Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.die Folge seiner Aeusserungen nach einem von So sehr es empfohlen werden muss, dass auch *) Quistorps Gr. d. Crim. R. 2. Th. §. 550. u. 668.
die Folge ſeiner Aeuſserungen nach einem von So ſehr es empfohlen werden muſs, daſs auch *) Quiſtorps Gr. d. Crim. R. 2. Th. §. 550. u. 668.
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die Folge ſeiner Aeuſserungen nach einem von
dir entworfenen Schema feſtſetzen, ſondern
ſeinem Ideengange nachgehen, und aus ihm
ſelbst lernen, wie du zu ihm ſelbſt kommen
könneſt.
So ſehr es empfohlen werden muſs, daſs
der Unterſucher vor Anfang ſeines Geſchäffts
die Puncte ſorgfältig überdenke, worüber der
Angeſchuldigte zu vernehmen iſt; ſo wenig
kann die buchſtäbliche Abfaſſung ſogenannter
Inquiſitionalartikel gebilligt werden, noch we-
niger aber die Feſtſetzung derſelben durch
den Fiſcal oder eine andre von dem Richter
verſchiedene Perſon, wie nach Quiſtorp *) in
einigen Gerichten zu geſchehen pflegt. So-
bald ſie etwas mehr zum Zweck haben, als
die Beſtimmung der Hauptpuncte, über wel-
che man Gewiſsheit nachzuſuchen hat; ſobald
ſie nach einer von Alters her gebräuchlichen
Norm entworfen und nach Maaſsgabe ihrer,
auch
*) Quiſtorps Gr. d. Crim. R. 2. Th. §. 550. u. 668.
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Zitationshilfe: | Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schaumann_crimipsyche_1792/45>, abgerufen am 27.07.2024. |