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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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er auch schon nach dem 14ten mitziehen.1) Mit 7 Zeugen musste die Jungfräulichkeit der eben verheiratheten Frau beschworen werden, wenn sie von ihrem Ehemanne deshalb verdächtigt wurde.2) Hatte eine Ehe 7 Jahre oder 7 Jahre weniger 3 Tage gedauert, trat unter den Ehegatten vollständige Gütergemeinschaft ein.3) lm Falle des Verdachtes des Ehebruches musste sich der Mann mit 50 Eidlielfern reinigen,4) d. i. mit 7 x 7 x 1 als Zugabe. Die Frau, die der Unkeuschheit verdächtig war, musste sich mit 50 Frauen eidlich reinigen.5) Gildas, einer der 24 Söhne des Schottenkönigs Caw, studirt nach der Legende 7 Jahre die 7 freien Künste in Gallien;6) später führte er 7 Jahre auf einem Felsenland ein ascetisches Leben. Der irische Held Finn soll nach der schottischen Volkssage 7' Höhe gehabt haben.7) Ueber dem Haupte des Eubutes schweben 7 Sphären.8)

Noch weit seltener als die Siebenzahl kommt in dem kymrischen Rechte die Fünfzahl vor, was darin seinen naheliegenden Grund hat, dass im Geiste des kymrischen Volkes die Dreizahl und theilweise auch die Neunzahl als die mit sich selbst vermehrte Dreizahl das ganze Rechtssystem wie alle Lebensverhältnisse durchdrang. Jeder ächte Kymre konnte 5 Acker freies Land verlangen und die Barden noch 5 weitere dazu; das letztere Vorrecht stand auch den Schmieden, Steinmetzen und Zimmerleuten zu, wogegen sie aber auf Verlangen in ihrem Handwerke die Hörigen und Unfreien des Königs zu unterrichten verpflichtet waren.9) Es ist für jene Zeiten sehr bezeichnend, dass die Handwerke des Schmiedes, Steinmetzen und Zimmermanns für so wichtig gehalten wurden, um der Bardenkunst gleichgestellt und gleichmässig gesetzlich er-

1) Walter, S. 405. und 410.
2) Walter, S. 414.
3) Walter, S. 415 und 420.
4) Walter, S. 416.
5) Walter, S. 449.
6) San-Marte, Beiträge, S. 99.
7) San-Marte, S. 131.
8) Eckermann, III. 1. S. 22.
9) Walter, S. 147, 292 und 325.

er auch schon nach dem 14ten mitziehen.1) Mit 7 Zeugen musste die Jungfräulichkeit der eben verheiratheten Frau beschworen werden, wenn sie von ihrem Ehemanne deshalb verdächtigt wurde.2) Hatte eine Ehe 7 Jahre oder 7 Jahre weniger 3 Tage gedauert, trat unter den Ehegatten vollständige Gütergemeinschaft ein.3) lm Falle des Verdachtes des Ehebruches musste sich der Mann mit 50 Eidlielfern reinigen,4) d. i. mit 7 x 7 x 1 als Zugabe. Die Frau, die der Unkeuschheit verdächtig war, musste sich mit 50 Frauen eidlich reinigen.5) Gildas, einer der 24 Söhne des Schottenkönigs Caw, studirt nach der Legende 7 Jahre die 7 freien Künste in Gallien;6) später führte er 7 Jahre auf einem Felsenland ein ascetisches Leben. Der irische Held Finn soll nach der schottischen Volkssage 7’ Höhe gehabt haben.7) Ueber dem Haupte des Eubutes schweben 7 Sphären.8)

Noch weit seltener als die Siebenzahl kommt in dem kymrischen Rechte die Fünfzahl vor, was darin seinen naheliegenden Grund hat, dass im Geiste des kymrischen Volkes die Dreizahl und theilweise auch die Neunzahl als die mit sich selbst vermehrte Dreizahl das ganze Rechtssystem wie alle Lebensverhältnisse durchdrang. Jeder ächte Kymre konnte 5 Acker freies Land verlangen und die Barden noch 5 weitere dazu; das letztere Vorrecht stand auch den Schmieden, Steinmetzen und Zimmerleuten zu, wogegen sie aber auf Verlangen in ihrem Handwerke die Hörigen und Unfreien des Königs zu unterrichten verpflichtet waren.9) Es ist für jene Zeiten sehr bezeichnend, dass die Handwerke des Schmiedes, Steinmetzen und Zimmermanns für so wichtig gehalten wurden, um der Bardenkunst gleichgestellt und gleichmässig gesetzlich er-

1) Walter, S. 405. und 410.
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[158/0178] er auch schon nach dem 14ten mitziehen. 1) Mit 7 Zeugen musste die Jungfräulichkeit der eben verheiratheten Frau beschworen werden, wenn sie von ihrem Ehemanne deshalb verdächtigt wurde. 2) Hatte eine Ehe 7 Jahre oder 7 Jahre weniger 3 Tage gedauert, trat unter den Ehegatten vollständige Gütergemeinschaft ein. 3) lm Falle des Verdachtes des Ehebruches musste sich der Mann mit 50 Eidlielfern reinigen, 4) d. i. mit 7 x 7 x 1 als Zugabe. Die Frau, die der Unkeuschheit verdächtig war, musste sich mit 50 Frauen eidlich reinigen. 5) Gildas, einer der 24 Söhne des Schottenkönigs Caw, studirt nach der Legende 7 Jahre die 7 freien Künste in Gallien; 6) später führte er 7 Jahre auf einem Felsenland ein ascetisches Leben. Der irische Held Finn soll nach der schottischen Volkssage 7’ Höhe gehabt haben. 7) Ueber dem Haupte des Eubutes schweben 7 Sphären. 8) Noch weit seltener als die Siebenzahl kommt in dem kymrischen Rechte die Fünfzahl vor, was darin seinen naheliegenden Grund hat, dass im Geiste des kymrischen Volkes die Dreizahl und theilweise auch die Neunzahl als die mit sich selbst vermehrte Dreizahl das ganze Rechtssystem wie alle Lebensverhältnisse durchdrang. Jeder ächte Kymre konnte 5 Acker freies Land verlangen und die Barden noch 5 weitere dazu; das letztere Vorrecht stand auch den Schmieden, Steinmetzen und Zimmerleuten zu, wogegen sie aber auf Verlangen in ihrem Handwerke die Hörigen und Unfreien des Königs zu unterrichten verpflichtet waren. 9) Es ist für jene Zeiten sehr bezeichnend, dass die Handwerke des Schmiedes, Steinmetzen und Zimmermanns für so wichtig gehalten wurden, um der Bardenkunst gleichgestellt und gleichmässig gesetzlich er- 1) Walter, S. 405. und 410. 2) Walter, S. 414. 3) Walter, S. 415 und 420. 4) Walter, S. 416. 5) Walter, S. 449. 6) San-Marte, Beiträge, S. 99. 7) San-Marte, S. 131. 8) Eckermann, III. 1. S. 22. 9) Walter, S. 147, 292 und 325.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/178>, abgerufen am 27.11.2024.