Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

vereinigten und dabei die beiden ersten Pflichten dahin fassten:1)

I.

"Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesläugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein. Er sollte von allen Menschen am besten verstehen, dass Gott nicht siehet, wie der Mensch siehet; denn der Mensch sieht nur nach dem Augenschein, Gott aber sieht in das Herz. Ein Maurer ist daher besonders verbunden, nie Dem zuwider zu handeln, was ihm sein Gewissen vorschreibt. Lasst eines Menschen Religion oder Anbetungsart sein, welche sie wolle, er ist von dem Bunde nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt er glaube an den ruhmwürdigen Baumeister des Himmels und der Erde, und übe die heiligen Pflichten der Sittlichkeit aus. Die Maurer vereinigen sich mit den Tugendhaften von einer jeden Ueberzeugung unter dem festen und beseligenden Bande der Bruderliebe; sie werden gelehrt, die Verirrungen des Menschengeschlechts mit Mitleiden zu betrachten und dahin zu streben, dass sie durch die Reinheit ihres eigenen Verhaltens die höhere Vortrefflichkeit des Glaubens beweisen, zu dem sie sich bekennen mögen. So ist die Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung zwischen guten und treuen Männern und das glückliche Mittel, Freundschaft unter Solchen zu stiften, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen."

II.

"Der Maurer ist ein friedfertiger Unterthan der bürgerlichen Gewalten, wo er auch wohnt und arbeitet, und soll sich nie in Zusammenrottungen und Verschwörungen gegen den Frieden und die Wohlfarth des Volkes verwickeln lassen, noch sich pflichtwidrig gegen die Unterobrigkeiten betragen. Er soll sich mit Freuden jeder gesetzmässigen Behörde fügen; er soll bei jeder Gelegenheit das allgemeine Beste aufrecht erhalten, und mit Eifer

1) Krause, II. 1. S. 239 ff.

vereinigten und dabei die beiden ersten Pflichten dahin fassten:1)

I.

„Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesläugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein. Er sollte von allen Menschen am besten verstehen, dass Gott nicht siehet, wie der Mensch siehet; denn der Mensch sieht nur nach dem Augenschein, Gott aber sieht in das Herz. Ein Maurer ist daher besonders verbunden, nie Dem zuwider zu handeln, was ihm sein Gewissen vorschreibt. Lasst eines Menschen Religion oder Anbetungsart sein, welche sie wolle, er ist von dem Bunde nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt er glaube an den ruhmwürdigen Baumeister des Himmels und der Erde, und übe die heiligen Pflichten der Sittlichkeit aus. Die Maurer vereinigen sich mit den Tugendhaften von einer jeden Ueberzeugung unter dem festen und beseligenden Bande der Bruderliebe; sie werden gelehrt, die Verirrungen des Menschengeschlechts mit Mitleiden zu betrachten und dahin zu streben, dass sie durch die Reinheit ihres eigenen Verhaltens die höhere Vortrefflichkeit des Glaubens beweisen, zu dem sie sich bekennen mögen. So ist die Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung zwischen guten und treuen Männern und das glückliche Mittel, Freundschaft unter Solchen zu stiften, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen.“

II.

„Der Maurer ist ein friedfertiger Unterthan der bürgerlichen Gewalten, wo er auch wohnt und arbeitet, und soll sich nie in Zusammenrottungen und Verschwörungen gegen den Frieden und die Wohlfarth des Volkes verwickeln lassen, noch sich pflichtwidrig gegen die Unterobrigkeiten betragen. Er soll sich mit Freuden jeder gesetzmässigen Behörde fügen; er soll bei jeder Gelegenheit das allgemeine Beste aufrecht erhalten, und mit Eifer

