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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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die Gesetze Alfred's auch derselbe Geist der Milde, der Liebe und Gerechtigkeit, welcher die Yorker Urkunde durchzieht; die Gesetze Alfred's und die Yorker Urkunde stimmen in der äussern Form und innerlich vollkommen zusammen, so dass die Aechtheit der Yorker Urkunde dadurch als ausser allen und jeden Zweifel gesetzt erscheint. Die englischen Gesetze Alfred's beginnen mit den Worten. "Zuerst lehren wir, dass es vor allem nöthig ist, dass jeglicher Mann seinen Eid und sein Gedinge wahrhaftig halte."1) - Daran reiht sich, dass Alfred auf seinem Todtenbette seinem Sohne und Thronnachfol(rer Eduard die Ermahnung zugerufen haben soll: "Ich bitte dich (denn du bist mein liebes Kind), strebe deinem Volke ein Vater und Herr zu sein. Sei du der Waisen Vater und der Wittwen Freund. Tröste den Armen und schütze den Schwachen, und mit aller Macht wende das Unrecht zum Recht. Und, mein Sohn, richte dich selbst nach dem Gesetz, dann wird der Herr dich lieben, und Gott vor allen Dingen deine Belohnung sein. Wende dich an ihn um Rath in aller deiner Noth, dann wird er dir helfen, deine Absichten zu erreichen."2) - Nach einem Ausspruche Alfred's unterscheidet sich das Gold von einem Steine einzig durch seine verständige Benutzung und Reichthum ohne Weisheit ist wenig werth.

Das maurerische Funde merum genio3) ist in der Bretagne aus den römisch-keltischen Zeiten bis herab auf die Gegenwart als ein lebendiger Volksgebrauch erhalten, indem, wenn man Jemandem zutrinket, man stets auf sein Wohl und das Wohl seiner Gesellschaft trinkt, auch weint er sich ganz allein befinden sollte, weil sein Genius als seine Gesellschaft gemeint ist; dabei wird das Glas niemals bis auf den Grund ausgetrunken, sondern es werden stets einige Tropfen darin gelassen, welche als ein Opfer für den Genius zur Erde gegossen werden.4)

1) Schmid, I. S. 40.
2) Lorentz, S. 205.
3) Vergl. darüber Symbolik, I. S. 601 und II. S. 76 und 83, so wie meine Abhandlung in der Bauhütte für 1861, S. 388 ff.
4) Ausland für 1859, S. 1173 a.

die Gesetze Alfred’s auch derselbe Geist der Milde, der Liebe und Gerechtigkeit, welcher die Yorker Urkunde durchzieht; die Gesetze Alfred’s und die Yorker Urkunde stimmen in der äussern Form und innerlich vollkommen zusammen, so dass die Aechtheit der Yorker Urkunde dadurch als ausser allen und jeden Zweifel gesetzt erscheint. Die englischen Gesetze Alfred’s beginnen mit den Worten. „Zuerst lehren wir, dass es vor allem nöthig ist, dass jeglicher Mann seinen Eid und sein Gedinge wahrhaftig halte.“1) – Daran reiht sich, dass Alfred auf seinem Todtenbette seinem Sohne und Thronnachfol(rer Eduard die Ermahnung zugerufen haben soll: „Ich bitte dich (denn du bist mein liebes Kind), strebe deinem Volke ein Vater und Herr zu sein. Sei du der Waisen Vater und der Wittwen Freund. Tröste den Armen und schütze den Schwachen, und mit aller Macht wende das Unrecht zum Recht. Und, mein Sohn, richte dich selbst nach dem Gesetz, dann wird der Herr dich lieben, und Gott vor allen Dingen deine Belohnung sein. Wende dich an ihn um Rath in aller deiner Noth, dann wird er dir helfen, deine Absichten zu erreichen.“2) – Nach einem Ausspruche Alfred’s unterscheidet sich das Gold von einem Steine einzig durch seine verständige Benutzung und Reichthum ohne Weisheit ist wenig werth.

Das maurerische Funde merum genio3) ist in der Bretagne aus den römisch-keltischen Zeiten bis herab auf die Gegenwart als ein lebendiger Volksgebrauch erhalten, indem, wenn man Jemandem zutrinket, man stets auf sein Wohl und das Wohl seiner Gesellschaft trinkt, auch weint er sich ganz allein befinden sollte, weil sein Genius als seine Gesellschaft gemeint ist; dabei wird das Glas niemals bis auf den Grund ausgetrunken, sondern es werden stets einige Tropfen darin gelassen, welche als ein Opfer für den Genius zur Erde gegossen werden.4)

1) Schmid, I. S. 40.
2) Lorentz, S. 205.
3) Vergl. darüber Symbolik, I. S. 601 und II. S. 76 und 83, so wie meine Abhandlung in der Bauhütte für 1861, S. 388 ff.
4) Ausland für 1859, S. 1173 a.
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[587/0607] die Gesetze Alfred’s auch derselbe Geist der Milde, der Liebe und Gerechtigkeit, welcher die Yorker Urkunde durchzieht; die Gesetze Alfred’s und die Yorker Urkunde stimmen in der äussern Form und innerlich vollkommen zusammen, so dass die Aechtheit der Yorker Urkunde dadurch als ausser allen und jeden Zweifel gesetzt erscheint. Die englischen Gesetze Alfred’s beginnen mit den Worten. „Zuerst lehren wir, dass es vor allem nöthig ist, dass jeglicher Mann seinen Eid und sein Gedinge wahrhaftig halte.“ 1) – Daran reiht sich, dass Alfred auf seinem Todtenbette seinem Sohne und Thronnachfol(rer Eduard die Ermahnung zugerufen haben soll: „Ich bitte dich (denn du bist mein liebes Kind), strebe deinem Volke ein Vater und Herr zu sein. Sei du der Waisen Vater und der Wittwen Freund. Tröste den Armen und schütze den Schwachen, und mit aller Macht wende das Unrecht zum Recht. Und, mein Sohn, richte dich selbst nach dem Gesetz, dann wird der Herr dich lieben, und Gott vor allen Dingen deine Belohnung sein. Wende dich an ihn um Rath in aller deiner Noth, dann wird er dir helfen, deine Absichten zu erreichen.“ 2) – Nach einem Ausspruche Alfred’s unterscheidet sich das Gold von einem Steine einzig durch seine verständige Benutzung und Reichthum ohne Weisheit ist wenig werth. Das maurerische Funde merum genio 3) ist in der Bretagne aus den römisch-keltischen Zeiten bis herab auf die Gegenwart als ein lebendiger Volksgebrauch erhalten, indem, wenn man Jemandem zutrinket, man stets auf sein Wohl und das Wohl seiner Gesellschaft trinkt, auch weint er sich ganz allein befinden sollte, weil sein Genius als seine Gesellschaft gemeint ist; dabei wird das Glas niemals bis auf den Grund ausgetrunken, sondern es werden stets einige Tropfen darin gelassen, welche als ein Opfer für den Genius zur Erde gegossen werden. 4) 1) Schmid, I. S. 40. 2) Lorentz, S. 205. 3) Vergl. darüber Symbolik, I. S. 601 und II. S. 76 und 83, so wie meine Abhandlung in der Bauhütte für 1861, S. 388 ff. 4) Ausland für 1859, S. 1173 a.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 587. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/607>, abgerufen am 22.11.2024.