Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

Einrichtungen; ebenso Metz,1) Lyon, Bourges, Boulogne u. s. w., so dass Thierry das bürgerliche oder städtische Leben in Frankreich für den Erbtheil oder die Verlassenschaft der römischen Welt (heritage du monde romain) ansieht und I. S. 351 bemerkt: "Les municips romains ont conserve, comme un depot, la pratique de l'administration eivile; ils l'ont transmise, en la propageant, aux communes du moyen age, et c'est a l'imitation des communes que le gouvernement des rois de France s'est mis a proceder, dans sa sphere, d'apres les regles administratives, chose qu'il n'a faite que bien tard et d'une facon bien incomplete." Auf diese Weise haben nach der übereinstimmenden Ansicht aller neuern französischen Rechtshistoriker und Geschichtsforscher, namentlich auch von Guizot, die eigentlichen französischen Lebens- und Rechtsverhältnisse in ununterbrochenem Zusammenhange aus den von den Römern in Gallien zurückgelassenen Einrichtungen und Bildungszuständen, namentlich der Städte sich entwickelt.

Depping in der einleitenden Abhandlung zu den von ihm herausgegebenen reglements sur les arts et metier, de Paris rediges au XIIIe siecle, Paris 1837, führt auch Einiges für den römischen Ursprung mehrerer Handwerkscorporationen zu Paris an. Die Corporation der Metzger rühmte sich eines besonders hohen Alters und für die Wahrheit sprach, dass nach den von den römischen Kaisern für die Metzgercorporationen erlassenen Bestimmungen die Betreibung des Metzgerberufes in den Familien, welche sich einmal demselben gewidmet hatten, sich von der Vätern auf ihre Kinder und Erben forterbte (S. LIV ff.). Im Anfange des 18ten Jahrh. waren von diesen alter erblichen Metzgerfamilien nur noch 4 übrig. Der h. Johannes war der Schutzpatron dieser alten Metzgercorporation und nach ihm wird noch heute die vormalig, Kirche desselben und der dazu gehörende Kirchhof benannt (de Saint-Jacques des Boucheries). Diese Thatsache ist in mehr als einer Hinsicht erheblich. Zunächst beweiset sie, dass die römischen Corporationen auch in der Provinzen ihren besondern Gottesdienst, daher auch später

1) Thierry, recits, I. S. 39 ff.

Einrichtungen; ebenso Metz,1) Lyon, Bourges, Boulogne u. s. w., so dass Thierry das bürgerliche oder städtische Leben in Frankreich für den Erbtheil oder die Verlassenschaft der römischen Welt (héritage du monde romain) ansieht und I. S. 351 bemerkt: „Les municips romains ont conservé, comme un dépôt, la pratique de l’administration eivile; ils l’ont transmise, en la propageant, aux communes du moyen âge, et c’est à l’imitation des communes que le gouvernement des rois de France s’est mis à procéder, dans sa sphère, d’après les règles administratives, chose qu’il n’a faite que bien tard et d’une façon bien incomplete.“ Auf diese Weise haben nach der übereinstimmenden Ansicht aller neuern französischen Rechtshistoriker und Geschichtsforscher, namentlich auch von Guizot, die eigentlichen französischen Lebens- und Rechtsverhältnisse in ununterbrochenem Zusammenhange aus den von den Römern in Gallien zurückgelassenen Einrichtungen und Bildungszuständen, namentlich der Städte sich entwickelt.

Depping in der einleitenden Abhandlung zu den von ihm herausgegebenen réglements sur les arts et métier, de Paris rédigés au XIIIe siècle, Paris 1837, führt auch Einiges für den römischen Ursprung mehrerer Handwerkscorporationen zu Paris an. Die Corporation der Metzger rühmte sich eines besonders hohen Alters und für die Wahrheit sprach, dass nach den von den römischen Kaisern für die Metzgercorporationen erlassenen Bestimmungen die Betreibung des Metzgerberufes in den Familien, welche sich einmal demselben gewidmet hatten, sich von der Vätern auf ihre Kinder und Erben forterbte (S. LIV ff.). Im Anfange des 18ten Jahrh. waren von diesen alter erblichen Metzgerfamilien nur noch 4 übrig. Der h. Johannes war der Schutzpatron dieser alten Metzgercorporation und nach ihm wird noch heute die vormalig, Kirche desselben und der dazu gehörende Kirchhof benannt (de Saint-Jacques des Boucheries). Diese Thatsache ist in mehr als einer Hinsicht erheblich. Zunächst beweiset sie, dass die römischen Corporationen auch in der Provinzen ihren besondern Gottesdienst, daher auch später

