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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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Städten. Die allgemeinen Versammlungen der Bauleute zur Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten und zur Festsetzung allgemeiner Gebräuche, Verordnungen und Gesetze fanden ihre nächsten Vorbilder in den Concilienversammlungen, in den Capiteln der Geistlichen, von welchen letztern der Eingang der gemeinen deutschen Steinmetzordnung spricht.1) Für die eigentliche Verfassung oder innere Einrichtung wurde zum römischen Rechte gegriffen und natürlich den jetzigen und neuen Verhältnissen angefügt; den Geist, die geistigen und höhern Zwecke gaben die Barden und wahrscheinlich standen in England und in Wales die Vereine der Bauleute mit den Vereinen der Barden und Geistlichen im innigsten Zusammenhange, verfolgten das gemeinsame Ziel der vaterländischen Bildung, Sitte und Freiheit. Das Bauen, die Kirchenbaukunst und später die Städtebaukunst, war für jene Zeiten vom J. 1000 an eine ausserordentlich wichtige Angelegenheit, um welche die Kirche und der Staat sich bekümmern mussten und auch wirklich bekümmert haben. Im 7ten Jahrh. aber war schon neben Andern Wilfrid, Bischof von York und späterhin von Hexham, wegen seiner grossen und prachtvollen Steingebäude, besonders der nach Schnaase, IV. 2. S. 379, um das J. 674 erbauten Kathedralkirche zu Hexham, allgemein bewundert, welche Bauten nicht ausgeführt werden konnten, ohne dass es Bauleute und Bauhütten im eigenen Lande gab, obgleich erzählt wird, er habe Baukünstler von Rom mitgebracht und gebraucht.2) Bei Richard Hagulst. lib. 1 cap. 5, anno 673, wird von ihm sogar erzählt: "De Roma quoque et de Italia et Francia et de aliis terris, ubicumque invenire poterat, caementarios et quoslibet alios industrios artifices secum retinuerat et ad opera sua facienda secum in Angliam adduxerat."3) Bischof Benedict, Stifter der Abtei von Weremouth, ein Zeitgenosse und Freund Wilfrid's, genoss gleichen Ruhm und soll sich besonders französischer Künstler bei seinen Unternehmungen bedient

1) Krause, II. 1. S. 270, Anm. 3, vergl. mit S. 217.
2) Krause, II. 2. S. 227; Schnaase, IV. 2. S. 572.
3) Schnaase, IV. 2. S. 572 Anm.

Städten. Die allgemeinen Versammlungen der Bauleute zur Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten und zur Festsetzung allgemeiner Gebräuche, Verordnungen und Gesetze fanden ihre nächsten Vorbilder in den Concilienversammlungen, in den Capiteln der Geistlichen, von welchen letztern der Eingang der gemeinen deutschen Steinmetzordnung spricht.1) Für die eigentliche Verfassung oder innere Einrichtung wurde zum römischen Rechte gegriffen und natürlich den jetzigen und neuen Verhältnissen angefügt; den Geist, die geistigen und höhern Zwecke gaben die Barden und wahrscheinlich standen in England und in Wales die Vereine der Bauleute mit den Vereinen der Barden und Geistlichen im innigsten Zusammenhange, verfolgten das gemeinsame Ziel der vaterländischen Bildung, Sitte und Freiheit. Das Bauen, die Kirchenbaukunst und später die Städtebaukunst, war für jene Zeiten vom J. 1000 an eine ausserordentlich wichtige Angelegenheit, um welche die Kirche und der Staat sich bekümmern mussten und auch wirklich bekümmert haben. Im 7ten Jahrh. aber war schon neben Andern Wilfrid, Bischof von York und späterhin von Hexham, wegen seiner grossen und prachtvollen Steingebäude, besonders der nach Schnaase, IV. 2. S. 379, um das J. 674 erbauten Kathedralkirche zu Hexham, allgemein bewundert, welche Bauten nicht ausgeführt werden konnten, ohne dass es Bauleute und Bauhütten im eigenen Lande gab, obgleich erzählt wird, er habe Baukünstler von Rom mitgebracht und gebraucht.2) Bei Richard Hagulst. lib. 1 cap. 5, anno 673, wird von ihm sogar erzählt: „De Roma quoque et de Italia et Francia et de aliis terris, ubicumque invenire poterat, caementarios et quoslibet alios industrios artifices secum retinuerat et ad opera sua facienda secum in Angliam adduxerat.“3) Bischof Benedict, Stifter der Abtei von Weremouth, ein Zeitgenosse und Freund Wilfrid’s, genoss gleichen Ruhm und soll sich besonders französischer Künstler bei seinen Unternehmungen bedient

