Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.nichts Gegentheiliges und Abweichendes.1) Ebenso verhält es sich mit Grandidier, welcher weitläufig die Errichtung der gemeinen deutschen Steinmetzordnung und ihren Inhalt bespricht. Heideloff, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, S. 14 ff., lässt den Erwin, welcher würdig dem Iktinus und Callikrates, den Erbauern des Parthenon, und dem Mnesikles, dem Erbauer der Propyläen,2) zur Seite tritt, im J. 1270 aus der Schule des ausgezeichneten Benedictinermönches und Baukünstlers Albertus Argentinus, des Erfinders und Anwenders des Achtortes hervorgehen. Wirklich scheint durch die Erfindung des Achtortes, eines neuen und kühnen Constructionsgesetzes, und seine sofortige Anwendung und Durchführung bei'dem Dombaue zu Strassburg der überwiegende Ruhm und Einfluss der Strassburger Bauhütte in Deutschland begründet worden zu sein. Heideloff, dessen allerdings sehr kurze und skizzenartige Darstellung Schnaase, IV. 1. S. 307 Anm., bitter eine höchst unkritische Compilation nennt, möchte fast vermuthen, dass Albertus Argentinus mit Albertus Magnus, welcher letztere im J. 1206 oder 1193 geboren war und aus dem Geschlechte der Freiherrn von Bollstadt im Oettingen-Wallersteinischen stammte, um das J. 1230 als Benedictinermönch zu Strassburg lebte, eine und dieselbe Person sei.3) Albertus machte von dem pythagoreischen Lehrsatze besondere Anwendung auf die Baukunst und das sich daraus ergebende Zahlen- und Constructionssystem ist der sog. Achtort, womit zugleich eine eigenthümliche Zahlensymbolik, wenn nicht Mystik verbunden war. Manche der heute noch üblichen maurerischen pythagoreischen Symbole könnten daher in der Strassburger Bauhütte zuerst aufgekommen sein und durch sie allgemeinen Ein- 1) Vergl. Krause, II. 2. S. 241 ff. 2) Böttiger, Andeutungen über die Archäologie, S.73 welchem den Athenern die erste Idee zu den Propyläen aus Aeggypten kam, vielleicht von der durch Amasis erbauten prächtigen Vorhalle zu Sais. Die ewig bewunderungswerthe Freitreppe der Akropolis darf wohl dem Strassburger obern Domthurm verglichen werden. 3) Vergl. dagegen über Albertus magnus, Albert von Bollstädt, Schnaase, V. S. 533 und S. 545 Anm.
nichts Gegentheiliges und Abweichendes.1) Ebenso verhält es sich mit Grandidier, welcher weitläufig die Errichtung der gemeinen deutschen Steinmetzordnung und ihren Inhalt bespricht. Heideloff, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, S. 14 ff., lässt den Erwin, welcher würdig dem Iktinus und Callikrates, den Erbauern des Parthenon, und dem Mnesikles, dem Erbauer der Propyläen,2) zur Seite tritt, im J. 1270 aus der Schule des ausgezeichneten Benedictinermönches und Baukünstlers Albertus Argentinus, des Erfinders und Anwenders des Achtortes hervorgehen. Wirklich scheint durch die Erfindung des Achtortes, eines neuen und kühnen Constructionsgesetzes, und seine sofortige Anwendung und Durchführung bei’dem Dombaue zu Strassburg der überwiegende Ruhm und Einfluss der Strassburger Bauhütte in Deutschland begründet worden zu sein. Heideloff, dessen allerdings sehr kurze und skizzenartige Darstellung Schnaase, IV. 1. S. 307 Anm., bitter eine höchst unkritische Compilation nennt, möchte fast vermuthen, dass Albertus Argentinus mit Albertus Magnus, welcher letztere im J. 1206 oder 1193 geboren war und aus dem Geschlechte der Freiherrn von Bollstadt im Oettingen-Wallersteinischen stammte, um das J. 1230 als Benedictinermönch zu Strassburg lebte, eine und dieselbe Person sei.3) Albertus machte von dem pythagoreischen Lehrsatze besondere Anwendung auf die Baukunst und das sich daraus ergebende Zahlen- und Constructionssystem ist der sog. Achtort, womit zugleich eine eigenthümliche Zahlensymbolik, wenn nicht Mystik verbunden war. Manche der heute noch üblichen maurerischen pythagoreischen Symbole könnten daher in der Strassburger Bauhütte zuerst aufgekommen sein und durch sie allgemeinen Ein- 1) Vergl. Krause, II. 2. S. 241 ff. 2) Böttiger, Andeutungen über die Archäologie, S.73 welchem den Athenern die erste Idee zu den Propyläen aus Aeggypten kam, vielleicht von der durch Amasis erbauten prächtigen Vorhalle zu Sais. Die ewig bewunderungswerthe Freitreppe der Akropolis darf wohl dem Strassburger obern Domthurm verglichen werden. 3) Vergl. dagegen über Albertus magnus, Albert von Bollstädt, Schnaase, V. S. 533 und S. 545 Anm.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0446" n="426"/> nichts Gegentheiliges und Abweichendes.