Sachen nothwendig noch eine besondere und genauere Abtheilung erfordert. Und da ist keine, schicklicher und bequemer zu seyn, erachtet worden, als die gemeldte; nemlich, daß man, bey Beschreibung der Geschichten dieses Ortes, so viele Abtheilungen verfasset, als vielmal der Ort selbst eine Abänderung seiner Regenten und Beherrscher erfahren hat. Es ist aber solche Abänderung der Regenten desselben hauptsächlich, wie die folgende historische Beschreibung der Stadt selber zeigen wird, zu drey verschiedenen mahlen geschehen. Denn erstlich hat Wißbaden unter der Herrschaft seiner eigenen einheimischen Teutschen Königen und Fürsten, wie auch unter der Herrschaft der auswärtigen Römischen Kayser, wechselsweise, gestanden. Zweytens ist dieser Ort hierauf unter die Herrschaft der Fränckischen Königen, welche nachher das Teutsche Kayserthum an sich gebracht haben, gekommen. Drittens ist derselbe endlich ein Eigenthum der Grafen und Fürsten von Nassau worden. Wir machen also billig, zufolge dieser deutlichen Anleitung, bey unserer Wißbadischen Geschicht-Beschreibung auch drey Haupt-Abtheilungen. Die erste nennen wir: das Teutsche u. Römische Wißbad. Die zweyte: Das Fränckische und Kayserliche Wißbad. Die dritte: Das Nassauische Wißbad. Und wünschen, daß weiterhin kein viertes und ferneres Wißbad, oder neue Abtheilung der Beherrscher desselben, vor dem Ende der Tage, nach Göttlichem Willen, zu benennen, nöthig seyn möge!
Sachen nothwendig noch eine besondere und genauere Abtheilung erfordert. Und da ist keine, schicklicher und bequemer zu seyn, erachtet worden, als die gemeldte; nemlich, daß man, bey Beschreibung der Geschichten dieses Ortes, so viele Abtheilungen verfasset, als vielmal der Ort selbst eine Abänderung seiner Regenten und Beherrscher erfahren hat. Es ist aber solche Abänderung der Regenten desselben hauptsächlich, wie die folgende historische Beschreibung der Stadt selber zeigen wird, zu drey verschiedenen mahlen geschehen. Denn erstlich hat Wißbaden unter der Herrschaft seiner eigenen einheimischen Teutschen Königen und Fürsten, wie auch unter der Herrschaft der auswärtigen Römischen Kayser, wechselsweise, gestanden. Zweytens ist dieser Ort hierauf unter die Herrschaft der Fränckischen Königen, welche nachher das Teutsche Kayserthum an sich gebracht haben, gekommen. Drittens ist derselbe endlich ein Eigenthum der Grafen und Fürsten von Nassau worden. Wir machen also billig, zufolge dieser deutlichen Anleitung, bey unserer Wißbadischen Geschicht-Beschreibung auch drey Haupt-Abtheilungen. Die erste nennen wir: das Teutsche u. Römische Wißbad. Die zweyte: Das Fränckische und Kayserliche Wißbad. Die dritte: Das Nassauische Wißbad. Und wünschen, daß weiterhin kein viertes und ferneres Wißbad, oder neue Abtheilung der Beherrscher desselben, vor dem Ende der Tage, nach Göttlichem Willen, zu benennen, nöthig seyn möge!
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Sachen nothwendig noch eine besondere und genauere Abtheilung erfordert. Und da ist keine, schicklicher und bequemer zu seyn, erachtet worden, als die gemeldte; nemlich, daß man, bey Beschreibung der Geschichten dieses Ortes, so viele Abtheilungen verfasset, als vielmal der Ort selbst eine Abänderung seiner Regenten und Beherrscher erfahren hat. Es ist aber solche Abänderung der Regenten desselben hauptsächlich, wie die folgende historische Beschreibung der Stadt selber zeigen wird, zu drey verschiedenen mahlen geschehen. Denn erstlich hat Wißbaden unter der Herrschaft seiner eigenen einheimischen Teutschen Königen und Fürsten, wie auch unter der Herrschaft der auswärtigen Römischen Kayser, wechselsweise, gestanden. Zweytens ist dieser Ort hierauf unter die Herrschaft der Fränckischen Königen, welche nachher das Teutsche Kayserthum an sich gebracht haben, gekommen. Drittens ist derselbe endlich ein Eigenthum der Grafen und Fürsten von Nassau worden. Wir machen also billig, zufolge dieser deutlichen Anleitung, bey unserer Wißbadischen Geschicht-Beschreibung auch drey Haupt-Abtheilungen. Die erste nennen wir: das Teutsche u. Römische Wißbad. Die zweyte: Das Fränckische und Kayserliche Wißbad. Die dritte: Das Nassauische Wißbad. Und wünschen, daß weiterhin kein viertes und ferneres Wißbad, oder neue Abtheilung der Beherrscher desselben, vor dem Ende der Tage, nach Göttlichem Willen, zu benennen, nöthig seyn möge!</p></div></body></text></TEI>
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Sachen nothwendig noch eine besondere und genauere Abtheilung erfordert. Und da ist keine, schicklicher und bequemer zu seyn, erachtet worden, als die gemeldte; nemlich, daß man, bey Beschreibung der Geschichten dieses Ortes, so viele Abtheilungen verfasset, als vielmal der Ort selbst eine Abänderung seiner Regenten und Beherrscher erfahren hat. Es ist aber solche Abänderung der Regenten desselben hauptsächlich, wie die folgende historische Beschreibung der Stadt selber zeigen wird, zu drey verschiedenen mahlen geschehen. Denn erstlich hat Wißbaden unter der Herrschaft seiner eigenen einheimischen Teutschen Königen und Fürsten, wie auch unter der Herrschaft der auswärtigen Römischen Kayser, wechselsweise, gestanden. Zweytens ist dieser Ort hierauf unter die Herrschaft der Fränckischen Königen, welche nachher das Teutsche Kayserthum an sich gebracht haben, gekommen. Drittens ist derselbe endlich ein Eigenthum der Grafen und Fürsten von Nassau worden. Wir machen also billig, zufolge dieser deutlichen Anleitung, bey unserer Wißbadischen Geschicht-Beschreibung auch drey Haupt-Abtheilungen. Die erste nennen wir: das Teutsche u. Römische Wißbad. Die zweyte: Das Fränckische und Kayserliche Wißbad. Die dritte: Das Nassauische Wißbad. Und wünschen, daß weiterhin kein viertes und ferneres Wißbad, oder neue Abtheilung der Beherrscher desselben, vor dem Ende der Tage, nach Göttlichem Willen, zu benennen, nöthig seyn möge!
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/38>, abgerufen am 03.07.2024.
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