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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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vereinigten und dabei die beiden ersten Pflichten dahin fassten:1)

I.

"Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesläugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein. Er sollte von allen Menschen am besten verstehen, dass Gott nicht siehet, wie der Mensch siehet; denn der Mensch sieht nur nach dem Augenschein, Gott aber sieht in das Herz. Ein Maurer ist daher besonders verbunden, nie Dem zuwider zu handeln, was ihm sein Gewissen vorschreibt. Lasst eines Menschen Religion oder Anbetungsart sein, welche sie wolle, er ist von dem Bunde nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt er glaube an den ruhmwürdigen Baumeister des Himmels und der Erde, und übe die heiligen Pflichten der Sittlichkeit aus. Die Maurer vereinigen sich mit den Tugendhaften von einer jeden Ueberzeugung unter dem festen und beseligenden Bande der Bruderliebe; sie werden gelehrt, die Verirrungen des Menschengeschlechts mit Mitleiden zu betrachten und dahin zu streben, dass sie durch die Reinheit ihres eigenen Verhaltens die höhere Vortrefflichkeit des Glaubens beweisen, zu dem sie sich bekennen mögen. So ist die Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung zwischen guten und treuen Männern und das glückliche Mittel, Freundschaft unter Solchen zu stiften, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen."

II.

"Der Maurer ist ein friedfertiger Unterthan der bürgerlichen Gewalten, wo er auch wohnt und arbeitet, und soll sich nie in Zusammenrottungen und Verschwörungen gegen den Frieden und die Wohlfarth des Volkes verwickeln lassen, noch sich pflichtwidrig gegen die Unterobrigkeiten betragen. Er soll sich mit Freuden jeder gesetzmässigen Behörde fügen; er soll bei jeder Gelegenheit das allgemeine Beste aufrecht erhalten, und mit Eifer

1) Krause, II. 1. S. 239 ff.

vereinigten und dabei die beiden ersten Pflichten dahin fassten:1)

I.

„Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesläugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein. Er sollte von allen Menschen am besten verstehen, dass Gott nicht siehet, wie der Mensch siehet; denn der Mensch sieht nur nach dem Augenschein, Gott aber sieht in das Herz. Ein Maurer ist daher besonders verbunden, nie Dem zuwider zu handeln, was ihm sein Gewissen vorschreibt. Lasst eines Menschen Religion oder Anbetungsart sein, welche sie wolle, er ist von dem Bunde nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt er glaube an den ruhmwürdigen Baumeister des Himmels und der Erde, und übe die heiligen Pflichten der Sittlichkeit aus. Die Maurer vereinigen sich mit den Tugendhaften von einer jeden Ueberzeugung unter dem festen und beseligenden Bande der Bruderliebe; sie werden gelehrt, die Verirrungen des Menschengeschlechts mit Mitleiden zu betrachten und dahin zu streben, dass sie durch die Reinheit ihres eigenen Verhaltens die höhere Vortrefflichkeit des Glaubens beweisen, zu dem sie sich bekennen mögen. So ist die Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung zwischen guten und treuen Männern und das glückliche Mittel, Freundschaft unter Solchen zu stiften, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen.“

II.

„Der Maurer ist ein friedfertiger Unterthan der bürgerlichen Gewalten, wo er auch wohnt und arbeitet, und soll sich nie in Zusammenrottungen und Verschwörungen gegen den Frieden und die Wohlfarth des Volkes verwickeln lassen, noch sich pflichtwidrig gegen die Unterobrigkeiten betragen. Er soll sich mit Freuden jeder gesetzmässigen Behörde fügen; er soll bei jeder Gelegenheit das allgemeine Beste aufrecht erhalten, und mit Eifer

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[214/0234] vereinigten und dabei die beiden ersten Pflichten dahin fassten: 1) I. „Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesläugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein. Er sollte von allen Menschen am besten verstehen, dass Gott nicht siehet, wie der Mensch siehet; denn der Mensch sieht nur nach dem Augenschein, Gott aber sieht in das Herz. Ein Maurer ist daher besonders verbunden, nie Dem zuwider zu handeln, was ihm sein Gewissen vorschreibt. Lasst eines Menschen Religion oder Anbetungsart sein, welche sie wolle, er ist von dem Bunde nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt er glaube an den ruhmwürdigen Baumeister des Himmels und der Erde, und übe die heiligen Pflichten der Sittlichkeit aus. Die Maurer vereinigen sich mit den Tugendhaften von einer jeden Ueberzeugung unter dem festen und beseligenden Bande der Bruderliebe; sie werden gelehrt, die Verirrungen des Menschengeschlechts mit Mitleiden zu betrachten und dahin zu streben, dass sie durch die Reinheit ihres eigenen Verhaltens die höhere Vortrefflichkeit des Glaubens beweisen, zu dem sie sich bekennen mögen. So ist die Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung zwischen guten und treuen Männern und das glückliche Mittel, Freundschaft unter Solchen zu stiften, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen.“ II. „Der Maurer ist ein friedfertiger Unterthan der bürgerlichen Gewalten, wo er auch wohnt und arbeitet, und soll sich nie in Zusammenrottungen und Verschwörungen gegen den Frieden und die Wohlfarth des Volkes verwickeln lassen, noch sich pflichtwidrig gegen die Unterobrigkeiten betragen. Er soll sich mit Freuden jeder gesetzmässigen Behörde fügen; er soll bei jeder Gelegenheit das allgemeine Beste aufrecht erhalten, und mit Eifer 1) Krause, II. 1. S. 239 ff.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/234>, abgerufen am 24.11.2024.