Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.grin vom Gral beim Fortgehen von der Erde seinen Kindern drei Stücke, Schwert, Horn und Ring zurück.1) Die dankbaren Zwerge verleihen den Menschen drei glückbringende Geschenke, z. B. ein Schwert, einen Salamanderlaken und einen güldenen Ring mit einem rothen Löwen oben, welcher erbleichet, wenn Jemand aus dem Stamme des Beschenkten sterben soll.2) Drei Töchter, welche eine schöne Fee mit einem Grafen erzeugt hatte, erhalten von der scheidenden Mutter für sich und ihre Nachkommen ein Streichmass, einen Ring und einen Becher.3) Ganz besonders aber gehört hierher Huon mit seinem Wunderhorne. In einer deutschen Sage werden auch 3 hölzerne Stäbe geschenkt, woraus ein (glückbringender) Hering, Rechenpfennige und eine Spindel für 2 Söhne und eine Tochter gemacht werden sollen;4) ähnlich werden 3 Stücke Goldes gegeben.5) Der Hausgeist Hinzelmann schenkt beim Fortgehen dem Hausherrn ein kleines Kreuz, einen Strohhut und einen ledernen Handschuh mit Perlein beetzt.6) Der kymrische Hofrichter erhielt beim Antritte eines Amtes von der Königin einen goldenen Ring, welchen er nie verschenken und verkaufen durfte; und ebenso von dem Könige ein Brettspiel von den Knochen eines Seethieres.7) Ein Ring mit Erkennungszeichen und besondern Symbolen wird vielfach noch heute bei der Aufnahme in gewisse höhere maurerische Grade dem Neuaufgenommenen in England, Frankreich, Schweden u. s. w. verliehen, was den Rittergebräuchen nachgeahmt scheint. - Auch die katholischen Bischöfe erhalten und tragen neben dem gekrümmten Stabe und der Inful (mitra, cidara bicornis) einen Ring zum Zeichen ihrer geistigen Vermählung mit der Kirche.8) Die indischen Sannjasinn, der 4te Grad der brahmanischen Eingeweihten, welche 1) Grimm, D. S., II. Nr. 535, vergl. mit S. 309. 2) Grimm, D. S., I. S. 45. 3) Grimm, I. Nr. 70. 4) Grimm, I. S. 53. 5) Grimm, I. S. 88. 6) Grimm, I. S. 126. 7) Walter, S. 383 Anm. 8) Richter, Lehrbuch des Kirchenrechts, Leipzig 1842, S. 217.
grin vom Gral beim Fortgehen von der Erde seinen Kindern drei Stücke, Schwert, Horn und Ring zurück.1) Die dankbaren Zwerge verleihen den Menschen drei glückbringende Geschenke, z. B. ein Schwert, einen Salamanderlaken und einen güldenen Ring mit einem rothen Löwen oben, welcher erbleichet, wenn Jemand aus dem Stamme des Beschenkten sterben soll.2) Drei Töchter, welche eine schöne Fee mit einem Grafen erzeugt hatte, erhalten von der scheidenden Mutter für sich und ihre Nachkommen ein Streichmass, einen Ring und einen Becher.3) Ganz besonders aber gehört hierher Huon mit seinem Wunderhorne. In einer deutschen Sage werden auch 3 hölzerne Stäbe geschenkt, woraus ein (glückbringender) Hering, Rechenpfennige und eine Spindel für 2 Söhne und eine Tochter gemacht werden sollen;4) ähnlich werden 3 Stücke Goldes gegeben.5) Der Hausgeist Hinzelmann schenkt beim Fortgehen dem Hausherrn ein kleines Kreuz, einen Strohhut und einen ledernen Handschuh mit Perlein beetzt.6) Der kymrische Hofrichter erhielt beim Antritte eines Amtes von der Königin einen goldenen Ring, welchen er nie verschenken und verkaufen durfte; und ebenso von dem Könige ein Brettspiel von den Knochen eines Seethieres.7) Ein Ring mit Erkennungszeichen und besondern Symbolen wird vielfach noch heute bei der Aufnahme in gewisse höhere maurerische Grade dem Neuaufgenommenen in England, Frankreich, Schweden u. s. w. verliehen, was den Rittergebräuchen nachgeahmt scheint. – Auch die katholischen Bischöfe erhalten und tragen neben dem gekrümmten Stabe und der Inful (mitra, cidara bicornis) einen Ring zum Zeichen ihrer geistigen Vermählung mit der Kirche.8) Die indischen Sannjâsinn, der 4te Grad der brahmanischen Eingeweihten, welche 1) Grimm, D. S., II. Nr. 535, vergl. mit S. 309. 2) Grimm, D. S., I. S. 45. 3) Grimm, I. Nr. 70. 4) Grimm, I. S. 53. 5) Grimm, I. S. 88. 6) Grimm, I. S. 126. 7) Walter, S. 383 Anm. 8) Richter, Lehrbuch des Kirchenrechts, Leipzig 1842, S. 217.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0160" n="140"/> grin vom Gral beim Fortgehen von der Erde seinen Kindern <hi rendition="#b">drei </hi>Stücke, <hi rendition="#g">Schwert, Horn</hi> und <hi rendition="#g">Ring</hi> zurück.