erobert hätte, nicht zum besten ergangen seyn. Er hat jedoch in den nachmaligen Zeiten sich dieser Stadt, L. U. wiederum sehr günstig erzeiget, und hat derselben verschiedene Vorrechte, welche ihr der Kayser Albrecht obberichteter massen, entzogen, von neuem zuerkannt und bestätiget.
6. Um das Jahr 1336 - - ist die grausame und in den alten Geschicht-Büchern so sehr berufene Verfolgung der Juden in Teutschland, sonderlich in den Rheinischen Landes-Gegenden, vorgegangen. Und da ausdrücklich gemeldet wird, daß diese Verfolgung insonderheit in den Nassauischen Landen sehr groß gewesen, auch die Stadt Wißbaden, als sich nachmals im Jahre 1620 und 21 einige Juden daselbst haben einschleichen wollen, sich ausdrücklich in ihrer Klage dagegen (L. St. f. 384) darauf berufen, daß die Juden vormals gar löblich aus der Stadt wären ausgeschaffet worden, und man eben von einer anderweitigen Ausschaffung derselben in den alten Wißbadischen Schriften keine Nachricht findet, als ist gantz glaublich, daß diese Ausschaffung bey der gemeldten grausamen und fast allgemeinen Verfolgung derselben geschehen, und dieses Volck damals ebenfalls aus Wißbaden (woselbst sie vormals eine eigene Gasse, welche die Juden-Gasse, L. U. genennet worden, inne gehabt haben) werde
erobert hätte, nicht zum besten ergangen seyn. Er hat jedoch in den nachmaligen Zeiten sich dieser Stadt, L. U. wiederum sehr günstig erzeiget, und hat derselben verschiedene Vorrechte, welche ihr der Kayser Albrecht obberichteter massen, entzogen, von neuem zuerkannt und bestätiget.
6. Um das Jahr 1336 – – ist die grausame und in den alten Geschicht-Büchern so sehr berufene Verfolgung der Juden in Teutschland, sonderlich in den Rheinischen Landes-Gegenden, vorgegangen. Und da ausdrücklich gemeldet wird, daß diese Verfolgung insonderheit in den Nassauischen Landen sehr groß gewesen, auch die Stadt Wißbaden, als sich nachmals im Jahre 1620 und 21 einige Juden daselbst haben einschleichen wollen, sich ausdrücklich in ihrer Klage dagegen (L. St. f. 384) darauf berufen, daß die Juden vormals gar löblich aus der Stadt wären ausgeschaffet worden, und man eben von einer anderweitigen Ausschaffung derselben in den alten Wißbadischen Schriften keine Nachricht findet, als ist gantz glaublich, daß diese Ausschaffung bey der gemeldten grausamen und fast allgemeinen Verfolgung derselben geschehen, und dieses Volck damals ebenfalls aus Wißbaden (woselbst sie vormals eine eigene Gasse, welche die Juden-Gasse, L. U. genennet worden, inne gehabt haben) werde
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erobert hätte, nicht zum besten ergangen seyn. Er hat jedoch in den nachmaligen Zeiten sich dieser Stadt, L. U. wiederum sehr günstig erzeiget, und hat derselben verschiedene Vorrechte, welche ihr der Kayser Albrecht obberichteter massen, entzogen, von neuem zuerkannt und bestätiget.
6. Um das Jahr 1336 – – ist die grausame und in den alten Geschicht-Büchern so sehr berufene Verfolgung der Juden in Teutschland, sonderlich in den Rheinischen Landes-Gegenden, vorgegangen. Und da ausdrücklich gemeldet wird, daß diese Verfolgung insonderheit in den Nassauischen Landen sehr groß gewesen, auch die Stadt Wißbaden, als sich nachmals im Jahre 1620 und 21 einige Juden daselbst haben einschleichen wollen, sich ausdrücklich in ihrer Klage dagegen (L. St. f. 384) darauf berufen, daß die Juden vormals gar löblich aus der Stadt wären ausgeschaffet worden, und man eben von einer anderweitigen Ausschaffung derselben in den alten Wißbadischen Schriften keine Nachricht findet, als ist gantz glaublich, daß diese Ausschaffung bey der gemeldten grausamen und fast allgemeinen Verfolgung derselben geschehen, und dieses Volck damals ebenfalls aus Wißbaden (woselbst sie vormals eine eigene Gasse, welche die Juden-Gasse, L. U. genennet worden, inne gehabt haben) werde
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/292>, abgerufen am 22.07.2024.
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