Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

er auch schon nach dem 14ten mitziehen.1) Mit 7 Zeugen musste die Jungfräulichkeit der eben verheiratheten Frau beschworen werden, wenn sie von ihrem Ehemanne deshalb verdächtigt wurde.2) Hatte eine Ehe 7 Jahre oder 7 Jahre weniger 3 Tage gedauert, trat unter den Ehegatten vollständige Gütergemeinschaft ein.3) lm Falle des Verdachtes des Ehebruches musste sich der Mann mit 50 Eidlielfern reinigen,4) d. i. mit 7 x 7 x 1 als Zugabe. Die Frau, die der Unkeuschheit verdächtig war, musste sich mit 50 Frauen eidlich reinigen.5) Gildas, einer der 24 Söhne des Schottenkönigs Caw, studirt nach der Legende 7 Jahre die 7 freien Künste in Gallien;6) später führte er 7 Jahre auf einem Felsenland ein ascetisches Leben. Der irische Held Finn soll nach der schottischen Volkssage 7' Höhe gehabt haben.7) Ueber dem Haupte des Eubutes schweben 7 Sphären.8)

Noch weit seltener als die Siebenzahl kommt in dem kymrischen Rechte die Fünfzahl vor, was darin seinen naheliegenden Grund hat, dass im Geiste des kymrischen Volkes die Dreizahl und theilweise auch die Neunzahl als die mit sich selbst vermehrte Dreizahl das ganze Rechtssystem wie alle Lebensverhältnisse durchdrang. Jeder ächte Kymre konnte 5 Acker freies Land verlangen und die Barden noch 5 weitere dazu; das letztere Vorrecht stand auch den Schmieden, Steinmetzen und Zimmerleuten zu, wogegen sie aber auf Verlangen in ihrem Handwerke die Hörigen und Unfreien des Königs zu unterrichten verpflichtet waren.9) Es ist für jene Zeiten sehr bezeichnend, dass die Handwerke des Schmiedes, Steinmetzen und Zimmermanns für so wichtig gehalten wurden, um der Bardenkunst gleichgestellt und gleichmässig gesetzlich er-

1) Walter, S. 405. und 410.
2) Walter, S. 414.
3) Walter, S. 415 und 420.
4) Walter, S. 416.
5) Walter, S. 449.
6) San-Marte, Beiträge, S. 99.
7) San-Marte, S. 131.
8) Eckermann, III. 1. S. 22.
9) Walter, S. 147, 292 und 325.

er auch schon nach dem 14ten mitziehen.1) Mit 7 Zeugen musste die Jungfräulichkeit der eben verheiratheten Frau beschworen werden, wenn sie von ihrem Ehemanne deshalb verdächtigt wurde.2) Hatte eine Ehe 7 Jahre oder 7 Jahre weniger 3 Tage gedauert, trat unter den Ehegatten vollständige Gütergemeinschaft ein.3) lm Falle des Verdachtes des Ehebruches musste sich der Mann mit 50 Eidlielfern reinigen,4) d. i. mit 7 x 7 x 1 als Zugabe. Die Frau, die der Unkeuschheit verdächtig war, musste sich mit 50 Frauen eidlich reinigen.5) Gildas, einer der 24 Söhne des Schottenkönigs Caw, studirt nach der Legende 7 Jahre die 7 freien Künste in Gallien;6) später führte er 7 Jahre auf einem Felsenland ein ascetisches Leben. Der irische Held Finn soll nach der schottischen Volkssage 7’ Höhe gehabt haben.7) Ueber dem Haupte des Eubutes schweben 7 Sphären.8)

Noch weit seltener als die Siebenzahl kommt in dem kymrischen Rechte die Fünfzahl vor, was darin seinen naheliegenden Grund hat, dass im Geiste des kymrischen Volkes die Dreizahl und theilweise auch die Neunzahl als die mit sich selbst vermehrte Dreizahl das ganze Rechtssystem wie alle Lebensverhältnisse durchdrang. Jeder ächte Kymre konnte 5 Acker freies Land verlangen und die Barden noch 5 weitere dazu; das letztere Vorrecht stand auch den Schmieden, Steinmetzen und Zimmerleuten zu, wogegen sie aber auf Verlangen in ihrem Handwerke die Hörigen und Unfreien des Königs zu unterrichten verpflichtet waren.9) Es ist für jene Zeiten sehr bezeichnend, dass die Handwerke des Schmiedes, Steinmetzen und Zimmermanns für so wichtig gehalten wurden, um der Bardenkunst gleichgestellt und gleichmässig gesetzlich er-

