Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

Geschichte der Kunst des Alterthums, nach den äussern Umständen der Zeit unter den Griechen betrachtet, ist bei Winekelmann das IX. Buch zugetheilt. In diesem universalhistorischen Sinne und Geiste von Winckelmann und Schnaase muss vorzüglich die Geschichte der Bauhütten geschrieben werden.

Bei meiner Arbeit habe ich es oft schwer empfunden, dass noch geringe Vorarbeiten, namentlich auch keine Quellensammlungen vorhanden seien, was bei einer gerechten Beurtheilung des von mir Gegebenen und Vollbrachten nicht ausser Acht gelassen werden darf. Eine vollständige und erschöpfende Geschichte der Baugenossenschaften kann allein der fortgesetzten Thätigkeit und dem Fleisse Mehrerer, Vieler gelingen; jedoch hoffe ich dazu einige nicht unwichtige und völlig Neues bringende Beiträge geliefert zu haben, ganz besonders durch den Nachweis der Aechtheit der Yorker Urkunde vom J. 926 aus den walischen und angelsächsischen Geschichts- und Rechtsquellen. Uebrigens möchten, so scheint es mir, in der Geschichte der Freimaurerei, nicht die Urkunden, welche vielleicht Jahrhunderte im Staube der Archive geschlafen, sondern die noch heute geübten, weil auf höchst wahrscheinlich unmittelbarer und ununterbrochen fortgesetzter Ueberlieferung beruhenden, Gebräuche und Uebungen die meiste Berücksiehtigung verdienen, obwohl es gegenüber jener flachen und seichten Geschichtsschreibung, welche die Freimaurerei und die ihr vorangehenden Bauhütten eines jeden ältern Ursprunges und Zusammenhanges entkleiden möchte, von der grössten Bedeutung ist, nachzuweisen, dass die von ihr bezweifelten und bestrittenen Urkunden sich als ächte darstellen, sobald sie nur mit wahrhaft geschichtlichem Blicke und in ihrem geschichtlichen Boden betrachtet werden. Um in Hinsicht der Gebräuche nur Eines, das maurerische oder regelmässige, d. h. das von einem Vorsteher geleitete Händeklatschen zu erwähnen, ist dasselbe schon nach den unbestrittenen maurerischen Urkunden jedenfalls älter als das J. 1717 oder reicht über das Stiftungs-

Geschichte der Kunst des Alterthums, nach den äussern Umständen der Zeit unter den Griechen betrachtet, ist bei Winekelmann das IX. Buch zugetheilt. In diesem universalhistorischen Sinne und Geiste von Winckelmann und Schnaase muss vorzüglich die Geschichte der Bauhütten geschrieben werden.

Bei meiner Arbeit habe ich es oft schwer empfunden, dass noch geringe Vorarbeiten, namentlich auch keine Quellensammlungen vorhanden seien, was bei einer gerechten Beurtheilung des von mir Gegebenen und Vollbrachten nicht ausser Acht gelassen werden darf. Eine vollständige und erschöpfende Geschichte der Baugenossenschaften kann allein der fortgesetzten Thätigkeit und dem Fleisse Mehrerer, Vieler gelingen; jedoch hoffe ich dazu einige nicht unwichtige und völlig Neues bringende Beiträge geliefert zu haben, ganz besonders durch den Nachweis der Aechtheit der Yorker Urkunde vom J. 926 aus den walischen und angelsächsischen Geschichts- und Rechtsquellen. Uebrigens möchten, so scheint es mir, in der Geschichte der Freimaurerei, nicht die Urkunden, welche vielleicht Jahrhunderte im Staube der Archive geschlafen, sondern die noch heute geübten, weil auf höchst wahrscheinlich unmittelbarer und ununterbrochen fortgesetzter Ueberlieferung beruhenden, Gebräuche und Uebungen die meiste Berücksiehtigung verdienen, obwohl es gegenüber jener flachen und seichten Geschichtsschreibung, welche die Freimaurerei und die ihr vorangehenden Bauhütten eines jeden ältern Ursprunges und Zusammenhanges entkleiden möchte, von der grössten Bedeutung ist, nachzuweisen, dass die von ihr bezweifelten und bestrittenen Urkunden sich als ächte darstellen, sobald sie nur mit wahrhaft geschichtlichem Blicke und in ihrem geschichtlichen Boden betrachtet werden. Um in Hinsicht der Gebräuche nur Eines, das maurerische oder regelmässige, d. h. das von einem Vorsteher geleitete Händeklatschen zu erwähnen, ist dasselbe schon nach den unbestrittenen maurerischen Urkunden jedenfalls älter als das J. 1717 oder reicht über das Stiftungs-

