wenigstens dem äusserlichen nach, bezeuget, auch zu einem öffentlichen Widerruf seines Irrthums (davon Hellmunds Kirchen- und Glaubens-Geschichte einen Bericht ertheilet) in der Kirche zu Wißbaden sich bequemet, und sich zu der Christlichen Gemeinde wiederum gehalten, auch in der Gemeinschaft derselben gestorben und begraben worden ist. Es war sonst dieser Mann eines ziemlich erbaren und stillen Wandels, auch in Abwartung seiner Berufs-Arbeit ordentlich und fleißig, aber dabey von einem sehr grossen und harten Eigensinn. Man hätte dieser widrigen Religions-Begebenheit dermalen keine besondere Meldung gethan, sondern dieselbe bedeckt seyn lassen, wenn nicht solche in verschiedenen öffentlichen Schriften, sonderlich in Schudts Jüdischen Merckwürdigkeiten T. I. p. 562. T. IV. Cont. II. p. 314, und andern dergleichen, die Juden betreffenden, Büchern ausdrücklich angeführet wäre. Da nun aber den Nachkommenen allerdings daran gelegen seyn wird, die wahre und eigentliche Umstände von dieser seltsamen Religions-Irrung zu wissen, so hat man es vor eine Nothwendigkeit gehalten, solche dieses Orts kürtzlich, doch hinlänglich und aufrichtig, wie geschehen, bekannt zu machen.
5. Im Jahr 1712 - - fanden sich unter den Neu-anbauenden oder neuen Einkömmlingen
wenigstens dem äusserlichen nach, bezeuget, auch zu einem öffentlichen Widerruf seines Irrthums (davon Hellmunds Kirchen- und Glaubens-Geschichte einen Bericht ertheilet) in der Kirche zu Wißbaden sich bequemet, und sich zu der Christlichen Gemeinde wiederum gehalten, auch in der Gemeinschaft derselben gestorben und begraben worden ist. Es war sonst dieser Mann eines ziemlich erbaren und stillen Wandels, auch in Abwartung seiner Berufs-Arbeit ordentlich und fleißig, aber dabey von einem sehr grossen und harten Eigensinn. Man hätte dieser widrigen Religions-Begebenheit dermalen keine besondere Meldung gethan, sondern dieselbe bedeckt seyn lassen, wenn nicht solche in verschiedenen öffentlichen Schriften, sonderlich in Schudts Jüdischen Merckwürdigkeiten T. I. p. 562. T. IV. Cont. II. p. 314, und andern dergleichen, die Juden betreffenden, Büchern ausdrücklich angeführet wäre. Da nun aber den Nachkommenen allerdings daran gelegen seyn wird, die wahre und eigentliche Umstände von dieser seltsamen Religions-Irrung zu wissen, so hat man es vor eine Nothwendigkeit gehalten, solche dieses Orts kürtzlich, doch hinlänglich und aufrichtig, wie geschehen, bekannt zu machen.
5. Im Jahr 1712 – – fanden sich unter den Neu-anbauenden oder neuen Einkömmlingen
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wenigstens dem äusserlichen nach, bezeuget, auch zu einem öffentlichen Widerruf seines Irrthums (davon Hellmunds Kirchen- und Glaubens-Geschichte einen Bericht ertheilet) in der Kirche zu Wißbaden sich bequemet, und sich zu der Christlichen Gemeinde wiederum gehalten, auch in der Gemeinschaft derselben gestorben und begraben worden ist. Es war sonst dieser Mann eines ziemlich erbaren und stillen Wandels, auch in Abwartung seiner Berufs-Arbeit ordentlich und fleißig, aber dabey von einem sehr grossen und harten Eigensinn. Man hätte dieser widrigen Religions-Begebenheit dermalen keine besondere Meldung gethan, sondern dieselbe bedeckt seyn lassen, wenn nicht solche in verschiedenen öffentlichen Schriften, sonderlich in Schudts Jüdischen Merckwürdigkeiten <hirendition="#aq">T. I. p. 562. T. IV. Cont. II. p. 314,</hi> und andern dergleichen, die Juden betreffenden, Büchern ausdrücklich angeführet wäre. Da nun aber den Nachkommenen allerdings daran gelegen seyn wird, die wahre und eigentliche Umstände von dieser seltsamen Religions-Irrung zu wissen, so hat man es vor eine Nothwendigkeit gehalten, solche dieses Orts kürtzlich, doch hinlänglich und aufrichtig, wie geschehen, bekannt zu machen.</p><p>5. Im Jahr 1712 –– fanden sich unter den Neu-anbauenden oder neuen Einkömmlingen
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wenigstens dem äusserlichen nach, bezeuget, auch zu einem öffentlichen Widerruf seines Irrthums (davon Hellmunds Kirchen- und Glaubens-Geschichte einen Bericht ertheilet) in der Kirche zu Wißbaden sich bequemet, und sich zu der Christlichen Gemeinde wiederum gehalten, auch in der Gemeinschaft derselben gestorben und begraben worden ist. Es war sonst dieser Mann eines ziemlich erbaren und stillen Wandels, auch in Abwartung seiner Berufs-Arbeit ordentlich und fleißig, aber dabey von einem sehr grossen und harten Eigensinn. Man hätte dieser widrigen Religions-Begebenheit dermalen keine besondere Meldung gethan, sondern dieselbe bedeckt seyn lassen, wenn nicht solche in verschiedenen öffentlichen Schriften, sonderlich in Schudts Jüdischen Merckwürdigkeiten T. I. p. 562. T. IV. Cont. II. p. 314, und andern dergleichen, die Juden betreffenden, Büchern ausdrücklich angeführet wäre. Da nun aber den Nachkommenen allerdings daran gelegen seyn wird, die wahre und eigentliche Umstände von dieser seltsamen Religions-Irrung zu wissen, so hat man es vor eine Nothwendigkeit gehalten, solche dieses Orts kürtzlich, doch hinlänglich und aufrichtig, wie geschehen, bekannt zu machen.
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/276>, abgerufen am 22.07.2024.
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