1) Walter, S. 405. und 410.
2) Walter, S. 414.
3) Walter, S. 415 und 420.
4) Walter, S. 416.
5) Walter, S. 449.
6) San-Marte, Beiträge, S. 99.
7) San-Marte, S. 131.
8) Eckermann, III. 1. S. 22.
9) Walter, S. 147, 292 und 325.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0178" n="158"/>
er auch schon nach dem 14ten mitziehen.<note place="foot" n="1)">Walter, S. 405. und 410.<lb/></note> Mit 7 Zeugen musste die Jungfräulichkeit der eben verheiratheten Frau beschworen werden, wenn sie von ihrem Ehemanne deshalb verdächtigt wurde.<note place="foot" n="2)">Walter, S. 414.<lb/></note> Hatte eine Ehe 7 Jahre oder 7 Jahre weniger 3 Tage gedauert, trat unter den Ehegatten vollständige Gütergemeinschaft ein.<note place="foot" n="3)">Walter, S. 415 und 420.<lb/></note> lm Falle des Verdachtes des Ehebruches musste sich der Mann mit 50 Eidlielfern reinigen,<note place="foot" n="4)">Walter, S. 416.<lb/></note> d. i. mit 7 x 7 x 1 als Zugabe. Die Frau, die der Unkeuschheit verdächtig war, musste sich mit 50 Frauen eidlich reinigen.<note place="foot" n="5)">Walter, S. 449.<lb/></note> Gildas, einer der 24 Söhne des Schottenkönigs Caw, studirt nach der Legende 7 Jahre die 7 freien Künste in Gallien;<note place="foot" n="6)">San-Marte, Beiträge, S. 99.<lb/></note> später führte er 7 Jahre auf einem Felsenland ein ascetisches Leben. Der irische Held Finn soll nach der schottischen Volkssage 7&#x2019; Höhe gehabt haben.<note place="foot" n="7)">San-Marte, S. 131.<lb/></note> Ueber dem Haupte des Eubutes schweben 7 Sphären.<note place="foot" n="8)">Eckermann, III. 1. S. 22.<lb/></note></p>
        <p>
     Noch weit seltener als die Siebenzahl kommt in dem kymrischen Rechte die Fünfzahl vor, was darin seinen naheliegenden Grund hat, dass im Geiste des kymrischen Volkes die Dreizahl und theilweise auch die Neunzahl als die mit sich selbst vermehrte Dreizahl das ganze Rechtssystem wie alle Lebensverhältnisse durchdrang. Jeder ächte Kymre konnte 5 Acker freies Land verlangen und die Barden noch 5 weitere dazu; das letztere Vorrecht stand auch den Schmieden, Steinmetzen und Zimmerleuten zu, wogegen sie aber auf Verlangen in ihrem Handwerke die Hörigen und Unfreien des Königs zu unterrichten verpflichtet waren.<note place="foot" n="9)">Walter, S. 147, 292 und 325.</note> Es ist für jene Zeiten sehr bezeichnend, dass die Handwerke des Schmiedes, Steinmetzen und Zimmermanns für so wichtig gehalten wurden, um der Bardenkunst gleichgestellt und gleichmässig gesetzlich er-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[158/0178] er auch schon nach dem 14ten mitziehen. 1) Mit 7 Zeugen musste die Jungfräulichkeit der eben verheiratheten Frau beschworen werden, wenn sie von ihrem Ehemanne deshalb verdächtigt wurde. 2) Hatte eine Ehe 7 Jahre oder 7 Jahre weniger 3 Tage gedauert, trat unter den Ehegatten vollständige Gütergemeinschaft ein. 3) lm Falle des Verdachtes des Ehebruches musste sich der Mann mit 50 Eidlielfern reinigen, 4) d. i. mit 7 x 7 x 1 als Zugabe. Die Frau, die der Unkeuschheit verdächtig war, musste sich mit 50 Frauen eidlich reinigen. 5) Gildas, einer der 24 Söhne des Schottenkönigs Caw, studirt nach der Legende 7 Jahre die 7 freien Künste in Gallien; 6) später führte er 7 Jahre auf einem Felsenland ein ascetisches Leben. Der irische Held Finn soll nach der schottischen Volkssage 7’ Höhe gehabt haben. 7) Ueber dem Haupte des Eubutes schweben 7 Sphären. 8) Noch weit seltener als die Siebenzahl kommt in dem kymrischen Rechte die Fünfzahl vor, was darin seinen naheliegenden Grund hat, dass im Geiste des kymrischen Volkes die Dreizahl und theilweise auch die Neunzahl als die mit sich selbst vermehrte Dreizahl das ganze Rechtssystem wie alle Lebensverhältnisse durchdrang. Jeder ächte Kymre konnte 5 Acker freies Land verlangen und die Barden noch 5 weitere dazu; das letztere Vorrecht stand auch den Schmieden, Steinmetzen und Zimmerleuten zu, wogegen sie aber auf Verlangen in ihrem Handwerke die Hörigen und Unfreien des Königs zu unterrichten verpflichtet waren. 9) Es ist für jene Zeiten sehr bezeichnend, dass die Handwerke des Schmiedes, Steinmetzen und Zimmermanns für so wichtig gehalten wurden, um der Bardenkunst gleichgestellt und gleichmässig gesetzlich er- 1) Walter, S. 405. und 410. 2) Walter, S. 414. 3) Walter, S. 415 und 420. 4) Walter, S. 416. 5) Walter, S. 449. 6) San-Marte, Beiträge, S. 99. 7) San-Marte, S. 131. 8) Eckermann, III. 1. S. 22. 9) Walter, S. 147, 292 und 325.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/178
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/178>, abgerufen am 03.05.2024.