<note place="foot" n="1)">Grimm, D. S., II. Nr. 535, vergl. mit S. 309.<lb/></note> Die dankbaren Zwerge verleihen den Menschen drei glückbringende Geschenke, z. B. ein Schwert, einen Salamanderlaken und einen güldenen Ring mit einem rothen Löwen oben, welcher erbleichet, wenn Jemand aus dem Stamme des Beschenkten sterben soll.<note place="foot" n="2)">Grimm, D. S., I. S. 45.<lb/></note> Drei Töchter, welche eine schöne Fee mit einem Grafen erzeugt hatte, erhalten von der scheidenden Mutter für sich und ihre Nachkommen ein Streichmass, einen <hi rendition="#g">Ring</hi> und einen Becher.<note place="foot" n="3)">Grimm, I. Nr. 70.<lb/></note> Ganz besonders aber gehört hierher Huon mit seinem Wunder<hi rendition="#g">horne</hi>. In einer deutschen Sage werden auch 3 hölzerne Stäbe geschenkt, woraus ein (glückbringender) Hering, Rechenpfennige und eine Spindel für 2 Söhne und eine Tochter gemacht werden sollen;<note place="foot" n="4)">Grimm, I. S. 53.<lb/></note> ähnlich werden 3 Stücke Goldes gegeben.<note place="foot" n="5)">Grimm, I. S. 88.<lb/></note> Der Hausgeist Hinzelmann schenkt beim Fortgehen dem Hausherrn ein kleines Kreuz, einen Strohhut und einen ledernen Handschuh mit Perlein beetzt.<note place="foot" n="6)">Grimm, I. S. 126.<lb/></note> Der kymrische Hofrichter erhielt beim Antritte eines Amtes von der Königin einen <hi rendition="#g">goldenen Ring</hi>, welchen er nie verschenken und verkaufen durfte; und ebenso von dem Könige ein Brettspiel von den Knochen eines Seethieres.<note place="foot" n="7)">Walter, S. 383 Anm.<lb/></note> Ein Ring mit Erkennungszeichen und besondern Symbolen wird vielfach noch heute bei der Aufnahme in gewisse höhere maurerische Grade dem Neuaufgenommenen in England, Frankreich, Schweden u. s. w. verliehen, was den Rittergebräuchen nachgeahmt scheint. – Auch die katholischen Bischöfe erhalten und tragen neben dem gekrümmten Stabe und der Inful (mitra, cidara bicornis) einen Ring zum Zeichen ihrer geistigen Vermählung mit der Kirche.<note place="foot" n="8)">Richter, Lehrbuch des Kirchenrechts, Leipzig 1842, S. 217.</note> Die indischen Sannjâsinn, der 4te Grad der brahmanischen Eingeweihten, welche </p> </div> </body> </text> </TEI> [140/0160]
grin vom Gral beim Fortgehen von der Erde seinen Kindern drei Stücke, Schwert, Horn und Ring zurück. 1) Die dankbaren Zwerge verleihen den Menschen drei glückbringende Geschenke, z. B. ein Schwert, einen Salamanderlaken und einen güldenen Ring mit einem rothen Löwen oben, welcher erbleichet, wenn Jemand aus dem Stamme des Beschenkten sterben soll. 2) Drei Töchter, welche eine schöne Fee mit einem Grafen erzeugt hatte, erhalten von der scheidenden Mutter für sich und ihre Nachkommen ein Streichmass, einen Ring und einen Becher. 3) Ganz besonders aber gehört hierher Huon mit seinem Wunderhorne. In einer deutschen Sage werden auch 3 hölzerne Stäbe geschenkt, woraus ein (glückbringender) Hering, Rechenpfennige und eine Spindel für 2 Söhne und eine Tochter gemacht werden sollen; 4) ähnlich werden 3 Stücke Goldes gegeben. 5) Der Hausgeist Hinzelmann schenkt beim Fortgehen dem Hausherrn ein kleines Kreuz, einen Strohhut und einen ledernen Handschuh mit Perlein beetzt. 6) Der kymrische Hofrichter erhielt beim Antritte eines Amtes von der Königin einen goldenen Ring, welchen er nie verschenken und verkaufen durfte; und ebenso von dem Könige ein Brettspiel von den Knochen eines Seethieres. 7) Ein Ring mit Erkennungszeichen und besondern Symbolen wird vielfach noch heute bei der Aufnahme in gewisse höhere maurerische Grade dem Neuaufgenommenen in England, Frankreich, Schweden u. s. w. verliehen, was den Rittergebräuchen nachgeahmt scheint. – Auch die katholischen Bischöfe erhalten und tragen neben dem gekrümmten Stabe und der Inful (mitra, cidara bicornis) einen Ring zum Zeichen ihrer geistigen Vermählung mit der Kirche. 8) Die indischen Sannjâsinn, der 4te Grad der brahmanischen Eingeweihten, welche
1) Grimm, D. S., II. Nr. 535, vergl. mit S. 309.
2) Grimm, D. S., I. S. 45.
3) Grimm, I. Nr. 70.
4) Grimm, I. S. 53.
5) Grimm, I. S. 88.
6) Grimm, I. S. 126.
7) Walter, S. 383 Anm.
8) Richter, Lehrbuch des Kirchenrechts, Leipzig 1842, S. 217.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |