Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

Kirchensprache (Hüllmann, a. a. O., S. 28) prima sedes, prima cathedra. Albertus Magnus oder (vielleicht) Albertus Argentinensis, der Erfinder des Achtorts,1) und Erwin sind die Bauapostel, die Baupatriarchen von Strassburg und von Deutschland. Die Yorker Bauhütte steht bis herab auf die Gegenwart zu den englischen Bauhütten (Logen) und zu der englischen Baukunst in demselben geschichtlichen und rechtlichen Verhältniss. Wie es isolirte Logen gibt, gab es auch isolirte Klöster, obwohl man ihnen feindlich entgegentrat und dieselben lieber in das allgemeine Band der Herrschaft und Unterwerfung eingefügt hätte. Selbst die Benennung der einzelnen Logen, als im Oriente zu N. N. gelegen, könnte der ältesten Kirchenverfassung2) entlehnt sein, da die Geistlichen Jahrhunderte lang die einzigen Schreiber der Bauhütten gewesen und bei den mittelalterlichen Baubrüderschaften ihr Capellan als Bauhüttenschreiber, als Logensecretär gebraucht wurde.3) Clere (clericus) bezeichnet im Französischen daher den Geistlichen und den Schreiber,4) - ebenso clerk im Englischen. Die ältesten Kirchengemeinden bedienten sich, wenn es in gegenseitigem, genossenschaftlichem Schriftwechsel auf eine Bezeichnung ankam, blos der, von ihrer heimathlichen Stadt hergenommenen und nannten sich deren Einwohnerschaft; als: die Gottesgemeinen, wohnhaft zu Rom, zu Ephesus, zu Korinth. Diese kirchliche Uebung ahmten die kirchlichen Logenschreiber nach und schrieben: "Im Oriente zu Strassburg, zu Zürich." Die Mitgliederdiplome der Maurer, d. h. Urkunden über die in einer bestimmten Loge erworbene Mitgliedschaft, um damit bei fremden Logen sich ausweisen und deren Zulassung und nöthige Unterstützung erhalten zu können, sind unzweifelhaft lange vor dem J. 1717 gebräuchlich gewesen und sind hervorgegangen aus den sehr alten Beglau-

1) Heideloff, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, Nürnberg 1844, S. 14 und 15.
2) Hüllmann, a. a. O., S. 25.
3) Heideloff, a. a. O., S. 13; Krause, II. 1. S. 58, Anm.a.
4) Dupin et Laboulaye, glossaire de l'ancien droit francais, Paris 1846, unter clere.

Kirchensprache (Hüllmann, a. a. O., S. 28) prima sedes, prima cathedra. Albertus Magnus oder (vielleicht) Albertus Argentinensis, der Erfinder des Achtorts,1) und Erwin sind die Bauapostel, die Baupatriarchen von Strassburg und von Deutschland. Die Yorker Bauhütte steht bis herab auf die Gegenwart zu den englischen Bauhütten (Logen) und zu der englischen Baukunst in demselben geschichtlichen und rechtlichen Verhältniss. Wie es isolirte Logen gibt, gab es auch isolirte Klöster, obwohl man ihnen feindlich entgegentrat und dieselben lieber in das allgemeine Band der Herrschaft und Unterwerfung eingefügt hätte. Selbst die Benennung der einzelnen Logen, als im Oriente zu N. N. gelegen, könnte der ältesten Kirchenverfassung2) entlehnt sein, da die Geistlichen Jahrhunderte lang die einzigen Schreiber der Bauhütten gewesen und bei den mittelalterlichen Baubrüderschaften ihr Capellan als Bauhüttenschreiber, als Logensecretär gebraucht wurde.3) Clere (clericus) bezeichnet im Französischen daher den Geistlichen und den Schreiber,4) – ebenso clerk im Englischen. Die ältesten Kirchengemeinden bedienten sich, wenn es in gegenseitigem, genossenschaftlichem Schriftwechsel auf eine Bezeichnung ankam, blos der, von ihrer heimathlichen Stadt hergenommenen und nannten sich deren Einwohnerschaft; als: die Gottesgemeinen, wohnhaft zu Rom, zu Ephesus, zu Korinth. Diese kirchliche Uebung ahmten die kirchlichen Logenschreiber nach und schrieben: „Im Oriente zu Strassburg, zu Zürich.“ Die Mitgliederdiplome der Maurer, d. h. Urkunden über die in einer bestimmten Loge erworbene Mitgliedschaft, um damit bei fremden Logen sich ausweisen und deren Zulassung und nöthige Unterstützung erhalten zu können, sind unzweifelhaft lange vor dem J. 1717 gebräuchlich gewesen und sind hervorgegangen aus den sehr alten Beglau-

