Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.zu beobachten; denn an diesen lassen sich die 8) Er übe seinen Beobachtungsgeist an 25. §. Die aus der Erfahrung eingesammelten logi- H
zu beobachten; denn an dieſen laſſen ſich die 8) Er übe ſeinen Beobachtungsgeiſt an 25. §. Die aus der Erfahrung eingeſammelten logi- H
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zu beobachten; denn an dieſen laſſen ſich die
Naturgeſetze der Seele am deutlichſten und
reinſten erkennen.
8) Er übe ſeinen Beobachtungsgeiſt an
allen hiezu geſchickten Gegenſtänden mit
Klugheit. Sein Umgang mit Menſchen, ſeine
Lectüre, die Werke der Beredtſamkeit und
Dichtkunſt, Gemählde, Kupferſtiche, Statüen
bieten hiezu häufige Gelegenheit an.
25. §.
Die aus der Erfahrung eingeſammelten
Materialien verarbeitet der Kriminalpſycholog
nach den Geſetzen, nach welchen eine empi-
riſche Wiſſenſchaft überhaupt zu ſtande ge-
bracht wird. — Er abſtrahirt ſich aus dem
vorhandenen Stoffe Begriffe und Regeln, ſucht
dieſen durch wiederholte Vergleichung mit
den Gegenſtänden, auf welche ſie ſich bezie-
hen, Beſtimmtheit und möglichſte Allgemein-
heit zu geben, claſſificirt ſie nach richtigen
logi-
H
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