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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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beschriebenen grossen Brande, welcher damals Wißbaden betroffen hat, abgebrannt ist. Doch ist zu vermuthen, daß das Mauer-Werck derselben größtentheils dabey werde unverletzt geblieben seyn, wie denn einige Grabsteine, welche lange vor dem Jahr 1547 sind verfertiget worden, in der Mauer dieser Kirche, vor der, im Jahr 1716 vorgenommenen, Erneuerung derselben würcklich annoch zu sehen waren, und, zum Theil, auch noch zu sehen sind. Es wäre denn, daß man solche nochmals wieder, nach dem Brande, in das neu-aufgeführte Mauer-Werck, wie nicht selten bey solchen Fällen zu geschehen pfleget, eingesetzet habe. Daß der Glocken-Thurn dabey unverletzt geblieben sey, davon sind deutliche Merckmale an demselben vorhanden. Denn das, über der Thür desselben, in der Mauer befindliche Heiligen-Gehäuse zeiget sattsam an, daß dieser Thurn bereits vor Einführung der Evangelischen Religion 1540, und also auch vor dem grossen Brande 1547, gestanden habe. Indessen muß es doch nochmals mit Wiederherstellung dieser abgebrannten Kirche sehr schwer und langsam hergegangen seyn; denn es ist erst im Jahr 1561, und also 14 Jahre nach dem Brand, der erste Deckstein wiederum (L. St. f. 5) darauf geleget worden. Im Jahr 1592 hat Hanß Bernhard von Langeln, damaliger Amtmann zu Wißbaden, die ansehnliche steinerne Cantzel (wie

beschriebenen grossen Brande, welcher damals Wißbaden betroffen hat, abgebrannt ist. Doch ist zu vermuthen, daß das Mauer-Werck derselben größtentheils dabey werde unverletzt geblieben seyn, wie denn einige Grabsteine, welche lange vor dem Jahr 1547 sind verfertiget worden, in der Mauer dieser Kirche, vor der, im Jahr 1716 vorgenommenen, Erneuerung derselben würcklich annoch zu sehen waren, und, zum Theil, auch noch zu sehen sind. Es wäre denn, daß man solche nochmals wieder, nach dem Brande, in das neu-aufgeführte Mauer-Werck, wie nicht selten bey solchen Fällen zu geschehen pfleget, eingesetzet habe. Daß der Glocken-Thurn dabey unverletzt geblieben sey, davon sind deutliche Merckmale an demselben vorhanden. Denn das, über der Thür desselben, in der Mauer befindliche Heiligen-Gehäuse zeiget sattsam an, daß dieser Thurn bereits vor Einführung der Evangelischen Religion 1540, und also auch vor dem grossen Brande 1547, gestanden habe. Indessen muß es doch nochmals mit Wiederherstellung dieser abgebrannten Kirche sehr schwer und langsam hergegangen seyn; denn es ist erst im Jahr 1561, und also 14 Jahre nach dem Brand, der erste Deckstein wiederum (L. St. f. 5) darauf geleget worden. Im Jahr 1592 hat Hanß Bernhard von Langeln, damaliger Amtmann zu Wißbaden, die ansehnliche steinerne Cantzel (wie

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beschriebenen grossen Brande, welcher damals Wißbaden betroffen hat, abgebrannt ist. Doch ist zu vermuthen, daß das Mauer-Werck derselben größtentheils dabey werde unverletzt geblieben seyn, wie denn einige Grabsteine, welche lange vor dem Jahr 1547 sind verfertiget worden, in der Mauer dieser Kirche, vor der, im Jahr 1716 vorgenommenen, Erneuerung derselben würcklich annoch zu sehen waren, und, zum Theil, auch noch zu sehen sind. Es wäre denn, daß man solche nochmals wieder, nach dem Brande, in das neu-aufgeführte Mauer-Werck, wie nicht selten bey solchen Fällen zu geschehen pfleget, eingesetzet habe. Daß der Glocken-Thurn dabey unverletzt geblieben sey, davon sind deutliche Merckmale an demselben vorhanden. Denn das, über der Thür desselben, in der Mauer befindliche Heiligen-Gehäuse zeiget sattsam an, daß dieser Thurn bereits vor Einführung der Evangelischen Religion 1540, und also auch vor dem grossen Brande 1547, gestanden habe. Indessen muß es doch nochmals mit Wiederherstellung dieser abgebrannten Kirche sehr schwer und langsam hergegangen seyn; denn es ist erst im Jahr 1561, und also 14 Jahre nach dem Brand, der erste Deckstein wiederum (L. St. <hi rendition="#aq">f. 5</hi>) darauf geleget worden. Im Jahr 1592 hat Hanß Bernhard von Langeln, damaliger Amtmann zu Wißbaden, die ansehnliche steinerne Cantzel (wie
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[325/0361] beschriebenen grossen Brande, welcher damals Wißbaden betroffen hat, abgebrannt ist. Doch ist zu vermuthen, daß das Mauer-Werck derselben größtentheils dabey werde unverletzt geblieben seyn, wie denn einige Grabsteine, welche lange vor dem Jahr 1547 sind verfertiget worden, in der Mauer dieser Kirche, vor der, im Jahr 1716 vorgenommenen, Erneuerung derselben würcklich annoch zu sehen waren, und, zum Theil, auch noch zu sehen sind. Es wäre denn, daß man solche nochmals wieder, nach dem Brande, in das neu-aufgeführte Mauer-Werck, wie nicht selten bey solchen Fällen zu geschehen pfleget, eingesetzet habe. Daß der Glocken-Thurn dabey unverletzt geblieben sey, davon sind deutliche Merckmale an demselben vorhanden. Denn das, über der Thür desselben, in der Mauer befindliche Heiligen-Gehäuse zeiget sattsam an, daß dieser Thurn bereits vor Einführung der Evangelischen Religion 1540, und also auch vor dem grossen Brande 1547, gestanden habe. Indessen muß es doch nochmals mit Wiederherstellung dieser abgebrannten Kirche sehr schwer und langsam hergegangen seyn; denn es ist erst im Jahr 1561, und also 14 Jahre nach dem Brand, der erste Deckstein wiederum (L. St. f. 5) darauf geleget worden. Im Jahr 1592 hat Hanß Bernhard von Langeln, damaliger Amtmann zu Wißbaden, die ansehnliche steinerne Cantzel (wie

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/361>, abgerufen am 27.04.2024.