<note place="foot" n="1)">Vergl. Krause, II. 2. S. 241 ff.<lb/></note> Ebenso verhält es sich mit Grandidier, welcher weitläufig die Errichtung der gemeinen deutschen Steinmetzordnung und ihren Inhalt bespricht.</p> <p> Heideloff, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, S. 14 ff., lässt den Erwin, welcher würdig dem Iktinus und Callikrates, den Erbauern des Parthenon, und dem Mnesikles, dem Erbauer der Propyläen,<note place="foot" n="2)">Böttiger, Andeutungen über die Archäologie, S.73 welchem den Athenern die erste Idee zu den Propyläen aus Aeggypten kam, vielleicht von der durch Amasis erbauten prächtigen Vorhalle zu Sais. Die ewig bewunderungswerthe Freitreppe der Akropolis darf wohl dem Strassburger obern Domthurm verglichen werden.<lb/></note> zur Seite tritt, im J. 1270 aus der Schule des ausgezeichneten Benedictinermönches und Baukünstlers Albertus Argentinus, des Erfinders und Anwenders des Achtortes hervorgehen. Wirklich scheint durch die Erfindung des Achtortes, eines neuen und kühnen Constructionsgesetzes, und seine sofortige Anwendung und Durchführung bei’dem Dombaue zu Strassburg der überwiegende Ruhm und Einfluss der Strassburger Bauhütte in Deutschland begründet worden zu sein. Heideloff, dessen allerdings sehr kurze und skizzenartige Darstellung Schnaase, IV. 1. S. 307 Anm., bitter eine höchst unkritische Compilation nennt, möchte fast vermuthen, dass Albertus Argentinus mit Albertus Magnus, welcher letztere im J. 1206 oder 1193 geboren war und aus dem Geschlechte der Freiherrn von Bollstadt im Oettingen-Wallersteinischen stammte, um das J. 1230 als Benedictinermönch zu Strassburg lebte, eine und dieselbe Person sei.<note place="foot" n="3)">Vergl. dagegen über Albertus magnus, Albert von Bollstädt, Schnaase, V. S. 533 und S. 545 Anm.</note> Albertus machte von dem pythagoreischen Lehrsatze besondere Anwendung auf die Baukunst und das sich daraus ergebende Zahlen- und Constructionssystem ist der sog. Achtort, womit zugleich eine eigenthümliche Zahlensymbolik, wenn nicht Mystik verbunden war. Manche der heute noch üblichen maurerischen pythagoreischen Symbole könnten daher in der Strassburger Bauhütte zuerst aufgekommen sein und durch sie allgemeinen Ein- </p> </div> </body> </text> </TEI> [426/0446]
nichts Gegentheiliges und Abweichendes. 1) Ebenso verhält es sich mit Grandidier, welcher weitläufig die Errichtung der gemeinen deutschen Steinmetzordnung und ihren Inhalt bespricht.
Heideloff, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, S. 14 ff., lässt den Erwin, welcher würdig dem Iktinus und Callikrates, den Erbauern des Parthenon, und dem Mnesikles, dem Erbauer der Propyläen, 2) zur Seite tritt, im J. 1270 aus der Schule des ausgezeichneten Benedictinermönches und Baukünstlers Albertus Argentinus, des Erfinders und Anwenders des Achtortes hervorgehen. Wirklich scheint durch die Erfindung des Achtortes, eines neuen und kühnen Constructionsgesetzes, und seine sofortige Anwendung und Durchführung bei’dem Dombaue zu Strassburg der überwiegende Ruhm und Einfluss der Strassburger Bauhütte in Deutschland begründet worden zu sein. Heideloff, dessen allerdings sehr kurze und skizzenartige Darstellung Schnaase, IV. 1. S. 307 Anm., bitter eine höchst unkritische Compilation nennt, möchte fast vermuthen, dass Albertus Argentinus mit Albertus Magnus, welcher letztere im J. 1206 oder 1193 geboren war und aus dem Geschlechte der Freiherrn von Bollstadt im Oettingen-Wallersteinischen stammte, um das J. 1230 als Benedictinermönch zu Strassburg lebte, eine und dieselbe Person sei. 3) Albertus machte von dem pythagoreischen Lehrsatze besondere Anwendung auf die Baukunst und das sich daraus ergebende Zahlen- und Constructionssystem ist der sog. Achtort, womit zugleich eine eigenthümliche Zahlensymbolik, wenn nicht Mystik verbunden war. Manche der heute noch üblichen maurerischen pythagoreischen Symbole könnten daher in der Strassburger Bauhütte zuerst aufgekommen sein und durch sie allgemeinen Ein-
1) Vergl. Krause, II. 2. S. 241 ff.
2) Böttiger, Andeutungen über die Archäologie, S.73 welchem den Athenern die erste Idee zu den Propyläen aus Aeggypten kam, vielleicht von der durch Amasis erbauten prächtigen Vorhalle zu Sais. Die ewig bewunderungswerthe Freitreppe der Akropolis darf wohl dem Strassburger obern Domthurm verglichen werden.
3) Vergl. dagegen über Albertus magnus, Albert von Bollstädt, Schnaase, V. S. 533 und S. 545 Anm.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |