Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.lebens und der Volksbildung, des bürgerlichen Lebens, Wissens und Strebens, weshalb auch namentlich in Italien mit den Städten der See- und Landhandel, die Seemächte, - die Künste und Wissenschaften, die Universitäten u. s. w. sich erheben. Die Städtefreiheit bestand weniger in dem Rechte zur Bildung von eidlichen Verbindungen (conjurationes), als überhaupt des corporativen freien Seins, verbunden mit dem Rechte und den Mitteln zur Vertheidigung der Corporation. Jedenfalls sind die gewerblichen Zünfte und noch weniger die Gewerbe und Künste selbst, also namentlich auch die Bauhütten und Bauzünfte, nicht von den Gilden, von den Eidverbrüderungen abzuleiten, sondern, um mit Thierry zu reden, die Verlassenschaft der römischen Welt. Auch Mone hat neuerlich bei Gelegenheit einer beachtenswerthen Abhandlung über die Gewerbspolizei vom 12ten bis 18ten Jahrh., in der Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins, Bd. XIII S. 129 ff., gegen Winzer und Heldmann sich dahin ausgesprochen, dass die Freimaurerei nicht von den (religiösen) Bruderschaften abzuleiten sei. Das römische Reich gab der sich bildenden christlichen Kirche und den germanisch-christliehen Staaten nicht allein den Boden und Raum, sondern auch die lateinische Kirchensprache und die mehreren romanischen Landessprachen, die Staats- und Städteeinrichtungen, die Handwerke, Künste und Wissenschaften u. s. w., was nur die Voreingenommenheit und die Kurzsichtigkeit zu leugnen und zu bestreiten vermag. Fr. Schlegel. Philosophie der Geschichte, II. S. 25, sagt: "Den dritten Grundstein für die historische Gestaltung und Ausbreitung des Christenthums bildete die römische Weltherrschaft: denn der weite Umfang derselben erleichterte ungemein die gleich von Anfang an so unglaublieh schnelle Verbreitung desselben, und gab den eigentlichen Grund und Boden her, auf welchem der Anbau der neuen Kirche zuerst erwachsen ist." Der Ausbreitung der neuen Religion in dem weiten römischen Reiche kam auch der Umstand sehr zu statten, dass damals die griechische Sprache gewissermassen zur allgemeinen Weltsprache geworden war, und in ihr sonach die Boten des Christen- lebens und der Volksbildung, des bürgerlichen Lebens, Wissens und Strebens, weshalb auch namentlich in Italien mit den Städten der See- und Landhandel, die Seemächte, – die Künste und Wissenschaften, die Universitäten u. s. w. sich erheben. Die Städtefreiheit bestand weniger in dem Rechte zur Bildung von eidlichen Verbindungen (conjurationes), als überhaupt des corporativen freien Seins, verbunden mit dem Rechte und den Mitteln zur Vertheidigung der Corporation. Jedenfalls sind die gewerblichen Zünfte und noch weniger die Gewerbe und Künste selbst, also namentlich auch die Bauhütten und Bauzünfte, nicht von den Gilden, von den Eidverbrüderungen abzuleiten, sondern, um mit Thierry zu reden, die Verlassenschaft der römischen Welt. Auch Mone hat neuerlich bei Gelegenheit einer beachtenswerthen Abhandlung über die Gewerbspolizei vom 12ten bis 18ten Jahrh., in der Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins, Bd. XIII S. 129 ff., gegen Winzer und Heldmann sich dahin ausgesprochen, dass die Freimaurerei nicht von den (religiösen) Bruderschaften abzuleiten sei. Das römische Reich gab der sich bildenden christlichen Kirche und den germanisch-christliehen Staaten nicht allein den Boden und Raum, sondern auch die lateinische Kirchensprache und die mehreren romanischen Landessprachen, die Staats- und Städteeinrichtungen, die Handwerke, Künste und Wissenschaften u. s. w., was nur die Voreingenommenheit und die Kurzsichtigkeit zu leugnen und zu bestreiten vermag. Fr. Schlegel. Philosophie der Geschichte, II. S. 25, sagt: „Den dritten Grundstein für die historische Gestaltung und Ausbreitung des Christenthums bildete die römische Weltherrschaft: denn der weite Umfang derselben erleichterte ungemein die gleich von Anfang an so unglaublieh schnelle Verbreitung desselben, und gab den eigentlichen Grund und Boden her, auf welchem der Anbau der neuen Kirche zuerst erwachsen ist.