diese Vorstadt oder Flecken öfters, sonderlich um die Mitte des 16 Jahrhundert, mit unter dem Nahmen der Stadt begriffen worden. Daher als um das Jahr 1545 die Bad-Wirthe in Wißbaden gegen die vorgedachte Weinschancks-Ordnung klagend eingekommen, so bitten sie darin, daß man nicht mehr, wie bisher, nur allein Weinschencken in der Stadt, sondern auch in den Bad-Herbergen verstatten möchte etc. da sie also Stadt und Vorstadt oder Flecken, worin die Weinschencken waren, unter dem Nahmen der Stadt begriffen. Wie denn auch die öffentliche Stadt-Gebäude, Kirche, Schule, Rathhaus (welches letztere vormals neben dem Wirthshaus zum Einhorn gestanden) in diesem Stadt-Theil befindlich gewesen sind, und er also ohnstreitig mit zur eigentlichen Stadt gehöret hat. 4, der übrige Theil des Wißbads, welcher von dem Heidnischen Thor an bis an das Sonnenberger Thor sich erstrecket, und die eigentliche Bad-Gegend des Wißbads in sich fasset, hat das Bad, item: die Bäder, item: das Sauerland geheissen, und ist jederzeit als ein besonderer Theil des Wißbads angesehen worden. In den Wißbadischen Urkunden des 14 und 15 Jahrhundert heisset es öfters: dieses und jenes Haus habe gelegen im Bad, oder: uf dem Bad, oder auch: zum Bad, das ist, in der Bad-Gegend. Und weil auch noch einige Bäder ausserhalb der Bad-Gegend in der so genannten Langen-Gasse sich finden, so werden solche in diesen alten Schriften das
diese Vorstadt oder Flecken öfters, sonderlich um die Mitte des 16 Jahrhundert, mit unter dem Nahmen der Stadt begriffen worden. Daher als um das Jahr 1545 die Bad-Wirthe in Wißbaden gegen die vorgedachte Weinschancks-Ordnung klagend eingekommen, so bitten sie darin, daß man nicht mehr, wie bisher, nur allein Weinschencken in der Stadt, sondern auch in den Bad-Herbergen verstatten möchte etc. da sie also Stadt und Vorstadt oder Flecken, worin die Weinschencken waren, unter dem Nahmen der Stadt begriffen. Wie denn auch die öffentliche Stadt-Gebäude, Kirche, Schule, Rathhaus (welches letztere vormals neben dem Wirthshaus zum Einhorn gestanden) in diesem Stadt-Theil befindlich gewesen sind, und er also ohnstreitig mit zur eigentlichen Stadt gehöret hat. 4, der übrige Theil des Wißbads, welcher von dem Heidnischen Thor an bis an das Sonnenberger Thor sich erstrecket, und die eigentliche Bad-Gegend des Wißbads in sich fasset, hat das Bad, item: die Bäder, item: das Sauerland geheissen, und ist jederzeit als ein besonderer Theil des Wißbads angesehen worden. In den Wißbadischen Urkunden des 14 und 15 Jahrhundert heisset es öfters: dieses und jenes Haus habe gelegen im Bad, oder: uf dem Bad, oder auch: zum Bad, das ist, in der Bad-Gegend. Und weil auch noch einige Bäder ausserhalb der Bad-Gegend in der so genannten Langen-Gasse sich finden, so werden solche in diesen alten Schriften das
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diese Vorstadt oder Flecken öfters, sonderlich um die Mitte des 16 Jahrhundert, mit unter dem Nahmen der Stadt begriffen worden. Daher als um das Jahr 1545 die Bad-Wirthe in Wißbaden gegen die vorgedachte Weinschancks-Ordnung klagend eingekommen, so bitten sie darin, daß man nicht mehr, wie bisher, nur allein Weinschencken in der Stadt, sondern auch in den Bad-Herbergen verstatten möchte etc. da sie also Stadt und Vorstadt oder Flecken, worin die Weinschencken waren, unter dem Nahmen der Stadt begriffen. Wie denn auch die öffentliche Stadt-Gebäude, Kirche, Schule, Rathhaus (welches letztere vormals neben dem Wirthshaus zum Einhorn gestanden) in diesem Stadt-Theil befindlich gewesen sind, und er also ohnstreitig mit zur eigentlichen Stadt gehöret hat. 4, der übrige Theil des Wißbads, welcher von dem Heidnischen Thor an bis an das Sonnenberger Thor sich erstrecket, und die eigentliche Bad-Gegend des Wißbads in sich fasset, hat das Bad, item: die Bäder, item: das Sauerland geheissen, und ist jederzeit als ein besonderer Theil des Wißbads angesehen worden. In den Wißbadischen Urkunden des 14 und 15 Jahrhundert heisset es öfters: dieses und jenes Haus habe gelegen im Bad, oder: uf dem Bad, oder auch: zum Bad, das ist, in der Bad-Gegend. Und weil auch noch einige Bäder ausserhalb der Bad-Gegend in der so genannten Langen-Gasse sich finden, so werden solche in diesen alten Schriften das
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diese Vorstadt oder Flecken öfters, sonderlich um die Mitte des 16 Jahrhundert, mit unter dem Nahmen der Stadt begriffen worden. Daher als um das Jahr 1545 die Bad-Wirthe in Wißbaden gegen die vorgedachte Weinschancks-Ordnung klagend eingekommen, so bitten sie darin, daß man nicht mehr, wie bisher, nur allein Weinschencken in der Stadt, sondern auch in den Bad-Herbergen verstatten möchte etc. da sie also Stadt und Vorstadt oder Flecken, worin die Weinschencken waren, unter dem Nahmen der Stadt begriffen. Wie denn auch die öffentliche Stadt-Gebäude, Kirche, Schule, Rathhaus (welches letztere vormals neben dem Wirthshaus zum Einhorn gestanden) in diesem Stadt-Theil befindlich gewesen sind, und er also ohnstreitig mit zur eigentlichen Stadt gehöret hat. 4, der übrige Theil des Wißbads, welcher von dem Heidnischen Thor an bis an das Sonnenberger Thor sich erstrecket, und die eigentliche Bad-Gegend des Wißbads in sich fasset, hat das Bad, item: die Bäder, item: das Sauerland geheissen, und ist jederzeit als ein besonderer Theil des Wißbads angesehen worden. In den Wißbadischen Urkunden des 14 und 15 Jahrhundert heisset es öfters: dieses und jenes Haus habe gelegen im Bad, oder: uf dem Bad, oder auch: zum Bad, das ist, in der Bad-Gegend. Und weil auch noch einige Bäder ausserhalb der Bad-Gegend in der so genannten Langen-Gasse sich finden, so werden solche in diesen alten Schriften das
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