1) Krause, II. 1. S. 270, Anm. 3, vergl. mit S. 217.
2) Krause, II. 2. S. 227; Schnaase, IV. 2. S. 572.
3) Schnaase, IV. 2. S. 572 Anm.
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Städten. Die allgemeinen Versammlungen der Bauleute zur Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten und zur Festsetzung allgemeiner Gebräuche, Verordnungen und Gesetze fanden ihre nächsten Vorbilder in den Concilienversammlungen, in den Capiteln der Geistlichen, von welchen letztern der Eingang der gemeinen deutschen Steinmetzordnung spricht.<note place="foot" n="1)">Krause, II. 1. S. 270, Anm. 3, vergl. mit S. 217.<lb/></note> Für die eigentliche Verfassung oder innere Einrichtung wurde zum römischen Rechte gegriffen und natürlich den jetzigen und neuen Verhältnissen angefügt; den Geist, die geistigen und höhern Zwecke gaben die Barden und wahrscheinlich standen in England und in Wales die Vereine der Bauleute mit den Vereinen der Barden und Geistlichen im innigsten Zusammenhange, verfolgten das gemeinsame Ziel der vaterländischen Bildung, Sitte und Freiheit. Das Bauen, die Kirchenbaukunst und später die Städtebaukunst, war für jene Zeiten vom J. 1000 an eine ausserordentlich wichtige Angelegenheit, um welche die Kirche und der Staat sich bekümmern mussten und auch wirklich bekümmert haben. Im 7ten Jahrh. aber war schon neben Andern Wilfrid, Bischof von York und späterhin von Hexham, wegen seiner grossen und prachtvollen <hi rendition="#g">Stein</hi>gebäude, besonders der nach Schnaase, IV. 2. S. 379, um das J. 674 erbauten Kathedralkirche zu Hexham, allgemein bewundert, welche Bauten nicht ausgeführt werden konnten, ohne dass es Bauleute und Bauhütten im eigenen Lande gab, obgleich erzählt wird, er habe Baukünstler von Rom mitgebracht und gebraucht.<note place="foot" n="2)">Krause, II. 2. S. 227; Schnaase, IV. 2. S. 572.<lb/></note> Bei Richard Hagulst. lib. 1 cap. 5, anno 673, wird von ihm sogar erzählt: &#x201E;De Roma quoque et de Italia et Francia et de aliis terris, ubicumque invenire poterat, caementarios et quoslibet alios industrios artifices secum retinuerat et ad opera sua facienda secum in Angliam adduxerat.&#x201C;<note place="foot" n="3)">Schnaase, IV. 2. S. 572 Anm.</note> Bischof Benedict, Stifter der Abtei von Weremouth, ein Zeitgenosse und Freund Wilfrid&#x2019;s, genoss gleichen Ruhm und soll sich besonders französischer Künstler bei seinen Unternehmungen bedient
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[188/0208] Städten. Die allgemeinen Versammlungen der Bauleute zur Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten und zur Festsetzung allgemeiner Gebräuche, Verordnungen und Gesetze fanden ihre nächsten Vorbilder in den Concilienversammlungen, in den Capiteln der Geistlichen, von welchen letztern der Eingang der gemeinen deutschen Steinmetzordnung spricht. 1) Für die eigentliche Verfassung oder innere Einrichtung wurde zum römischen Rechte gegriffen und natürlich den jetzigen und neuen Verhältnissen angefügt; den Geist, die geistigen und höhern Zwecke gaben die Barden und wahrscheinlich standen in England und in Wales die Vereine der Bauleute mit den Vereinen der Barden und Geistlichen im innigsten Zusammenhange, verfolgten das gemeinsame Ziel der vaterländischen Bildung, Sitte und Freiheit. Das Bauen, die Kirchenbaukunst und später die Städtebaukunst, war für jene Zeiten vom J. 1000 an eine ausserordentlich wichtige Angelegenheit, um welche die Kirche und der Staat sich bekümmern mussten und auch wirklich bekümmert haben. Im 7ten Jahrh. aber war schon neben Andern Wilfrid, Bischof von York und späterhin von Hexham, wegen seiner grossen und prachtvollen Steingebäude, besonders der nach Schnaase, IV. 2. S. 379, um das J. 674 erbauten Kathedralkirche zu Hexham, allgemein bewundert, welche Bauten nicht ausgeführt werden konnten, ohne dass es Bauleute und Bauhütten im eigenen Lande gab, obgleich erzählt wird, er habe Baukünstler von Rom mitgebracht und gebraucht. 2) Bei Richard Hagulst. lib. 1 cap. 5, anno 673, wird von ihm sogar erzählt: „De Roma quoque et de Italia et Francia et de aliis terris, ubicumque invenire poterat, caementarios et quoslibet alios industrios artifices secum retinuerat et ad opera sua facienda secum in Angliam adduxerat.“ 3) Bischof Benedict, Stifter der Abtei von Weremouth, ein Zeitgenosse und Freund Wilfrid’s, genoss gleichen Ruhm und soll sich besonders französischer Künstler bei seinen Unternehmungen bedient 1) Krause, II. 1. S. 270, Anm. 3, vergl. mit S. 217. 2) Krause, II. 2. S. 227; Schnaase, IV. 2. S. 572. 3) Schnaase, IV. 2. S. 572 Anm.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/208>, abgerufen am 17.05.2024.