“ Der Ausbreitung der neuen Religion in dem weiten römischen Reiche kam auch der Umstand sehr zu statten, dass damals die griechische Sprache gewissermassen zur allgemeinen Weltsprache geworden war, und in ihr sonach die Boten des Christen- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0261" n="241"/> lebens und der Volksbildung, des bürgerlichen Lebens, Wissens und Strebens, weshalb auch namentlich in Italien mit den Städten der See- und Landhandel, die Seemächte, – die Künste und Wissenschaften, die Universitäten u. s. w. sich erheben. Die Städtefreiheit bestand weniger in dem Rechte zur Bildung von <hi rendition="#g">eidlichen</hi> Verbindungen (conjurationes), als überhaupt des corporativen freien Seins, verbunden mit dem Rechte und den Mitteln zur Vertheidigung der Corporation. Jedenfalls sind die gewerblichen Zünfte und noch weniger die Gewerbe und Künste selbst, also namentlich auch die Bauhütten und Bauzünfte, nicht von den Gilden, von den Eidverbrüderungen abzuleiten, sondern, um mit Thierry zu reden, die Verlassenschaft der römischen Welt. Auch Mone hat neuerlich bei Gelegenheit einer beachtenswerthen Abhandlung über die Gewerbspolizei vom 12ten bis 18ten Jahrh., in der Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins, Bd. XIII S. 129 ff., gegen Winzer und Heldmann sich dahin ausgesprochen, dass die Freimaurerei nicht von den (religiösen) Bruderschaften abzuleiten sei. Das römische Reich gab der sich bildenden christlichen Kirche und den germanisch-christliehen Staaten nicht allein den Boden und Raum, sondern auch die lateinische Kirchensprache und die mehreren romanischen Landessprachen, die Staats- und Städteeinrichtungen, die Handwerke, Künste und Wissenschaften u. s. w., was nur die Voreingenommenheit und die Kurzsichtigkeit zu leugnen und zu bestreiten vermag. Fr. Schlegel. Philosophie der Geschichte, II. S. 25, sagt: „Den dritten <hi rendition="#g">Grundstein</hi> für die historische Gestaltung und Ausbreitung des Christenthums bildete die römische Weltherrschaft: denn der weite Umfang derselben erleichterte ungemein die gleich von Anfang an so unglaublieh schnelle Verbreitung desselben, und gab den eigentlichen Grund und Boden her, auf welchem der Anbau der neuen Kirche zuerst erwachsen ist.“ Der Ausbreitung der neuen Religion in dem weiten römischen Reiche kam auch der Umstand sehr zu statten, dass damals die griechische Sprache gewissermassen zur allgemeinen Weltsprache geworden war, und in ihr sonach die Boten des Christen- </p> </div> </body> </text> </TEI> [241/0261]
lebens und der Volksbildung, des bürgerlichen Lebens, Wissens und Strebens, weshalb auch namentlich in Italien mit den Städten der See- und Landhandel, die Seemächte, – die Künste und Wissenschaften, die Universitäten u. s. w. sich erheben. Die Städtefreiheit bestand weniger in dem Rechte zur Bildung von eidlichen Verbindungen (conjurationes), als überhaupt des corporativen freien Seins, verbunden mit dem Rechte und den Mitteln zur Vertheidigung der Corporation. Jedenfalls sind die gewerblichen Zünfte und noch weniger die Gewerbe und Künste selbst, also namentlich auch die Bauhütten und Bauzünfte, nicht von den Gilden, von den Eidverbrüderungen abzuleiten, sondern, um mit Thierry zu reden, die Verlassenschaft der römischen Welt. Auch Mone hat neuerlich bei Gelegenheit einer beachtenswerthen Abhandlung über die Gewerbspolizei vom 12ten bis 18ten Jahrh., in der Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins, Bd. XIII S. 129 ff., gegen Winzer und Heldmann sich dahin ausgesprochen, dass die Freimaurerei nicht von den (religiösen) Bruderschaften abzuleiten sei. Das römische Reich gab der sich bildenden christlichen Kirche und den germanisch-christliehen Staaten nicht allein den Boden und Raum, sondern auch die lateinische Kirchensprache und die mehreren romanischen Landessprachen, die Staats- und Städteeinrichtungen, die Handwerke, Künste und Wissenschaften u. s. w., was nur die Voreingenommenheit und die Kurzsichtigkeit zu leugnen und zu bestreiten vermag. Fr. Schlegel. Philosophie der Geschichte, II. S. 25, sagt: „Den dritten Grundstein für die historische Gestaltung und Ausbreitung des Christenthums bildete die römische Weltherrschaft: denn der weite Umfang derselben erleichterte ungemein die gleich von Anfang an so unglaublieh schnelle Verbreitung desselben, und gab den eigentlichen Grund und Boden her, auf welchem der Anbau der neuen Kirche zuerst erwachsen ist.“ Der Ausbreitung der neuen Religion in dem weiten römischen Reiche kam auch der Umstand sehr zu statten, dass damals die griechische Sprache gewissermassen zur allgemeinen Weltsprache geworden war, und in ihr sonach die Boten des Christen-
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