<TEI>
  <text>
    <front>
      <div type="preface" n="1">
        <p><pb facs="#f0016" n="X"/>
Geschichte der Kunst des Alterthums, nach den äussern Umständen der Zeit unter den Griechen betrachtet, ist bei Winekelmann das IX. Buch zugetheilt. In diesem universalhistorischen Sinne und Geiste von Winckelmann und Schnaase muss vorzüglich die Geschichte der Bauhütten geschrieben werden.</p>
        <p>
         Bei meiner Arbeit habe ich es oft schwer empfunden, dass noch geringe Vorarbeiten, namentlich auch keine Quellensammlungen vorhanden seien, was bei einer gerechten Beurtheilung des von mir Gegebenen und Vollbrachten nicht ausser Acht gelassen werden darf. Eine vollständige und erschöpfende Geschichte der Baugenossenschaften kann allein der fortgesetzten Thätigkeit und dem Fleisse Mehrerer, Vieler gelingen; jedoch hoffe ich dazu einige nicht unwichtige und völlig Neues bringende Beiträge geliefert zu haben, <hi rendition="#g">ganz besonders durch den Nachweis der Aechtheit der Yorker Urkunde vom J. 926</hi> aus den walischen und angelsächsischen Geschichts- und Rechtsquellen. Uebrigens möchten, so scheint es mir, in der Geschichte der Freimaurerei, nicht die Urkunden, welche vielleicht Jahrhunderte im Staube der Archive geschlafen, sondern die noch heute geübten, weil auf höchst wahrscheinlich unmittelbarer und ununterbrochen fortgesetzter Ueberlieferung beruhenden, Gebräuche und Uebungen die meiste Berücksiehtigung verdienen, obwohl es gegenüber jener flachen und seichten Geschichtsschreibung, welche die Freimaurerei und die ihr vorangehenden Bauhütten eines jeden ältern Ursprunges und Zusammenhanges entkleiden möchte, von der grössten Bedeutung ist, nachzuweisen, dass die von ihr bezweifelten und bestrittenen Urkunden sich als ächte darstellen, sobald sie nur mit wahrhaft geschichtlichem Blicke und in ihrem geschichtlichen Boden betrachtet werden. Um in Hinsicht der Gebräuche nur Eines, das maurerische oder regelmässige, d. h. das von einem Vorsteher geleitete Händeklatschen zu erwähnen, ist dasselbe schon nach den unbestrittenen maurerischen <hi rendition="#g">Urkunden</hi> jedenfalls älter als das J. 1717 oder reicht über das Stiftungs-
</p>
      </div>
    </front>
  </text>
</TEI>
[X/0016] Geschichte der Kunst des Alterthums, nach den äussern Umständen der Zeit unter den Griechen betrachtet, ist bei Winekelmann das IX. Buch zugetheilt. In diesem universalhistorischen Sinne und Geiste von Winckelmann und Schnaase muss vorzüglich die Geschichte der Bauhütten geschrieben werden. Bei meiner Arbeit habe ich es oft schwer empfunden, dass noch geringe Vorarbeiten, namentlich auch keine Quellensammlungen vorhanden seien, was bei einer gerechten Beurtheilung des von mir Gegebenen und Vollbrachten nicht ausser Acht gelassen werden darf. Eine vollständige und erschöpfende Geschichte der Baugenossenschaften kann allein der fortgesetzten Thätigkeit und dem Fleisse Mehrerer, Vieler gelingen; jedoch hoffe ich dazu einige nicht unwichtige und völlig Neues bringende Beiträge geliefert zu haben, ganz besonders durch den Nachweis der Aechtheit der Yorker Urkunde vom J. 926 aus den walischen und angelsächsischen Geschichts- und Rechtsquellen. Uebrigens möchten, so scheint es mir, in der Geschichte der Freimaurerei, nicht die Urkunden, welche vielleicht Jahrhunderte im Staube der Archive geschlafen, sondern die noch heute geübten, weil auf höchst wahrscheinlich unmittelbarer und ununterbrochen fortgesetzter Ueberlieferung beruhenden, Gebräuche und Uebungen die meiste Berücksiehtigung verdienen, obwohl es gegenüber jener flachen und seichten Geschichtsschreibung, welche die Freimaurerei und die ihr vorangehenden Bauhütten eines jeden ältern Ursprunges und Zusammenhanges entkleiden möchte, von der grössten Bedeutung ist, nachzuweisen, dass die von ihr bezweifelten und bestrittenen Urkunden sich als ächte darstellen, sobald sie nur mit wahrhaft geschichtlichem Blicke und in ihrem geschichtlichen Boden betrachtet werden. Um in Hinsicht der Gebräuche nur Eines, das maurerische oder regelmässige, d. h. das von einem Vorsteher geleitete Händeklatschen zu erwähnen, ist dasselbe schon nach den unbestrittenen maurerischen Urkunden jedenfalls älter als das J. 1717 oder reicht über das Stiftungs-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/16
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. X. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/16>, abgerufen am 24.11.2024.