1) Heideloff, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, Nürnberg 1844, S. 14 und 15.
2) Hüllmann, a. a. O., S. 25.
3) Heideloff, a. a. O., S. 13; Krause, II. 1. S. 58, Anm.a.
4) Dupin et Laboulaye, glossaire de l’ancien droit francais, Paris 1846, unter clere.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0222" n="202"/>
Kirchensprache (Hüllmann, a. a. O., S. 28) prima sedes, prima cathedra. Albertus Magnus oder (vielleicht) Albertus Argentinensis, der Erfinder des Achtorts,<note place="foot" n="1)">Heideloff, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, Nürnberg 1844, S. 14 und 15.<lb/></note> und Erwin sind die Bauapostel, die Baupatriarchen von Strassburg und von Deutschland. Die Yorker Bauhütte steht bis herab auf die Gegenwart zu den englischen Bauhütten (Logen) und zu der englischen Baukunst in demselben geschichtlichen und rechtlichen Verhältniss. Wie es isolirte Logen gibt, gab es auch isolirte Klöster, obwohl man ihnen feindlich entgegentrat und dieselben lieber in das allgemeine Band der Herrschaft und Unterwerfung eingefügt hätte. Selbst die Benennung der einzelnen Logen, als im Oriente zu N. N. gelegen, könnte der ältesten Kirchenverfassung<note place="foot" n="2)">Hüllmann, a. a. O., S. 25.<lb/></note> entlehnt sein, da die Geistlichen Jahrhunderte lang die einzigen Schreiber der Bauhütten gewesen und bei den mittelalterlichen Baubrüderschaften ihr Capellan als Bauhüttenschreiber, als Logensecretär gebraucht wurde.<note place="foot" n="3)">Heideloff, a. a. O., S. 13; Krause, II. 1. S. 58, Anm.a.<lb/></note> Clere (clericus) bezeichnet im Französischen daher den Geistlichen <hi rendition="#g">und den Schreiber</hi>,<note place="foot" n="4)">Dupin et Laboulaye, glossaire de l&#x2019;ancien droit francais, Paris 1846, unter clere.</note> &#x2013; ebenso clerk im Englischen. Die ältesten Kirchengemeinden bedienten sich, wenn es in gegenseitigem, genossenschaftlichem Schriftwechsel auf eine Bezeichnung ankam, blos der, von ihrer heimathlichen Stadt hergenommenen und nannten sich deren <hi rendition="#g">Einwohnerschaft</hi>; als: die Gottesgemeinen, wohnhaft zu Rom, zu Ephesus, zu Korinth. Diese kirchliche Uebung ahmten die kirchlichen Logenschreiber nach und schrieben: &#x201E;Im Oriente zu Strassburg, zu Zürich.&#x201C; Die Mitgliederdiplome der Maurer, d. h. Urkunden über die in einer bestimmten Loge erworbene Mitgliedschaft, um damit bei fremden Logen sich ausweisen und deren Zulassung und nöthige Unterstützung erhalten zu können, sind unzweifelhaft lange vor dem J. 1717 gebräuchlich gewesen und sind hervorgegangen aus den sehr alten Beglau-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[202/0222] Kirchensprache (Hüllmann, a. a. O., S. 28) prima sedes, prima cathedra. Albertus Magnus oder (vielleicht) Albertus Argentinensis, der Erfinder des Achtorts, 1) und Erwin sind die Bauapostel, die Baupatriarchen von Strassburg und von Deutschland. Die Yorker Bauhütte steht bis herab auf die Gegenwart zu den englischen Bauhütten (Logen) und zu der englischen Baukunst in demselben geschichtlichen und rechtlichen Verhältniss. Wie es isolirte Logen gibt, gab es auch isolirte Klöster, obwohl man ihnen feindlich entgegentrat und dieselben lieber in das allgemeine Band der Herrschaft und Unterwerfung eingefügt hätte. Selbst die Benennung der einzelnen Logen, als im Oriente zu N. N. gelegen, könnte der ältesten Kirchenverfassung 2) entlehnt sein, da die Geistlichen Jahrhunderte lang die einzigen Schreiber der Bauhütten gewesen und bei den mittelalterlichen Baubrüderschaften ihr Capellan als Bauhüttenschreiber, als Logensecretär gebraucht wurde. 3) Clere (clericus) bezeichnet im Französischen daher den Geistlichen und den Schreiber, 4) – ebenso clerk im Englischen. Die ältesten Kirchengemeinden bedienten sich, wenn es in gegenseitigem, genossenschaftlichem Schriftwechsel auf eine Bezeichnung ankam, blos der, von ihrer heimathlichen Stadt hergenommenen und nannten sich deren Einwohnerschaft; als: die Gottesgemeinen, wohnhaft zu Rom, zu Ephesus, zu Korinth. Diese kirchliche Uebung ahmten die kirchlichen Logenschreiber nach und schrieben: „Im Oriente zu Strassburg, zu Zürich.“ Die Mitgliederdiplome der Maurer, d. h. Urkunden über die in einer bestimmten Loge erworbene Mitgliedschaft, um damit bei fremden Logen sich ausweisen und deren Zulassung und nöthige Unterstützung erhalten zu können, sind unzweifelhaft lange vor dem J. 1717 gebräuchlich gewesen und sind hervorgegangen aus den sehr alten Beglau- 1) Heideloff, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, Nürnberg 1844, S. 14 und 15. 2) Hüllmann, a. a. O., S. 25. 3) Heideloff, a. a. O., S. 13; Krause, II. 1. S. 58, Anm.a. 4) Dupin et Laboulaye, glossaire de l’ancien droit francais, Paris 1846, unter clere.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/222
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/222>, abgerufen am 17.05.2024.