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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Nahme ist) haben sich dieses bey lebendigem Leibe zur Grab-Stätte oder Denckmahl erwählet, oder: aus einem gethanenen Gelübde willig gestiftet. Denn daß die letzte Buchstaben in dieser Aufschrift entweder bedeuten können: Vivens sibi legit, oder: Viventes sibi legerunt locum Monumenti, oder: Voto suscepto legavit oder legaverunt libera manu, das ist aus andern dergleichen alten Römischen Aufschriften nicht undeutlich abzunehmen. Die letzte Bedeutung scheinet allhier, wegen bald anzuführender Ursachen, mehr statt zu haben, als die erste.

4. Auf einem Stein in der Heidnischen Mauer, an dem Heidnischen Thor, hat gestanden:

I. O M. ET IVNONI. REC. IN. ONOREM. F.

Das ist: Dem vor treflichsten und grössesten Gott Jupiter und der Königin Juno zu Ehren ist dieses gemacht worden.

Alle diese viere in Wißbaden vormals befindlich-gewesene Römische Stein-Aufschriften sind dermalen nicht mehr daselbst vorhanden. Die drey erste derselben scheinen fast unter der Hand von Wißbaden nach Pfraunheim oder Braunheim, ohnweit Franckfurt

Nahme ist) haben sich dieses bey lebendigem Leibe zur Grab-Stätte oder Denckmahl erwählet, oder: aus einem gethanenen Gelübde willig gestiftet. Denn daß die letzte Buchstaben in dieser Aufschrift entweder bedeuten können: Vivens sibi legit, oder: Viventes sibi legerunt locum Monumenti, oder: Voto suscepto legavit oder legaverunt libera manu, das ist aus andern dergleichen alten Römischen Aufschriften nicht undeutlich abzunehmen. Die letzte Bedeutung scheinet allhier, wegen bald anzuführender Ursachen, mehr statt zu haben, als die erste.

4. Auf einem Stein in der Heidnischen Mauer, an dem Heidnischen Thor, hat gestanden:

I. O M. ET IVNONI. REC. IN. ONOREM. F.

Das ist: Dem vor treflichsten und grössesten Gott Jupiter und der Königin Juno zu Ehren ist dieses gemacht worden.

Alle diese viere in Wißbaden vormals befindlich-gewesene Römische Stein-Aufschriften sind dermalen nicht mehr daselbst vorhanden. Die drey erste derselben scheinen fast unter der Hand von Wißbaden nach Pfraunheim oder Braunheim, ohnweit Franckfurt

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[103/0139] Nahme ist) haben sich dieses bey lebendigem Leibe zur Grab-Stätte oder Denckmahl erwählet, oder: aus einem gethanenen Gelübde willig gestiftet. Denn daß die letzte Buchstaben in dieser Aufschrift entweder bedeuten können: Vivens sibi legit, oder: Viventes sibi legerunt locum Monumenti, oder: Voto suscepto legavit oder legaverunt libera manu, das ist aus andern dergleichen alten Römischen Aufschriften nicht undeutlich abzunehmen. Die letzte Bedeutung scheinet allhier, wegen bald anzuführender Ursachen, mehr statt zu haben, als die erste. 4. Auf einem Stein in der Heidnischen Mauer, an dem Heidnischen Thor, hat gestanden: I. O M. ET IVNONI. REC. IN. ONOREM. F. Das ist: Dem vor treflichsten und grössesten Gott Jupiter und der Königin Juno zu Ehren ist dieses gemacht worden. Alle diese viere in Wißbaden vormals befindlich-gewesene Römische Stein-Aufschriften sind dermalen nicht mehr daselbst vorhanden. Die drey erste derselben scheinen fast unter der Hand von Wißbaden nach Pfraunheim oder Braunheim, ohnweit Franckfurt

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 103. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/139>, abgerufen am 27.04.2024.