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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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jüngung und Fortbildung gehört somit zum innersten Wesen der eigentliehen mittelalterlichen Bauhütten, wie es ähnlich noch das Wesen der Hochschulen in den Lehrern und Studirenden ausmacht, oder doch ausmachen sollte. Alles Dieses änderte sich nicht zum Vortheile und zu seinem Gegentheile, sobald die bewegliche Bauhütte zu einem bIeibenden Bestandtheil der Stadt wurde, die Künstlerhütte zu einer städtischen Handwerkerzunft herabsank und das tragbare Gotteszeit versteinert wurde, wie z. B. whon im J. 1410 die Free-Masons (dieser Name wurde ausdrücklich gebraucht) in London als Zunft incorporirt worden sind.1) Nunmehr oder durch eine solche Incorporation wurde wenigstens rechtlich aus dem europäischen freien Künstler ein gebundener und gedrückter städtischer Handwerksmann, aus dem bisherigen Weltbürger ein Spiessbürger, aus dem Wanderer ein Stillständer, aus dem Freunde aller Menschen der Feind aller Nichtstädter und Nichtzünfter, dessen höchstes Gebet für das Wohl der Brüder Mitmeister zum Himmel steigt. Diese versteinernden Incorporationen der Bauhütten gehen im Allgemeinen mit dem Sinken und Aufhören der Kirchenbaukunst Hand in Hand, sind gleichsam die kleinen städtischen Ueberreste der einstigen grossen Kirchenbauten; es wird nicht mehr neu gebaut, sondern blos wiederhergestellt und geflickt, bis im J. 1717 das wirkliche Bauen endlich ganz aufhörte. Man könnte in der That und Wahrheit sagen, im J. 1717 habe die Maurerei die festgesessenen Bauleute, die Steine abgeworfen, um wieder als freier, befreiter und befreiender Geist zu wandern; die Steinmaurerei, masonry operative, wurde zur Freimaurerei, zur freien Geistesmaurerei, masonry speculative, - der Zünfter und Städter wurde zum Künstler und Menschen, zum Weltbürger.

Hätte man die geistige und weltbürgerliche, die künstlerische und wissenschaftliche Natur der Bauhütten und Bauschulen, - die Kunst und Wissenschaft mehr erkannt und sie nicht mit den Zünften oder Gilden der städtischen Handwerker verwechselt, man würde gewiss in der mau-

1) Krause, II. 1. S. 121 Anm. und S. 287.

jüngung und Fortbildung gehört somit zum innersten Wesen der eigentliehen mittelalterlichen Bauhütten, wie es ähnlich noch das Wesen der Hochschulen in den Lehrern und Studirenden ausmacht, oder doch ausmachen sollte. Alles Dieses änderte sich nicht zum Vortheile und zu seinem Gegentheile, sobald die bewegliche Bauhütte zu einem bIeibenden Bestandtheil der Stadt wurde, die Künstlerhütte zu einer städtischen Handwerkerzunft herabsank und das tragbare Gotteszeit versteinert wurde, wie z. B. whon im J. 1410 die Free-Masons (dieser Name wurde ausdrücklich gebraucht) in London als Zunft incorporirt worden sind.1) Nunmehr oder durch eine solche Incorporation wurde wenigstens rechtlich aus dem europäischen freien Künstler ein gebundener und gedrückter städtischer Handwerksmann, aus dem bisherigen Weltbürger ein Spiessbürger, aus dem Wanderer ein Stillständer, aus dem Freunde aller Menschen der Feind aller Nichtstädter und Nichtzünfter, dessen höchstes Gebet für das Wohl der Brüder Mitmeister zum Himmel steigt. Diese versteinernden Incorporationen der Bauhütten gehen im Allgemeinen mit dem Sinken und Aufhören der Kirchenbaukunst Hand in Hand, sind gleichsam die kleinen städtischen Ueberreste der einstigen grossen Kirchenbauten; es wird nicht mehr neu gebaut, sondern blos wiederhergestellt und geflickt, bis im J. 1717 das wirkliche Bauen endlich ganz aufhörte. Man könnte in der That und Wahrheit sagen, im J. 1717 habe die Maurerei die festgesessenen Bauleute, die Steine abgeworfen, um wieder als freier, befreiter und befreiender Geist zu wandern; die Steinmaurerei, masonry operative, wurde zur Freimaurerei, zur freien Geistesmaurerei, masonry speculative, – der Zünfter und Städter wurde zum Künstler und Menschen, zum Weltbürger.

