Kayser thät diesen alten Nahmen damals schriftlich ab, und nennete dieses Thal, Clarenthal. Es hat hierauf des Kaysers Marschalck, Ludwig von Sonnenbergck, welcher damals, in mehrmaliger Abwesenheit des Kaysers, die Nassauische Erb-Lande desselben, als Vormünder, das ist, als Statthalter oder Verweser, verwaltete, die neue Closter-Güter im Nahmen und auf Geheiß des Kaysers in Besitz genommen, und in Gegenwart der gesammten Ritterschaft des Landes, wie auch der Einwohner zu Wißbaden und Moßbach, und aller andern, die dazu gehöret haben, an dem Michaelis-Tag des Jahres 1296 den ersten Stein zu dem neuen Closter mit aller Herrlichkeit (wie es in der U. heisset) geleget, und ist so denn das Closter mit dem Nahmen Clarenthal benennet worden. Insgemein hat man es auch das neue Closter (zum Unterschied des schon damals in Maintz befindlich-gewesenen Claren-Closters) und die Nonnen desselben die Clarissen, wie auch die Miner- oder Minoriten-Frauen etc. geheissen. In dem Jahr 1298 wurden auch diesem neuen Closter die oben benennte Güter, kraft eines von dem Kayser den 24 Jan. dieses Jahres, von Oppenheim aus nach Wißbaden, erlassenen Befehles, würcklich eingeräumet. Auch wurden alle diese vorgewesene Handelungen von dem Cardinal Matthes, Beschirmern des Claren-Ordens, von
Kayser thät diesen alten Nahmen damals schriftlich ab, und nennete dieses Thal, Clarenthal. Es hat hierauf des Kaysers Marschalck, Ludwig von Sonnenbergck, welcher damals, in mehrmaliger Abwesenheit des Kaysers, die Nassauische Erb-Lande desselben, als Vormünder, das ist, als Statthalter oder Verweser, verwaltete, die neue Closter-Güter im Nahmen und auf Geheiß des Kaysers in Besitz genommen, und in Gegenwart der gesammten Ritterschaft des Landes, wie auch der Einwohner zu Wißbaden und Moßbach, und aller andern, die dazu gehöret haben, an dem Michaelis-Tag des Jahres 1296 den ersten Stein zu dem neuen Closter mit aller Herrlichkeit (wie es in der U. heisset) geleget, und ist so denn das Closter mit dem Nahmen Clarenthal benennet worden. Insgemein hat man es auch das neue Closter (zum Unterschied des schon damals in Maintz befindlich-gewesenen Claren–Closters) und die Nonnen desselben die Clarissen, wie auch die Miner- oder Minoriten-Frauen etc. geheissen. In dem Jahr 1298 wurden auch diesem neuen Closter die oben benennte Güter, kraft eines von dem Kayser den 24 Jan. dieses Jahres, von Oppenheim aus nach Wißbaden, erlassenen Befehles, würcklich eingeräumet. Auch wurden alle diese vorgewesene Handelungen von dem Cardinal Matthes, Beschirmern des Claren-Ordens, von
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Kayser thät diesen alten Nahmen damals schriftlich ab, und nennete dieses Thal, Clarenthal. Es hat hierauf des Kaysers Marschalck, Ludwig von Sonnenbergck, welcher damals, in mehrmaliger Abwesenheit des Kaysers, die Nassauische Erb-Lande desselben, als Vormünder, das ist, als Statthalter oder Verweser, verwaltete, die neue Closter-Güter im Nahmen und auf Geheiß des Kaysers in Besitz genommen, und in Gegenwart der gesammten Ritterschaft des Landes, wie auch der Einwohner zu Wißbaden und Moßbach, und aller andern, die dazu gehöret haben, an dem Michaelis-Tag des Jahres 1296 den ersten Stein zu dem neuen Closter mit aller Herrlichkeit (wie es in der U. heisset) geleget, und ist so denn das Closter mit dem Nahmen Clarenthal benennet worden. Insgemein hat man es auch das neue Closter (zum Unterschied des schon damals in Maintz befindlich-gewesenen Claren–Closters) und die Nonnen desselben die Clarissen, wie auch die Miner- oder Minoriten-Frauen etc. geheissen. In dem Jahr 1298 wurden auch diesem neuen Closter die oben benennte Güter, kraft eines von dem Kayser den 24 Jan. dieses Jahres, von Oppenheim aus nach Wißbaden, erlassenen Befehles, würcklich eingeräumet. Auch wurden alle diese vorgewesene Handelungen von dem Cardinal Matthes, Beschirmern des Claren-Ordens, von
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Kayser thät diesen alten Nahmen damals schriftlich ab, und nennete dieses Thal, Clarenthal. Es hat hierauf des Kaysers Marschalck, Ludwig von Sonnenbergck, welcher damals, in mehrmaliger Abwesenheit des Kaysers, die Nassauische Erb-Lande desselben, als Vormünder, das ist, als Statthalter oder Verweser, verwaltete, die neue Closter-Güter im Nahmen und auf Geheiß des Kaysers in Besitz genommen, und in Gegenwart der gesammten Ritterschaft des Landes, wie auch der Einwohner zu Wißbaden und Moßbach, und aller andern, die dazu gehöret haben, an dem Michaelis-Tag des Jahres 1296 den ersten Stein zu dem neuen Closter mit aller Herrlichkeit (wie es in der U. heisset) geleget, und ist so denn das Closter mit dem Nahmen Clarenthal benennet worden. Insgemein hat man es auch das neue Closter (zum Unterschied des schon damals in Maintz befindlich-gewesenen Claren–Closters) und die Nonnen desselben die Clarissen, wie auch die Miner- oder Minoriten-Frauen etc. geheissen. In dem Jahr 1298 wurden auch diesem neuen Closter die oben benennte Güter, kraft eines von dem Kayser den 24 Jan. dieses Jahres, von Oppenheim aus nach Wißbaden, erlassenen Befehles, würcklich eingeräumet. Auch wurden alle diese vorgewesene Handelungen von dem Cardinal Matthes, Beschirmern des Claren-Ordens, von
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 396. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/432>, abgerufen am 22.07.2024.
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