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Schelling, Friedrich Wilhelm Joseph von: Vorlesungen über die Methode des academischen Studium. Tübingen, 1803.

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es auch nicht allgemein eingesehen werden könn¬
te, daß die Kunst ein nothwendiger und inte¬
granter Theil einer nach Ideen entworfenen
Staatsverfassung ist, so müßte wenigstens das
Alterthum daran erinnern, dessen allgemeine
Feste, verewigende Denkmäler, Schauspiele,
so wie alle Handlungen des öffentlichen Lebens
nur verschiedene Zweige Eines allgemeinen ob¬
jectiven und lebendigen Kunstwerks waren.


es auch nicht allgemein eingeſehen werden koͤnn¬
te, daß die Kunſt ein nothwendiger und inte¬
granter Theil einer nach Ideen entworfenen
Staatsverfaſſung iſt, ſo muͤßte wenigſtens das
Alterthum daran erinnern, deſſen allgemeine
Feſte, verewigende Denkmaͤler, Schauſpiele,
ſo wie alle Handlungen des oͤffentlichen Lebens
nur verſchiedene Zweige Eines allgemeinen ob¬
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[323/0332] es auch nicht allgemein eingeſehen werden koͤnn¬ te, daß die Kunſt ein nothwendiger und inte¬ granter Theil einer nach Ideen entworfenen Staatsverfaſſung iſt, ſo muͤßte wenigſtens das Alterthum daran erinnern, deſſen allgemeine Feſte, verewigende Denkmaͤler, Schauſpiele, ſo wie alle Handlungen des oͤffentlichen Lebens nur verſchiedene Zweige Eines allgemeinen ob¬ jectiven und lebendigen Kunſtwerks waren.

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Zitationshilfe: Schelling, Friedrich Wilhelm Joseph von: Vorlesungen über die Methode des academischen Studium. Tübingen, 1803, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schelling_methode_1803/332>, abgerufen am 22.11.2024.