Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.grin vom Gral beim Fortgehen von der Erde seinen Kindern drei Stücke, Schwert, Horn und Ring zurück.1) Die dankbaren Zwerge verleihen den Menschen drei glückbringende Geschenke, z. B. ein Schwert, einen Salamanderlaken und einen güldenen Ring mit einem rothen Löwen oben, welcher erbleichet, wenn Jemand aus dem Stamme des Beschenkten sterben soll.2) Drei Töchter, welche eine schöne Fee mit einem Grafen erzeugt hatte, erhalten von der scheidenden Mutter für sich und ihre Nachkommen ein Streichmass, einen Ring und einen Becher.3) Ganz besonders aber gehört hierher Huon mit seinem Wunderhorne. In einer deutschen Sage werden auch 3 hölzerne Stäbe geschenkt, woraus ein (glückbringender) Hering, Rechenpfennige und eine Spindel für 2 Söhne und eine Tochter gemacht werden sollen;4) ähnlich werden 3 Stücke Goldes gegeben.5) Der Hausgeist Hinzelmann schenkt beim Fortgehen dem Hausherrn ein kleines Kreuz, einen Strohhut und einen ledernen Handschuh mit Perlein beetzt.6) Der kymrische Hofrichter erhielt beim Antritte eines Amtes von der Königin einen goldenen Ring, welchen er nie verschenken und verkaufen durfte; und ebenso von dem Könige ein Brettspiel von den Knochen eines Seethieres.7) Ein Ring mit Erkennungszeichen und besondern Symbolen wird vielfach noch heute bei der Aufnahme in gewisse höhere maurerische Grade dem Neuaufgenommenen in England, Frankreich, Schweden u. s. w. verliehen, was den Rittergebräuchen nachgeahmt scheint. - Auch die katholischen Bischöfe erhalten und tragen neben dem gekrümmten Stabe und der Inful (mitra, cidara bicornis) einen Ring zum Zeichen ihrer geistigen Vermählung mit der Kirche.8) Die indischen Sannjasinn, der 4te Grad der brahmanischen Eingeweihten, welche 1) Grimm, D. S., II. Nr. 535, vergl. mit S. 309. 2) Grimm, D. S., I. S. 45. 3) Grimm, I. Nr. 70. 4) Grimm, I. S. 53. 5) Grimm, I. S. 88. 6) Grimm, I. S. 126. 7) Walter, S. 383 Anm. 8) Richter, Lehrbuch des Kirchenrechts, Leipzig 1842, S. 217.
grin vom Gral beim Fortgehen von der Erde seinen Kindern drei Stücke, Schwert, Horn und Ring zurück.1) Die dankbaren Zwerge verleihen den Menschen drei glückbringende Geschenke, z. B. ein Schwert, einen Salamanderlaken und einen güldenen Ring mit einem rothen Löwen oben, welcher erbleichet, wenn Jemand aus dem Stamme des Beschenkten sterben soll.2) Drei Töchter, welche eine schöne Fee mit einem Grafen erzeugt hatte, erhalten von der scheidenden Mutter für sich und ihre Nachkommen ein Streichmass, einen Ring und einen Becher.3) Ganz besonders aber gehört hierher Huon mit seinem Wunderhorne. In einer deutschen Sage werden auch 3 hölzerne Stäbe geschenkt, woraus ein (glückbringender) Hering, Rechenpfennige und eine Spindel für 2 Söhne und eine Tochter gemacht werden sollen;4) ähnlich werden 3 Stücke Goldes gegeben.5) Der Hausgeist Hinzelmann schenkt beim Fortgehen dem Hausherrn ein kleines Kreuz, einen Strohhut und einen ledernen Handschuh mit Perlein beetzt.6) Der kymrische Hofrichter erhielt beim Antritte eines Amtes von der Königin einen goldenen Ring, welchen er nie verschenken und verkaufen durfte; und ebenso von dem Könige ein Brettspiel von den Knochen eines Seethieres.7) Ein Ring mit Erkennungszeichen und besondern Symbolen wird vielfach noch heute bei der Aufnahme in gewisse höhere maurerische Grade dem Neuaufgenommenen in England, Frankreich, Schweden u. s. w. verliehen, was den Rittergebräuchen nachgeahmt scheint. – Auch die katholischen Bischöfe erhalten und tragen neben dem gekrümmten Stabe und der Inful (mitra, cidara bicornis) einen Ring zum Zeichen ihrer geistigen Vermählung mit der Kirche.8) Die indischen Sannjâsinn, der 4te Grad der brahmanischen Eingeweihten, welche 1) Grimm, D. S., II. Nr. 535, vergl. mit S. 309. 2) Grimm, D. S., I. S. 45. 3) Grimm, I. Nr. 70. 4) Grimm, I. S. 53. 5) Grimm, I. S. 88. 6) Grimm, I. S. 126. 7) Walter, S. 383 Anm. 8) Richter, Lehrbuch des Kirchenrechts, Leipzig 1842, S. 217.
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grin vom Gral beim Fortgehen von der Erde seinen Kindern drei Stücke, Schwert, Horn und Ring zurück. 1) Die dankbaren Zwerge verleihen den Menschen drei glückbringende Geschenke, z. B. ein Schwert, einen Salamanderlaken und einen güldenen Ring mit einem rothen Löwen oben, welcher erbleichet, wenn Jemand aus dem Stamme des Beschenkten sterben soll. 2) Drei Töchter, welche eine schöne Fee mit einem Grafen erzeugt hatte, erhalten von der scheidenden Mutter für sich und ihre Nachkommen ein Streichmass, einen Ring und einen Becher. 3) Ganz besonders aber gehört hierher Huon mit seinem Wunderhorne. In einer deutschen Sage werden auch 3 hölzerne Stäbe geschenkt, woraus ein (glückbringender) Hering, Rechenpfennige und eine Spindel für 2 Söhne und eine Tochter gemacht werden sollen; 4) ähnlich werden 3 Stücke Goldes gegeben. 5) Der Hausgeist Hinzelmann schenkt beim Fortgehen dem Hausherrn ein kleines Kreuz, einen Strohhut und einen ledernen Handschuh mit Perlein beetzt. 6) Der kymrische Hofrichter erhielt beim Antritte eines Amtes von der Königin einen goldenen Ring, welchen er nie verschenken und verkaufen durfte; und ebenso von dem Könige ein Brettspiel von den Knochen eines Seethieres. 7) Ein Ring mit Erkennungszeichen und besondern Symbolen wird vielfach noch heute bei der Aufnahme in gewisse höhere maurerische Grade dem Neuaufgenommenen in England, Frankreich, Schweden u. s. w. verliehen, was den Rittergebräuchen nachgeahmt scheint. – Auch die katholischen Bischöfe erhalten und tragen neben dem gekrümmten Stabe und der Inful (mitra, cidara bicornis) einen Ring zum Zeichen ihrer geistigen Vermählung mit der Kirche. 8) Die indischen Sannjâsinn, der 4te Grad der brahmanischen Eingeweihten, welche
1) Grimm, D. S., II. Nr. 535, vergl. mit S. 309.
2) Grimm, D. S., I. S. 45.
3) Grimm, I. Nr. 70.
4) Grimm, I. S. 53.
5) Grimm, I. S. 88.
6) Grimm, I. S. 126.
7) Walter, S. 383 Anm.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/160>, abgerufen am 23.07.2024. |