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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Schieds-Richter zwischen ihnen beyden abgeben. In dieser Fehde nun hat Wißbaden das Unglück gehabt, daß es von den Epsteinischen Feinden und ihren Bundes-Genossen ist verstöret worden. Worin die Verstörung eigentlich und umständlich bestanden habe? das meldet zwar die alte Nachricht von dieser Sache nicht, denn es heisset darin nur kurtzhin: Wesebaden tunc oppidum destructum est, das ist: Die damalige Stadt Wesebaden ist verstöret oder umgeworffen worden. Es ist aber doch zu vermuthen, daß diese Verstörung auf die, bey dergleichen Land-Fehden damals gantz gewöhnlich-gewesene Art, nemlich durch Plünderung, Brand und Niederreissung der Festungs-Wercken werde seyn bewerckstelliget worden. Und mag also die damalige, oben beschriebene, Grund-Gestalt der Stadt eben keine Haupt-Aenderung dabey gelitten haben. Doch sind uns die eigentliche Umstände von dieser Sache, wie gedacht, nicht bekannt. So viel ist indessen aus dem, was so bald unten von einer Belagerung, welche diese unsere Stadt, etliche dreyßig Jahre hernach, hat ausdauern können, wird gemeldet werden, zu ersehen, daß sie sich von dieser gedachten erlittenen Verstörung in Zeiten wieder müsse erholet und von neuem wohl befestiget haben. In dem Jahr 1283 hat der Ertzbischof zu Maintz, Werner, diese beyde obgemeldte uneinige Herren,

Schieds-Richter zwischen ihnen beyden abgeben. In dieser Fehde nun hat Wißbaden das Unglück gehabt, daß es von den Epsteinischen Feinden und ihren Bundes-Genossen ist verstöret worden. Worin die Verstörung eigentlich und umständlich bestanden habe? das meldet zwar die alte Nachricht von dieser Sache nicht, denn es heisset darin nur kurtzhin: Wesebaden tunc oppidum destructum est, das ist: Die damalige Stadt Wesebaden ist verstöret oder umgeworffen worden. Es ist aber doch zu vermuthen, daß diese Verstörung auf die, bey dergleichen Land-Fehden damals gantz gewöhnlich-gewesene Art, nemlich durch Plünderung, Brand und Niederreissung der Festungs-Wercken werde seyn bewerckstelliget worden. Und mag also die damalige, oben beschriebene, Grund-Gestalt der Stadt eben keine Haupt-Aenderung dabey gelitten haben. Doch sind uns die eigentliche Umstände von dieser Sache, wie gedacht, nicht bekannt. So viel ist indessen aus dem, was so bald unten von einer Belagerung, welche diese unsere Stadt, etliche dreyßig Jahre hernach, hat ausdauern können, wird gemeldet werden, zu ersehen, daß sie sich von dieser gedachten erlittenen Verstörung in Zeiten wieder müsse erholet und von neuem wohl befestiget haben. In dem Jahr 1283 hat der Ertzbischof zu Maintz, Werner, diese beyde obgemeldte uneinige Herren,

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[249/0285] Schieds-Richter zwischen ihnen beyden abgeben. In dieser Fehde nun hat Wißbaden das Unglück gehabt, daß es von den Epsteinischen Feinden und ihren Bundes-Genossen ist verstöret worden. Worin die Verstörung eigentlich und umständlich bestanden habe? das meldet zwar die alte Nachricht von dieser Sache nicht, denn es heisset darin nur kurtzhin: Wesebaden tunc oppidum destructum est, das ist: Die damalige Stadt Wesebaden ist verstöret oder umgeworffen worden. Es ist aber doch zu vermuthen, daß diese Verstörung auf die, bey dergleichen Land-Fehden damals gantz gewöhnlich-gewesene Art, nemlich durch Plünderung, Brand und Niederreissung der Festungs-Wercken werde seyn bewerckstelliget worden. Und mag also die damalige, oben beschriebene, Grund-Gestalt der Stadt eben keine Haupt-Aenderung dabey gelitten haben. Doch sind uns die eigentliche Umstände von dieser Sache, wie gedacht, nicht bekannt. So viel ist indessen aus dem, was so bald unten von einer Belagerung, welche diese unsere Stadt, etliche dreyßig Jahre hernach, hat ausdauern können, wird gemeldet werden, zu ersehen, daß sie sich von dieser gedachten erlittenen Verstörung in Zeiten wieder müsse erholet und von neuem wohl befestiget haben. In dem Jahr 1283 hat der Ertzbischof zu Maintz, Werner, diese beyde obgemeldte uneinige Herren,

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/285>, abgerufen am 05.05.2024.