Hätte man die geistige und weltbürgerliche, die künstlerische und wissenschaftliche Natur der Bauhütten und Bauschulen, – die Kunst und Wissenschaft mehr erkannt und sie nicht mit den Zünften oder Gilden der städtischen Handwerker verwechselt, man würde gewiss in der mau-

1) Krause, II. 1. S. 121 Anm. und S. 287.
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jüngung und Fortbildung gehört somit zum innersten Wesen der eigentliehen mittelalterlichen Bauhütten, wie es ähnlich noch das Wesen der Hochschulen in den Lehrern und Studirenden ausmacht, oder doch ausmachen sollte. Alles Dieses änderte sich nicht zum Vortheile und zu seinem Gegentheile, sobald die bewegliche Bauhütte zu einem bIeibenden Bestandtheil der Stadt wurde, die Künstlerhütte zu einer städtischen Handwerkerzunft herabsank und das tragbare Gotteszeit versteinert wurde, wie z. B. whon im J. 1410 die <hi rendition="#g">Free-Masons</hi> (dieser Name wurde ausdrücklich gebraucht) in London als Zunft incorporirt worden sind.<note place="foot" n="1)">Krause, II. 1. S. 121 Anm. und S. 287.</note> Nunmehr oder durch eine solche Incorporation wurde wenigstens rechtlich aus dem europäischen freien Künstler ein gebundener und gedrückter städtischer Handwerksmann, aus dem bisherigen Weltbürger ein Spiessbürger, aus dem Wanderer ein Stillständer, aus dem Freunde aller Menschen der Feind aller Nichtstädter und Nichtzünfter, dessen höchstes Gebet für das Wohl der Brüder Mitmeister zum Himmel steigt. Diese versteinernden Incorporationen der Bauhütten gehen im Allgemeinen mit dem Sinken und Aufhören der Kirchenbaukunst Hand in Hand, sind gleichsam die kleinen städtischen Ueberreste der einstigen grossen Kirchenbauten; es wird nicht mehr neu gebaut, sondern blos wiederhergestellt und geflickt, bis im J. 1717 das wirkliche Bauen endlich ganz aufhörte. Man könnte in der That und Wahrheit sagen, im J. 1717 habe die Maurerei die festgesessenen Bauleute, die Steine abgeworfen, um wieder als freier, befreiter und befreiender Geist zu <hi rendition="#g">wandern</hi>; die Steinmaurerei, masonry operative, wurde zur Freimaurerei, zur freien Geistesmaurerei, masonry speculative, &#x2013; der Zünfter und Städter wurde zum Künstler und Menschen, zum Weltbürger.</p>
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[211/0231] jüngung und Fortbildung gehört somit zum innersten Wesen der eigentliehen mittelalterlichen Bauhütten, wie es ähnlich noch das Wesen der Hochschulen in den Lehrern und Studirenden ausmacht, oder doch ausmachen sollte. Alles Dieses änderte sich nicht zum Vortheile und zu seinem Gegentheile, sobald die bewegliche Bauhütte zu einem bIeibenden Bestandtheil der Stadt wurde, die Künstlerhütte zu einer städtischen Handwerkerzunft herabsank und das tragbare Gotteszeit versteinert wurde, wie z. B. whon im J. 1410 die Free-Masons (dieser Name wurde ausdrücklich gebraucht) in London als Zunft incorporirt worden sind. 1) Nunmehr oder durch eine solche Incorporation wurde wenigstens rechtlich aus dem europäischen freien Künstler ein gebundener und gedrückter städtischer Handwerksmann, aus dem bisherigen Weltbürger ein Spiessbürger, aus dem Wanderer ein Stillständer, aus dem Freunde aller Menschen der Feind aller Nichtstädter und Nichtzünfter, dessen höchstes Gebet für das Wohl der Brüder Mitmeister zum Himmel steigt. Diese versteinernden Incorporationen der Bauhütten gehen im Allgemeinen mit dem Sinken und Aufhören der Kirchenbaukunst Hand in Hand, sind gleichsam die kleinen städtischen Ueberreste der einstigen grossen Kirchenbauten; es wird nicht mehr neu gebaut, sondern blos wiederhergestellt und geflickt, bis im J. 1717 das wirkliche Bauen endlich ganz aufhörte. Man könnte in der That und Wahrheit sagen, im J. 1717 habe die Maurerei die festgesessenen Bauleute, die Steine abgeworfen, um wieder als freier, befreiter und befreiender Geist zu wandern; die Steinmaurerei, masonry operative, wurde zur Freimaurerei, zur freien Geistesmaurerei, masonry speculative, – der Zünfter und Städter wurde zum Künstler und Menschen, zum Weltbürger. Hätte man die geistige und weltbürgerliche, die künstlerische und wissenschaftliche Natur der Bauhütten und Bauschulen, – die Kunst und Wissenschaft mehr erkannt und sie nicht mit den Zünften oder Gilden der städtischen Handwerker verwechselt, man würde gewiss in der mau- 1) Krause, II. 1. S. 121 Anm. und S. 287.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/231>, abgerufen am 24.11.2024.