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Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792.

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Katholische Kirche an ihrer empfindlichsten Stelle - an ihrer alleinseligmachenden Kraft, die keine andre Kirche neben ihr duldet. Bey dem Religionsfrieden selbst sezte man diesen Grundsatz nicht aus den Augen. Was man in diesem Frieden den Evangelischen preis gab, war nicht unbedingt aufgegeben: Alles, hieß es ausdrücklich sollte nur bis auf die nächste allgemeine Kirchenversammlung gelten, welche sich beschäftigen würde, beyde Kirchen wieder zu vereinigen. Dann erst, wenn dieser lezte Versuch mißlänge, sollte der Religionsfriede eine absolute Gültigkeit haben. So wenig Hoffnung zu dieser Wiedervereinigung da war, so wenig es vielleicht den Katholischen selbst damit Ernst war, so viel hatte man demungeachtet schon gewonnen, daß man den Frieden durch diese Bedingung beschränkte.

Dieser Religionsfriede also, der die Flamme des Bürgerkriegs auf ewige Zeiten ersticken sollte, war im Grunde nur eine temporaire Auskunft, ein Werk der Nothwendigkeit und der Stärke, nicht vom Gesez der Gerechtigkeit diktirt, nicht die Frucht berichtigter Ideen über Religion und Religionsfreyheit. Einen Religionsfrieden von der lezten Art konnten die Katholischen nicht geben, und wenn man aufrichtig seyn will, einen solchen kannten die Evangelischen damals selbst noch nicht genug. Weit entfernt, gegen die Katholischen uneingeschränkte Billigkeit zu beweisen, unterdrückten sie, wo es in ihrer Macht stand, die Kalvinisten, welche freylich eben so wenig eine Duldung in jenem bessern Sinne verdienten, da sie eben so weit entfernt waren, sie selbst auszuüben. Zu einem Religionsfrieden von dieser Natur waren jene Zeiten noch nicht reif, und die Köpfe noch zu trübe. Wie konnte ein Theil von dem andern fodern, was er selbst zu leisten unvermögend war? Was eine jede Religionsparthey in dem Augsburger Frieden rettete oder gewann, verdankte sie der Gewalt, dem zufälligen Machtverhältniß, in welchem

Katholische Kirche an ihrer empfindlichsten Stelle – an ihrer alleinseligmachenden Kraft, die keine andre Kirche neben ihr duldet. Bey dem Religionsfrieden selbst sezte man diesen Grundsatz nicht aus den Augen. Was man in diesem Frieden den Evangelischen preis gab, war nicht unbedingt aufgegeben: Alles, hieß es ausdrücklich sollte nur bis auf die nächste allgemeine Kirchenversammlung gelten, welche sich beschäftigen würde, beyde Kirchen wieder zu vereinigen. Dann erst, wenn dieser lezte Versuch mißlänge, sollte der Religionsfriede eine absolute Gültigkeit haben. So wenig Hoffnung zu dieser Wiedervereinigung da war, so wenig es vielleicht den Katholischen selbst damit Ernst war, so viel hatte man demungeachtet schon gewonnen, daß man den Frieden durch diese Bedingung beschränkte.

Dieser Religionsfriede also, der die Flamme des Bürgerkriegs auf ewige Zeiten ersticken sollte, war im Grunde nur eine temporaire Auskunft, ein Werk der Nothwendigkeit und der Stärke, nicht vom Gesez der Gerechtigkeit diktirt, nicht die Frucht berichtigter Ideen über Religion und Religionsfreyheit. Einen Religionsfrieden von der lezten Art konnten die Katholischen nicht geben, und wenn man aufrichtig seyn will, einen solchen kannten die Evangelischen damals selbst noch nicht genug. Weit entfernt, gegen die Katholischen uneingeschränkte Billigkeit zu beweisen, unterdrückten sie, wo es in ihrer Macht stand, die Kalvinisten, welche freylich eben so wenig eine Duldung in jenem bessern Sinne verdienten, da sie eben so weit entfernt waren, sie selbst auszuüben. Zu einem Religionsfrieden von dieser Natur waren jene Zeiten noch nicht reif, und die Köpfe noch zu trübe. Wie konnte ein Theil von dem andern fodern, was er selbst zu leisten unvermögend war? Was eine jede Religionsparthey in dem Augsburger Frieden rettete oder gewann, verdankte sie der Gewalt, dem zufälligen Machtverhältniß, in welchem

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[17/0025] Katholische Kirche an ihrer empfindlichsten Stelle – an ihrer alleinseligmachenden Kraft, die keine andre Kirche neben ihr duldet. Bey dem Religionsfrieden selbst sezte man diesen Grundsatz nicht aus den Augen. Was man in diesem Frieden den Evangelischen preis gab, war nicht unbedingt aufgegeben: Alles, hieß es ausdrücklich sollte nur bis auf die nächste allgemeine Kirchenversammlung gelten, welche sich beschäftigen würde, beyde Kirchen wieder zu vereinigen. Dann erst, wenn dieser lezte Versuch mißlänge, sollte der Religionsfriede eine absolute Gültigkeit haben. So wenig Hoffnung zu dieser Wiedervereinigung da war, so wenig es vielleicht den Katholischen selbst damit Ernst war, so viel hatte man demungeachtet schon gewonnen, daß man den Frieden durch diese Bedingung beschränkte. Dieser Religionsfriede also, der die Flamme des Bürgerkriegs auf ewige Zeiten ersticken sollte, war im Grunde nur eine temporaire Auskunft, ein Werk der Nothwendigkeit und der Stärke, nicht vom Gesez der Gerechtigkeit diktirt, nicht die Frucht berichtigter Ideen über Religion und Religionsfreyheit. Einen Religionsfrieden von der lezten Art konnten die Katholischen nicht geben, und wenn man aufrichtig seyn will, einen solchen kannten die Evangelischen damals selbst noch nicht genug. Weit entfernt, gegen die Katholischen uneingeschränkte Billigkeit zu beweisen, unterdrückten sie, wo es in ihrer Macht stand, die Kalvinisten, welche freylich eben so wenig eine Duldung in jenem bessern Sinne verdienten, da sie eben so weit entfernt waren, sie selbst auszuüben. Zu einem Religionsfrieden von dieser Natur waren jene Zeiten noch nicht reif, und die Köpfe noch zu trübe. Wie konnte ein Theil von dem andern fodern, was er selbst zu leisten unvermögend war? Was eine jede Religionsparthey in dem Augsburger Frieden rettete oder gewann, verdankte sie der Gewalt, dem zufälligen Machtverhältniß, in welchem

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Zitationshilfe: Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schiller_krieg_1792/25>, abgerufen am 24.11.2024.