1) Thierry, récits, I. S. 39 ff.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0248" n="228"/>
Einrichtungen; ebenso Metz,<note place="foot" n="1)">Thierry, récits, I. S. 39 ff.</note> Lyon, Bourges, Boulogne u. s. w., so dass Thierry das bürgerliche oder städtische Leben in Frankreich für den Erbtheil oder die Verlassenschaft der römischen Welt (héritage du monde romain) ansieht und I. S. 351 bemerkt: &#x201E;Les municips romains ont conservé, comme un dépôt, la pratique de l&#x2019;administration eivile; ils l&#x2019;ont transmise, en la propageant, aux communes du moyen âge, et c&#x2019;est à l&#x2019;imitation des communes que le gouvernement des rois de France s&#x2019;est mis à procéder, dans sa sphère, d&#x2019;après les règles administratives, chose qu&#x2019;il n&#x2019;a faite que bien tard et d&#x2019;une façon bien incomplete.&#x201C; Auf diese Weise haben nach der übereinstimmenden Ansicht aller neuern französischen Rechtshistoriker und Geschichtsforscher, namentlich auch von Guizot, die eigentlichen französischen Lebens- und Rechtsverhältnisse in ununterbrochenem Zusammenhange aus den von den Römern in Gallien zurückgelassenen Einrichtungen und Bildungszuständen, namentlich der Städte sich entwickelt.</p>
        <p>
 Depping in der einleitenden Abhandlung zu den von ihm herausgegebenen réglements sur les arts et métier, de Paris rédigés au XIIIe siècle, Paris 1837, führt auch Einiges für den römischen Ursprung mehrerer Handwerkscorporationen zu Paris an. Die Corporation der Metzger rühmte sich eines besonders hohen Alters und für die Wahrheit sprach, dass nach den von den römischen Kaisern für die Metzgercorporationen erlassenen Bestimmungen die Betreibung des Metzgerberufes in den Familien, welche sich einmal demselben gewidmet hatten, sich von der Vätern auf ihre Kinder und Erben forterbte (S. LIV ff.). Im Anfange des 18ten Jahrh. waren von diesen alter erblichen Metzgerfamilien nur noch 4 übrig. Der h. <hi rendition="#g">Johannes</hi> war der Schutzpatron dieser alten Metzgercorporation und nach ihm wird noch heute die vormalig, Kirche desselben und der dazu gehörende Kirchhof benannt (de Saint-Jacques des Boucheries). Diese Thatsache ist in mehr als einer Hinsicht erheblich. Zunächst beweiset sie, dass die römischen Corporationen auch in der Provinzen ihren besondern Gottesdienst, daher auch später
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[228/0248] Einrichtungen; ebenso Metz, 1) Lyon, Bourges, Boulogne u. s. w., so dass Thierry das bürgerliche oder städtische Leben in Frankreich für den Erbtheil oder die Verlassenschaft der römischen Welt (héritage du monde romain) ansieht und I. S. 351 bemerkt: „Les municips romains ont conservé, comme un dépôt, la pratique de l’administration eivile; ils l’ont transmise, en la propageant, aux communes du moyen âge, et c’est à l’imitation des communes que le gouvernement des rois de France s’est mis à procéder, dans sa sphère, d’après les règles administratives, chose qu’il n’a faite que bien tard et d’une façon bien incomplete.“ Auf diese Weise haben nach der übereinstimmenden Ansicht aller neuern französischen Rechtshistoriker und Geschichtsforscher, namentlich auch von Guizot, die eigentlichen französischen Lebens- und Rechtsverhältnisse in ununterbrochenem Zusammenhange aus den von den Römern in Gallien zurückgelassenen Einrichtungen und Bildungszuständen, namentlich der Städte sich entwickelt. Depping in der einleitenden Abhandlung zu den von ihm herausgegebenen réglements sur les arts et métier, de Paris rédigés au XIIIe siècle, Paris 1837, führt auch Einiges für den römischen Ursprung mehrerer Handwerkscorporationen zu Paris an. Die Corporation der Metzger rühmte sich eines besonders hohen Alters und für die Wahrheit sprach, dass nach den von den römischen Kaisern für die Metzgercorporationen erlassenen Bestimmungen die Betreibung des Metzgerberufes in den Familien, welche sich einmal demselben gewidmet hatten, sich von der Vätern auf ihre Kinder und Erben forterbte (S. LIV ff.). Im Anfange des 18ten Jahrh. waren von diesen alter erblichen Metzgerfamilien nur noch 4 übrig. Der h. Johannes war der Schutzpatron dieser alten Metzgercorporation und nach ihm wird noch heute die vormalig, Kirche desselben und der dazu gehörende Kirchhof benannt (de Saint-Jacques des Boucheries). Diese Thatsache ist in mehr als einer Hinsicht erheblich. Zunächst beweiset sie, dass die römischen Corporationen auch in der Provinzen ihren besondern Gottesdienst, daher auch später 1) Thierry, récits, I. S. 39 ff.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/248
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/248>, abgerufen am 25.11.2024.