Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.Auch die Quader der Porta Nigra zu Trier sind mit Schriftzügen bedeckt, die wohl als Handzeichen der Steinmetzen zu halten sind.1) Pertz glaubt diese Steinhauerzeichen für sehr alt und aus den ersten Zeiten schriftlicher Aufzeichnung (bei den Germanen?) herrührend. Bei den Deutschen waren die Steinmetzzeichen hauptsächlich jedem einzelnen Steinmetzen unveränderlich von der Bauhütte oder der Zunft ertheilte und angehörende, auch allen seinen Arbeiten ihrer Erkennbarkeit und Beurtheilung wegen einzuhauende Zeichen, weshalb Art. 59 der revidirten deutschen Steinmetzordnung vom J. 1563 vorschreibt: 3) Die Steinmetzzeichen in diesem Sinne, d. h. als Ehrenzeichen oder vielmehr als Wappen und Siegel der bürgerlichen Steinmetzen, wie sie auch in der That häufig dazu gebraucht wurden und Stieglitz mehrere solcher Steinmetzsiegel mit Steinmetzzeichen besass, machten durch den in den Kreuzzügen aufgekommenen allgemeinen Gebrauch der Wappen des Adels und der Ritter4) hervorgerufen worden sein. In den so verschieden zusammengesetzten Heeren der Kreuzfahrer war es von der höchsten Nothwendigkeit und Wichtigkeit, dass die einzelnen Heerestheile genau gekennzeichnet, durch Zeichen von einander unterschieden wurden, um sie versammeln, zusammenhalten und leichter leiten zu können; das Kennzeichen des einzelnen Heerestheiles, die Marke desselben, war das Wappen und dieses wurde insofern eigenthümlich, kriegerisch, besonders aus Helm und Schild zusammengesetzt, als es zunächst Kriegern und zu kriegerischen Zwecken dienen 1) Kunstbl. für 1846, S. 143 b. 2) Vergl. Symbolik, I. S. 102; Heldmann, a. a. O., S. 282. 3) Krause, Kunsturkunden, II. 1. S. 311 oben. 4) Koch, tableau de revolutions de l'Europe dans le moyen age, I. (Paris 1790) S. 136; Symbolik, I. S. 97.
Auch die Quader der Porta Nigra zu Trier sind mit Schriftzügen bedeckt, die wohl als Handzeichen der Steinmetzen zu halten sind.1) Pertz glaubt diese Steinhauerzeichen für sehr alt und aus den ersten Zeiten schriftlicher Aufzeichnung (bei den Germanen?) herrührend. Bei den Deutschen waren die Steinmetzzeichen hauptsächlich jedem einzelnen Steinmetzen unveränderlich von der Bauhütte oder der Zunft ertheilte und angehörende, auch allen seinen Arbeiten ihrer Erkennbarkeit und Beurtheilung wegen einzuhauende Zeichen, weshalb Art. 59 der revidirten deutschen Steinmetzordnung vom J. 1563 vorschreibt: 3) Die Steinmetzzeichen in diesem Sinne, d. h. als Ehrenzeichen oder vielmehr als Wappen und Siegel der bürgerlichen Steinmetzen, wie sie auch in der That häufig dazu gebraucht wurden und Stieglitz mehrere solcher Steinmetzsiegel mit Steinmetzzeichen besass, machten durch den in den Kreuzzügen aufgekommenen allgemeinen Gebrauch der Wappen des Adels und der Ritter4) hervorgerufen worden sein. In den so verschieden zusammengesetzten Heeren der Kreuzfahrer war es von der höchsten Nothwendigkeit und Wichtigkeit, dass die einzelnen Heerestheile genau gekennzeichnet, durch Zeichen von einander unterschieden wurden, um sie versammeln, zusammenhalten und leichter leiten zu können; das Kennzeichen des einzelnen Heerestheiles, die Marke desselben, war das Wappen und dieses wurde insofern eigenthümlich, kriegerisch, besonders aus Helm und Schild zusammengesetzt, als es zunächst Kriegern und zu kriegerischen Zwecken dienen 1) Kunstbl. für 1846, S. 143 b. 2) Vergl. Symbolik, I. S. 102; Heldmann, a. a. O., S. 282. 3) Krause, Kunsturkunden, II. 1. S. 311 oben. 4) Koch, tableau de révolutions de l’Europe dans le moyen age, I. (Paris 1790) S. 136; Symbolik, I. S. 97.
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Auch die Quader der Porta Nigra zu Trier sind mit Schriftzügen bedeckt, die wohl als Handzeichen der Steinmetzen zu halten sind. 1) Pertz glaubt diese Steinhauerzeichen für sehr alt und aus den ersten Zeiten schriftlicher Aufzeichnung (bei den Germanen?) herrührend. Bei den Deutschen waren die Steinmetzzeichen hauptsächlich jedem einzelnen Steinmetzen unveränderlich von der Bauhütte oder der Zunft ertheilte und angehörende, auch allen seinen Arbeiten ihrer Erkennbarkeit und Beurtheilung wegen einzuhauende Zeichen, weshalb Art. 59 der revidirten deutschen Steinmetzordnung vom J. 1563 vorschreibt:
„Es soll auch keiner sein ehren zeichen, 2) das jme von einem Handwerck verlyhen und vergönt worden ist, für sich selbst und eigen gewalts nicht endern; so ers aber jhe zu endern vermeint, solle ers mit gunst wissen und willen eines gantzen Handwereks thun.“
3) Die Steinmetzzeichen in diesem Sinne, d. h. als Ehrenzeichen oder vielmehr als Wappen und Siegel der bürgerlichen Steinmetzen, wie sie auch in der That häufig dazu gebraucht wurden und Stieglitz mehrere solcher Steinmetzsiegel mit Steinmetzzeichen besass, machten durch den in den Kreuzzügen aufgekommenen allgemeinen Gebrauch der Wappen des Adels und der Ritter 4) hervorgerufen worden sein. In den so verschieden zusammengesetzten Heeren der Kreuzfahrer war es von der höchsten Nothwendigkeit und Wichtigkeit, dass die einzelnen Heerestheile genau gekennzeichnet, durch Zeichen von einander unterschieden wurden, um sie versammeln, zusammenhalten und leichter leiten zu können; das Kennzeichen des einzelnen Heerestheiles, die Marke desselben, war das Wappen und dieses wurde insofern eigenthümlich, kriegerisch, besonders aus Helm und Schild zusammengesetzt, als es zunächst Kriegern und zu kriegerischen Zwecken dienen
1) Kunstbl. für 1846, S. 143 b.
2) Vergl. Symbolik, I. S. 102; Heldmann, a. a. O., S. 282.
3) Krause, Kunsturkunden, II. 1. S. 311 oben.
4) Koch, tableau de révolutions de l’Europe dans le moyen age, I. (Paris 1790) S. 136; Symbolik, I. S. 97.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 537. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/557>, abgerufen am 17.07.2024. |