fect. ju-n-c-si für *juc-si, sogar ju-n-c-tu-s, part. praet. pass. für§. 208. *juc-tu-s, vgl. jug-u-m; hierdurch wird natürlich ein verbum keineswegs zu einem ab geleiteten.
Die verba intensiva des altindischen und altbaktrischen hal- ten wir mit den im praesensstamme oder im aoriststamme re- duplicierenden verben für nahe verwant, wir können sie daher hier nicht mit auf füren, da wir sie nicht für ab geleitet im strengeren sinne des wortes halten (sie zeigen kein constantes zusatzelement); sie sind daher weiter unten bei der bildung des praesensstammes besprochen worden.
Es ist jedoch nicht zu leugnen, daß auch so dise bestim- mung des unterschides der ab geleiteten verba und der stam- verba in manchen fällen nicht auß reicht, indem einerseits handgreiflich ab geleitete verba die form der primären an ne- men können, z. b. altindisch krsna-ti (krsna-m agit), vom sub- stantivum krsna-s (nom. propr.); gotisch salti-th (salit), perfec- tum saisalt, vom substantivum salt (sal), anderseits stamverba in der form ab geleiteter erscheinen, wie z. b. lat. habe-t, got. habai-th (3. sg. praes.), lat. habe-bo (fut.), got. habai-da (perf.), das man doch schwerlich für ab geleitet halten kann, gerade so conjugiert wird, wie die entschiden ab geleiteten, z. b. lat. mone-t, grundf. manaja-ti (cogitare facit), fut. mone-bo wurz. man (cogitare), lat. men (vgl. lat. me-min-i, das primäre verbum von der selben wurzel), stamm des causativverbums manaja; got. veih-aith (sanctificat), perf. veihai-da von veih-s (sanctus) ab geleitet. Es mischen sich in der tat die formen entschide- ner stamverba und deutlich ab geleiteter verba in einzelnen der vor ligenden sprachen so, daß von rein morphologischem standpuncte eine alle fälle erschepfende volkommen durch grei- fende scheidung der verbalstämme in primäre und ab geleitete nicht durchfürbar ist, und es nicht selten vor der hand noch zweifelhaft ist, in welche von disen beiden classen ein vor li- gendes verbum zu setzen. Doch vermögen dise mer vereinzel- ten zweifelhaften außnamsfälle die oben gegebene regel nicht um zu stoßen.
Wir werden demnach die eingangs dises paragraphen ge-
Verbalstämme.
fect. ju-n-c-si für *juc-si, sogar ju-n-c-tu-s, part. praet. pass. für§. 208. *juc-tu-s, vgl. jug-u-m; hierdurch wird natürlich ein verbum keineswegs zu einem ab geleiteten.
Die verba intensiva des altindischen und altbaktrischen hal- ten wir mit den im praesensstamme oder im aoriststamme re- duplicierenden verben für nahe verwant, wir können sie daher hier nicht mit auf füren, da wir sie nicht für ab geleitet im strengeren sinne des wortes halten (sie zeigen kein constantes zusatzelement); sie sind daher weiter unten bei der bildung des praesensstammes besprochen worden.
Es ist jedoch nicht zu leugnen, daß auch so dise bestim- mung des unterschides der ab geleiteten verba und der stam- verba in manchen fällen nicht auß reicht, indem einerseits handgreiflich ab geleitete verba die form der primären an ne- men können, z. b. altindisch krśńa-ti (krśńa-m agit), vom sub- stantivum krśńa-s (nom. propr.); gotisch salti-th (salit), perfec- tum saisalt, vom substantivum salt (sal), anderseits stamverba in der form ab geleiteter erscheinen, wie z. b. lat. habe-t, got. habai-th (3. sg. praes.), lat. habê-bo (fut.), got. habai-da (perf.), das man doch schwerlich für ab geleitet halten kann, gerade so conjugiert wird, wie die entschiden ab geleiteten, z. b. lat. mone-t, grundf. mânaja-ti (cogitare facit), fut. monê-bo wurz. man (cogitare), lat. men (vgl. lat. me-min-i, das primäre verbum von der selben wurzel), stamm des causativverbums mânaja; got. veih-aith (sanctificat), perf. veihai-da von veih-s (sanctus) ab geleitet. Es mischen sich in der tat die formen entschide- ner stamverba und deutlich ab geleiteter verba in einzelnen der vor ligenden sprachen so, daß von rein morphologischem standpuncte eine alle fälle erschepfende volkommen durch grei- fende scheidung der verbalstämme in primäre und ab geleitete nicht durchfürbar ist, und es nicht selten vor der hand noch zweifelhaft ist, in welche von disen beiden classen ein vor li- gendes verbum zu setzen. Doch vermögen dise mer vereinzel- ten zweifelhaften außnamsfälle die oben gegebene regel nicht um zu stoßen.
Wir werden demnach die eingangs dises paragraphen ge-
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Verbalstämme.
fect. ju-n-c-si für *juc-si, sogar ju-n-c-tu-s, part. praet. pass. für
*juc-tu-s, vgl. jug-u-m; hierdurch wird natürlich ein verbum
keineswegs zu einem ab geleiteten.
§. 208.
Die verba intensiva des altindischen und altbaktrischen hal-
ten wir mit den im praesensstamme oder im aoriststamme re-
duplicierenden verben für nahe verwant, wir können sie daher
hier nicht mit auf füren, da wir sie nicht für ab geleitet im
strengeren sinne des wortes halten (sie zeigen kein constantes
zusatzelement); sie sind daher weiter unten bei der bildung
des praesensstammes besprochen worden.
Es ist jedoch nicht zu leugnen, daß auch so dise bestim-
mung des unterschides der ab geleiteten verba und der stam-
verba in manchen fällen nicht auß reicht, indem einerseits
handgreiflich ab geleitete verba die form der primären an ne-
men können, z. b. altindisch krśńa-ti (krśńa-m agit), vom sub-
stantivum krśńa-s (nom. propr.); gotisch salti-th (salit), perfec-
tum saisalt, vom substantivum salt (sal), anderseits stamverba
in der form ab geleiteter erscheinen, wie z. b. lat. habe-t, got.
habai-th (3. sg. praes.), lat. habê-bo (fut.), got. habai-da (perf.),
das man doch schwerlich für ab geleitet halten kann, gerade
so conjugiert wird, wie die entschiden ab geleiteten, z. b. lat.
mone-t, grundf. mânaja-ti (cogitare facit), fut. monê-bo wurz.
man (cogitare), lat. men (vgl. lat. me-min-i, das primäre verbum
von der selben wurzel), stamm des causativverbums mânaja;
got. veih-aith (sanctificat), perf. veihai-da von veih-s (sanctus)
ab geleitet. Es mischen sich in der tat die formen entschide-
ner stamverba und deutlich ab geleiteter verba in einzelnen
der vor ligenden sprachen so, daß von rein morphologischem
standpuncte eine alle fälle erschepfende volkommen durch grei-
fende scheidung der verbalstämme in primäre und ab geleitete
nicht durchfürbar ist, und es nicht selten vor der hand noch
zweifelhaft ist, in welche von disen beiden classen ein vor li-
gendes verbum zu setzen. Doch vermögen dise mer vereinzel-
ten zweifelhaften außnamsfälle die oben gegebene regel nicht
um zu stoßen.
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Schleicher, August: Compendium der vergleichenden Grammatik der indogermanischen Sprachen. Bd. 2. Weimar, 1862, S. 293. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schleicher_indogermanische02_1862/19>, abgerufen am 03.12.2024.
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