nachricht von denen gewoͤhnlichen Kay- ſerlichen Commißionen, an die Ungariſche Staͤn- de, vom Conſilio Locum tenentiali u. ſ. w.
10. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III.Von den Einkuͤnfften und Macht.
1. Auch hiebey hat man mit Unterſchied zu reden, was die Revenuͤen des Koͤnigs und des Reichs anbelanget.
2. Die erſteren flieſſen zuſammen aus den Berg- und Saltz-Wercken, aus der Muͤntze, dem Zehnden von Wein und Fruͤchten, Zoͤllen und Mauten, aus den confiſcirten Guͤthern, und derer Edelleute ſo ohne Erben ausſterben, aus denen ordinairen und extraordinairen Steuren u. f. w.
3. Die extraordinairen Steuern ſollen auf dem Reichs-Tag ausgemachet werden, daruͤber es aber offt groſſe Diſputen ſetzet, und das war- um?
4. Wie
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XIII. Von Ungarn.
6. Von Adminiſtration der Juſtitz, Jure
tripartito, daſigen hohen und niedrigen Gerich-
ten, deren Anſehen und Glieder, von Statutis &
Conſuetudinibus u. ſ. w. Nachricht von einem
neuen Corpore Juris Hungarici.
7. Ob auch das Jus Civile und Canonicum
hier im Gebrauch?
8. Es fraget ſich, ob auch der Pabſt etwas
in Ungarn zu ſagen, und auf dieſe Cron zu praͤ-
tendiren habe?
9. Nachricht von denen gewoͤhnlichen Kay-
ſerlichen Commißionen, an die Ungariſche Staͤn-
de, vom Conſilio Locum tenentiali u. ſ. w.
10. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III. Von den Einkuͤnfften und Macht.
1. Auch hiebey hat man mit Unterſchied zu
reden, was die Revenuͤen des Koͤnigs und des
Reichs anbelanget.
2. Die erſteren flieſſen zuſammen aus den
Berg- und Saltz-Wercken, aus der Muͤntze,
dem Zehnden von Wein und Fruͤchten, Zoͤllen
und Mauten, aus den confiſcirten Guͤthern,
und derer Edelleute ſo ohne Erben ausſterben,
aus denen ordinairen und extraordinairen
Steuren u. f. w.
3. Die extraordinairen Steuern ſollen auf
dem Reichs-Tag ausgemachet werden, daruͤber
es aber offt groſſe Diſputen ſetzet, und das war-
um?
4. Wie
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/218>, abgerufen am 16.02.2025.
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