1) Krause, II. 1. S. 239 ff.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0234" n="214"/>
vereinigten und dabei die beiden ersten Pflichten dahin fassten:<note place="foot" n="1)">Krause, II. 1. S. 239 ff.</note></p><lb/>
        <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">I.</hi> </hi> </p>
        <p>
 &#x201E;Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesläugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein. Er sollte von allen Menschen am besten verstehen, dass Gott nicht siehet, wie der Mensch siehet; denn der Mensch sieht nur nach dem Augenschein, Gott aber sieht in das Herz. Ein Maurer ist daher besonders verbunden, nie Dem zuwider zu handeln, was ihm sein Gewissen vorschreibt. Lasst eines Menschen Religion oder Anbetungsart sein, welche sie wolle, er ist von dem Bunde nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt er glaube an den ruhmwürdigen Baumeister des Himmels und der Erde, und übe die heiligen Pflichten der Sittlichkeit aus. Die Maurer vereinigen sich mit den Tugendhaften von einer jeden Ueberzeugung unter dem festen und beseligenden Bande der Bruderliebe; sie werden gelehrt, die Verirrungen des Menschengeschlechts mit Mitleiden zu betrachten und dahin zu streben, dass sie durch die Reinheit ihres eigenen Verhaltens die höhere Vortrefflichkeit des Glaubens beweisen, zu dem sie sich bekennen mögen. So ist die Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung zwischen guten und treuen Männern und das glückliche Mittel, Freundschaft unter Solchen zu stiften, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen.&#x201C; </p><lb/>
        <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#b">II.</hi> </hi> </p>
        <p>
 &#x201E;Der Maurer ist ein friedfertiger Unterthan der bürgerlichen Gewalten, wo er auch wohnt und arbeitet, und soll sich nie in Zusammenrottungen und Verschwörungen gegen den Frieden und die Wohlfarth des Volkes verwickeln lassen, noch sich pflichtwidrig gegen die Unterobrigkeiten betragen. Er soll sich mit Freuden jeder gesetzmässigen Behörde fügen; er soll bei jeder Gelegenheit das allgemeine Beste aufrecht erhalten, und mit Eifer
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[214/0234] vereinigten und dabei die beiden ersten Pflichten dahin fassten: 1) I. „Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesläugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein. Er sollte von allen Menschen am besten verstehen, dass Gott nicht siehet, wie der Mensch siehet; denn der Mensch sieht nur nach dem Augenschein, Gott aber sieht in das Herz. Ein Maurer ist daher besonders verbunden, nie Dem zuwider zu handeln, was ihm sein Gewissen vorschreibt. Lasst eines Menschen Religion oder Anbetungsart sein, welche sie wolle, er ist von dem Bunde nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt er glaube an den ruhmwürdigen Baumeister des Himmels und der Erde, und übe die heiligen Pflichten der Sittlichkeit aus. Die Maurer vereinigen sich mit den Tugendhaften von einer jeden Ueberzeugung unter dem festen und beseligenden Bande der Bruderliebe; sie werden gelehrt, die Verirrungen des Menschengeschlechts mit Mitleiden zu betrachten und dahin zu streben, dass sie durch die Reinheit ihres eigenen Verhaltens die höhere Vortrefflichkeit des Glaubens beweisen, zu dem sie sich bekennen mögen. So ist die Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung zwischen guten und treuen Männern und das glückliche Mittel, Freundschaft unter Solchen zu stiften, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen.“ II. „Der Maurer ist ein friedfertiger Unterthan der bürgerlichen Gewalten, wo er auch wohnt und arbeitet, und soll sich nie in Zusammenrottungen und Verschwörungen gegen den Frieden und die Wohlfarth des Volkes verwickeln lassen, noch sich pflichtwidrig gegen die Unterobrigkeiten betragen. Er soll sich mit Freuden jeder gesetzmässigen Behörde fügen; er soll bei jeder Gelegenheit das allgemeine Beste aufrecht erhalten, und mit Eifer 1) Krause, II. 1. S. 239 ff.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/234
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/234>, abgerufen am 20.05.2024.