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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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syn Anfrau Ymagina die Königin zu uns in unser Jungfräuliches Closter hant genommen und beschlossen - - Man siehet hieraus, daß die Kayserin Imagina würcklich in den letzten Tagen ihres Lebens ihren Aufenthalt in diesem Closter Clarenthal genommen habe. Denn ob zwar auch bey den Closter-Personen mehrmalen Leute, welche ausserhalb ihrem Closter leben, in die Gemeinschaft ihrer Verdienste eingenommen und beschlossen werden; so mercket man doch, bey genauer Erwägung der vorangeführten Worten, ziemlich deutlich, daß hierbey kein solches verdienstliches, sondern ein würckliches persöhnliches Einnehmen und Beschliessen in das Closter, verstanden werde. Wenigstens ist diese Imagina nacher in dieses Closter begraben worden, denn ihr Grab-Stein ist vormals in demselben, und zwar in dem Creutz-Gang aufrecht stehend, vorhanden gewesen, nachmals aber, wie bereits oben berichtet ist, in die Kirche zu Wißbaden versetzet worden; man kan hierbey des Joannis Maintzische Geschicht-Sch. T. I. p. 778. Tab. nachsehen. In dem Jahr 1326 hat unser Closter Clarenthal auch seine eigene Marckung und Bann-Bezirck von der Landes-Herrschaft erhalten, und ist durch eigene Gemarck-Steine und Schlag-Bäume an den vornehmsten Strassen von den andern benachbarten Marckungen abgesondert worden. Und unter denjenigen Oertern, von welchen

syn Anfrau Ymagina die Königin zu uns in unser Jungfräuliches Closter hant genommen und beschlossen – – Man siehet hieraus, daß die Kayserin Imagina würcklich in den letzten Tagen ihres Lebens ihren Aufenthalt in diesem Closter Clarenthal genommen habe. Denn ob zwar auch bey den Closter-Personen mehrmalen Leute, welche ausserhalb ihrem Closter leben, in die Gemeinschaft ihrer Verdienste eingenommen und beschlossen werden; so mercket man doch, bey genauer Erwägung der vorangeführten Worten, ziemlich deutlich, daß hierbey kein solches verdienstliches, sondern ein würckliches persöhnliches Einnehmen und Beschliessen in das Closter, verstanden werde. Wenigstens ist diese Imagina nacher in dieses Closter begraben worden, denn ihr Grab-Stein ist vormals in demselben, und zwar in dem Creutz-Gang aufrecht stehend, vorhanden gewesen, nachmals aber, wie bereits oben berichtet ist, in die Kirche zu Wißbaden versetzet worden; man kan hierbey des Joannis Maintzische Geschicht-Sch. T. I. p. 778. Tab. nachsehen. In dem Jahr 1326 hat unser Closter Clarenthal auch seine eigene Marckung und Bann-Bezirck von der Landes-Herrschaft erhalten, und ist durch eigene Gemarck-Steine und Schlag-Bäume an den vornehmsten Strassen von den andern benachbarten Marckungen abgesondert worden. Und unter denjenigen Oertern, von welchen

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[404/0440] syn Anfrau Ymagina die Königin zu uns in unser Jungfräuliches Closter hant genommen und beschlossen – – Man siehet hieraus, daß die Kayserin Imagina würcklich in den letzten Tagen ihres Lebens ihren Aufenthalt in diesem Closter Clarenthal genommen habe. Denn ob zwar auch bey den Closter-Personen mehrmalen Leute, welche ausserhalb ihrem Closter leben, in die Gemeinschaft ihrer Verdienste eingenommen und beschlossen werden; so mercket man doch, bey genauer Erwägung der vorangeführten Worten, ziemlich deutlich, daß hierbey kein solches verdienstliches, sondern ein würckliches persöhnliches Einnehmen und Beschliessen in das Closter, verstanden werde. Wenigstens ist diese Imagina nacher in dieses Closter begraben worden, denn ihr Grab-Stein ist vormals in demselben, und zwar in dem Creutz-Gang aufrecht stehend, vorhanden gewesen, nachmals aber, wie bereits oben berichtet ist, in die Kirche zu Wißbaden versetzet worden; man kan hierbey des Joannis Maintzische Geschicht-Sch. T. I. p. 778. Tab. nachsehen. In dem Jahr 1326 hat unser Closter Clarenthal auch seine eigene Marckung und Bann-Bezirck von der Landes-Herrschaft erhalten, und ist durch eigene Gemarck-Steine und Schlag-Bäume an den vornehmsten Strassen von den andern benachbarten Marckungen abgesondert worden. Und unter denjenigen Oertern, von welchen

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 404. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/440>, abgerufen am 24.11.2024.