derselben oben auf dem Heidnischen Berge ist abgebrochen worden. Daß sie sich aber gar, wie man insgemein vorgiebt, und auch Winckelmann in seiner Heßischen Chron. p. 130. es behauptet, ehemals über den gantzen Heidnischen Berg hin, bis an die, bald zu beschreibende, Rent-Mauer im Walde bey Wißbaden erstrecket habe, das scheinet wohl keinen sonderlichen Grund zu haben. Wenigstens kan sie bis an solchen Ort hin keine Stadt-Mauer gewesen seyn, weil sich sonst auch die Stadt selber, welches niemand glauben wird, bis dahin müste erstrecket haben. Doch kan sie, wenn ja etwas an der Sache ist, den Römern zur Befestigung und Bedeckung des Landes, gleich andern ihren Schantzen und Gräben, gedienet haben. Sonst haben auch von alten Zeiten her verschiedene, nahe bey dieser Heidnischen Mauer befindlich-gewesene, Sachen und Gegenden ihre Bey-Nahmen von derselben erhalten, z. E. das Heidnische Thor, der Heidnische Weyher oder daselbstige Stadt-Graben, der Heidnische Berg, die Heidnische Hol oder der daselbstige gemeine Fahr-Weg, der Heidnische Kirch-Hof etc. welche Benennungen auch noch jetzo, zum Theil, übrig und gewöhnlich sind.
3. Das Heiden-Loch in und bey Wißbaden. In einem alten Wißbadischen Gerichts-Buch finden sich, unter dem Jahr 1380 diese
derselben oben auf dem Heidnischen Berge ist abgebrochen worden. Daß sie sich aber gar, wie man insgemein vorgiebt, und auch Winckelmann in seiner Heßischen Chron. p. 130. es behauptet, ehemals über den gantzen Heidnischen Berg hin, bis an die, bald zu beschreibende, Rent-Mauer im Walde bey Wißbaden erstrecket habe, das scheinet wohl keinen sonderlichen Grund zu haben. Wenigstens kan sie bis an solchen Ort hin keine Stadt-Mauer gewesen seyn, weil sich sonst auch die Stadt selber, welches niemand glauben wird, bis dahin müste erstrecket haben. Doch kan sie, wenn ja etwas an der Sache ist, den Römern zur Befestigung und Bedeckung des Landes, gleich andern ihren Schantzen und Gräben, gedienet haben. Sonst haben auch von alten Zeiten her verschiedene, nahe bey dieser Heidnischen Mauer befindlich-gewesene, Sachen und Gegenden ihre Bey-Nahmen von derselben erhalten, z. E. das Heidnische Thor, der Heidnische Weyher oder daselbstige Stadt-Graben, der Heidnische Berg, die Heidnische Hol oder der daselbstige gemeine Fahr-Weg, der Heidnische Kirch-Hof etc. welche Benennungen auch noch jetzo, zum Theil, übrig und gewöhnlich sind.
3. Das Heiden-Loch in und bey Wißbaden. In einem alten Wißbadischen Gerichts-Buch finden sich, unter dem Jahr 1380 diese
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derselben oben auf dem Heidnischen Berge ist abgebrochen worden. Daß sie sich aber gar, wie man insgemein vorgiebt, und auch Winckelmann in seiner Heßischen Chron. p. 130. es behauptet, ehemals über den gantzen Heidnischen Berg hin, bis an die, bald zu beschreibende, Rent-Mauer im Walde bey Wißbaden erstrecket habe, das scheinet wohl keinen sonderlichen Grund zu haben. Wenigstens kan sie bis an solchen Ort hin keine Stadt-Mauer gewesen seyn, weil sich sonst auch die Stadt selber, welches niemand glauben wird, bis dahin müste erstrecket haben. Doch kan sie, wenn ja etwas an der Sache ist, den Römern zur Befestigung und Bedeckung des Landes, gleich andern ihren Schantzen und Gräben, gedienet haben. Sonst haben auch von alten Zeiten her verschiedene, nahe bey dieser Heidnischen Mauer befindlich-gewesene, Sachen und Gegenden ihre Bey-Nahmen von derselben erhalten, z. E. das Heidnische Thor, der Heidnische Weyher oder daselbstige Stadt-Graben, der Heidnische Berg, die Heidnische Hol oder der daselbstige gemeine Fahr-Weg, der Heidnische Kirch-Hof etc. welche Benennungen auch noch jetzo, zum Theil, übrig und gewöhnlich sind.
3. Das Heiden-Loch in und bey Wißbaden. In einem alten Wißbadischen Gerichts-Buch finden sich, unter dem Jahr 1380 diese
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/117>, abgerufen am 22.07.2024.
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