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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Königs-Creutz heisset, ist an dem benennten Orte noch jetzo zu sehen. Die darauf gestandene Schrift aber ist auf der einen Seite des Creutzes längst verloschen, auf der andern Seite aber ist sie im Jahr 1611 erneuert worden, und also jetzo völlig lesbar. Es hat dieser Kayser Adolph, weil er bey seiner Kayserlichen Regierung, nach Beschaffenheit und Gewohnheit der damaligen Zeiten, genöthiget war, in dem Teutschen Reiche mehrmals herum zu reisen, einen besondern Verweser oder Statthalter seinen Nassauischen Erb-Landen vorgesetzet, durch welchen dieselbe, und also auch Stadt und Herrschaft Wißbaden, in seiner Abwesenheit sind verwaltet worden. Doch ist er auch selber zu Zeiten, nach Gelegenheit der Sachen, in diesen seinen eigenen Landen, insbesondere auch in Wißbaden, wie davon unten die nöthige Zeugnüsse sollen angeführet werden, zugegen gewesen. Und vielleicht hätte er auch diesen seinen Erb-Landen noch manche besondere Vortheile und Freyheiten, nach Kayserlicher Macht, zugewendet, wenn seine Kayserliche Regierung ruhiger und langwiehriger gewesen wäre. Sonst wird insgemein, und auch in verschiedenen öffentlichen Schriften, z. E. in das Merians Topogr. Hass. p. 55 etc. vorgegeben, daß dieser Kayser Adolph den ohnweit Langen-Schwalbach, und drey Stunden Weges von Wißbaden weit, liegenden Ort

Königs-Creutz heisset, ist an dem benennten Orte noch jetzo zu sehen. Die darauf gestandene Schrift aber ist auf der einen Seite des Creutzes längst verloschen, auf der andern Seite aber ist sie im Jahr 1611 erneuert worden, und also jetzo völlig lesbar. Es hat dieser Kayser Adolph, weil er bey seiner Kayserlichen Regierung, nach Beschaffenheit und Gewohnheit der damaligen Zeiten, genöthiget war, in dem Teutschen Reiche mehrmals herum zu reisen, einen besondern Verweser oder Statthalter seinen Nassauischen Erb-Landen vorgesetzet, durch welchen dieselbe, und also auch Stadt und Herrschaft Wißbaden, in seiner Abwesenheit sind verwaltet worden. Doch ist er auch selber zu Zeiten, nach Gelegenheit der Sachen, in diesen seinen eigenen Landen, insbesondere auch in Wißbaden, wie davon unten die nöthige Zeugnüsse sollen angeführet werden, zugegen gewesen. Und vielleicht hätte er auch diesen seinen Erb-Landen noch manche besondere Vortheile und Freyheiten, nach Kayserlicher Macht, zugewendet, wenn seine Kayserliche Regierung ruhiger und langwiehriger gewesen wäre. Sonst wird insgemein, und auch in verschiedenen öffentlichen Schriften, z. E. in das Merians Topogr. Hass. p. 55 etc. vorgegeben, daß dieser Kayser Adolph den ohnweit Langen-Schwalbach, und drey Stunden Weges von Wißbaden weit, liegenden Ort

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Königs-Creutz heisset, ist an dem benennten Orte noch jetzo zu sehen. Die darauf gestandene Schrift aber ist auf der einen Seite des Creutzes längst verloschen, auf der andern Seite aber ist sie im Jahr 1611 erneuert worden, und also jetzo völlig lesbar. Es hat dieser Kayser Adolph, weil er bey seiner Kayserlichen Regierung, nach Beschaffenheit und Gewohnheit der damaligen Zeiten, genöthiget war, in dem Teutschen Reiche mehrmals herum zu reisen, einen besondern Verweser oder Statthalter seinen Nassauischen Erb-Landen vorgesetzet, durch welchen dieselbe, und also auch Stadt und Herrschaft Wißbaden, in seiner Abwesenheit sind verwaltet worden. Doch ist er auch selber zu Zeiten, nach Gelegenheit der Sachen, in diesen seinen eigenen Landen, insbesondere auch in Wißbaden, wie davon unten die nöthige Zeugnüsse sollen angeführet werden, zugegen gewesen. Und vielleicht hätte er auch diesen seinen Erb-Landen noch manche besondere Vortheile und Freyheiten, nach Kayserlicher Macht, zugewendet, wenn seine Kayserliche Regierung ruhiger und langwiehriger gewesen wäre. Sonst wird insgemein, und auch in verschiedenen öffentlichen Schriften, z. E. in das Merians <hi rendition="#aq">Topogr. Hass. p. 55 etc.</hi> vorgegeben, daß dieser Kayser Adolph den ohnweit Langen-Schwalbach, und drey Stunden Weges von Wißbaden weit, liegenden Ort
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[179/0215] Königs-Creutz heisset, ist an dem benennten Orte noch jetzo zu sehen. Die darauf gestandene Schrift aber ist auf der einen Seite des Creutzes längst verloschen, auf der andern Seite aber ist sie im Jahr 1611 erneuert worden, und also jetzo völlig lesbar. Es hat dieser Kayser Adolph, weil er bey seiner Kayserlichen Regierung, nach Beschaffenheit und Gewohnheit der damaligen Zeiten, genöthiget war, in dem Teutschen Reiche mehrmals herum zu reisen, einen besondern Verweser oder Statthalter seinen Nassauischen Erb-Landen vorgesetzet, durch welchen dieselbe, und also auch Stadt und Herrschaft Wißbaden, in seiner Abwesenheit sind verwaltet worden. Doch ist er auch selber zu Zeiten, nach Gelegenheit der Sachen, in diesen seinen eigenen Landen, insbesondere auch in Wißbaden, wie davon unten die nöthige Zeugnüsse sollen angeführet werden, zugegen gewesen. Und vielleicht hätte er auch diesen seinen Erb-Landen noch manche besondere Vortheile und Freyheiten, nach Kayserlicher Macht, zugewendet, wenn seine Kayserliche Regierung ruhiger und langwiehriger gewesen wäre. Sonst wird insgemein, und auch in verschiedenen öffentlichen Schriften, z. E. in das Merians Topogr. Hass. p. 55 etc. vorgegeben, daß dieser Kayser Adolph den ohnweit Langen-Schwalbach, und drey Stunden Weges von Wißbaden weit, liegenden Ort

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/215>, abgerufen am 24.11.2024.