Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

ihre Vorsteher führten die Bürgerregister, [fremdsprachliches Material] oder [fremdsprachliches Material] genannt, weshalb die Aufnahme und die Einschreibung in die Phratrie für den Neugebornen, den Herangewachsenen und den Neuvermählten gleich wichtig war und mit gewissen Feierlichkeiten und Opfern erfolgte.1) Auch das Vormundschaftswesen, die Mündigerklarung scheint den Phratrieen übergeben gewesen zu sein.2) Aller Wahrscheinlichkeit nach waren alle atheniensischen Bürger, auch die von Klisthenes aufgenommenen Neubürger, einer der 12 Phratrieen oder grössern Cultgenossenschaften, gleichsam Kirchgemeinden zugetheilt. Neben den auf diese Weise dem öffentlichen Rechte, dem Kirchenrechte angehörenden Phratrieen bestanden die alten Geschlechter seit des Klisthenes Neuerungen wohl als reine Privatcultgenossenschaften3) fort, welche ihre eignen Priester, Heiligthümer, auch wohl Grundstücke und eine Kasse unter Verwaltung eines Seckelmeisters, sogar Leschen oder Versammlungshäuser hatten. Auch diese Geschlechter führten ihre Register und die Aufnahme und Eintragung in dieselben geschah in ähnlicher Weise und zu denselben Zeiten, wie in die Phratrieen. Die Neubürger schlossen sich zu neuen Privatcultgenossenschaften zusammen mit demselben Zwecke und mit derselben Verfassung gleich den Cultgenossenschaften der ältern Geschlechter; jedoch nannten sich jene nicht Genneten, wie diese, sondern Orgeonen, mit welchem Namen freilich auch noch andere Cultgenossenschaften bezeichnet wurden.4) Wie die Phratrieen mit den daran sich anschliessenden Verbindungen der Genneten und Orgeonen das religiöse Leben umfassten, so die Demen, deren Zahl in Attika zuletzt auf 174 anstieg,5) mit den zehn darüber stehenden Phylen das politische, obwohl aber auch die einzelnen Demen ihre besondern Gottheiten und Cultus, nur weniger eingreifend, hatten. Die Demen waren die eigentlichen bürgerlichen

1) Schoemann, I. S. 365; Hermann, §. 100.
2) Schoemann, I. S. 360.
3) Hermann, §. 101.
4) Vergl. Hermann, §. 99, Anm. 10.
5) Schoemann, I. S.368. Peter, S.37, Anm.96, schreibt dem Kleisthenes schon die Eintheilung in 174 Demen zu.

ihre Vorsteher führten die Bürgerregister, [fremdsprachliches Material] oder [fremdsprachliches Material] genannt, weshalb die Aufnahme und die Einschreibung in die Phratrie für den Neugebornen, den Herangewachsenen und den Neuvermählten gleich wichtig war und mit gewissen Feierlichkeiten und Opfern erfolgte.1) Auch das Vormundschaftswesen, die Mündigerklarung scheint den Phratrieen übergeben gewesen zu sein.2) Aller Wahrscheinlichkeit nach waren alle atheniensischen Bürger, auch die von Klisthenes aufgenommenen Neubürger, einer der 12 Phratrieen oder grössern Cultgenossenschaften, gleichsam Kirchgemeinden zugetheilt. Neben den auf diese Weise dem öffentlichen Rechte, dem Kirchenrechte angehörenden Phratrieen bestanden die alten Geschlechter seit des Klisthenes Neuerungen wohl als reine Privatcultgenossenschaften3) fort, welche ihre eignen Priester, Heiligthümer, auch wohl Grundstücke und eine Kasse unter Verwaltung eines Seckelmeisters, sogar Leschen oder Versammlungshäuser hatten. Auch diese Geschlechter führten ihre Register und die Aufnahme und Eintragung in dieselben geschah in ähnlicher Weise und zu denselben Zeiten, wie in die Phratrieen. Die Neubürger schlossen sich zu neuen Privatcultgenossenschaften zusammen mit demselben Zwecke und mit derselben Verfassung gleich den Cultgenossenschaften der ältern Geschlechter; jedoch nannten sich jene nicht Genneten, wie diese, sondern Orgeonen, mit welchem Namen freilich auch noch andere Cultgenossenschaften bezeichnet wurden.4) Wie die Phratrieen mit den daran sich anschliessenden Verbindungen der Genneten und Orgeonen das religiöse Leben umfassten, so die Demen, deren Zahl in Attika zuletzt auf 174 anstieg,5) mit den zehn darüber stehenden Phylen das politische, obwohl aber auch die einzelnen Demen ihre besondern Gottheiten und Cultus, nur weniger eingreifend, hatten. Die Demen waren die eigentlichen bürgerlichen

1) Schoemann, I. S. 365; Hermann, §. 100.
2) Schoemann, I. S. 360.
3) Hermann, §. 101.
4) Vergl. Hermann, §. 99, Anm. 10.
5) Schoemann, I. S.368. Peter, S.37, Anm.96, schreibt dem Kleisthenes schon die Eintheilung in 174 Demen zu.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0103" n="83"/>
ihre Vorsteher führten die Bürgerregister, <foreign xml:lang="ell"><gap reason="fm"/></foreign> oder <foreign xml:lang="ell"><gap reason="fm"/></foreign> genannt, weshalb die Aufnahme und die Einschreibung in die Phratrie für den Neugebornen, den Herangewachsenen und den Neuvermählten gleich wichtig war und mit gewissen Feierlichkeiten und Opfern erfolgte.<note place="foot" n="1)">Schoemann, I. S. 365; Hermann, §. 100.<lb/></note> Auch das Vormundschaftswesen, die Mündigerklarung scheint den Phratrieen übergeben gewesen zu sein.<note place="foot" n="2)">Schoemann, I. S. 360.<lb/></note> Aller Wahrscheinlichkeit nach waren alle atheniensischen Bürger, auch die von Klisthenes aufgenommenen Neubürger, einer der 12 Phratrieen oder grössern Cultgenossenschaften, gleichsam Kirchgemeinden zugetheilt. Neben den auf diese Weise dem öffentlichen Rechte, dem Kirchenrechte angehörenden Phratrieen bestanden die alten Geschlechter seit des Klisthenes Neuerungen wohl als reine <hi rendition="#g">Privat</hi>cultgenossenschaften<note place="foot" n="3)">Hermann, §. 101.<lb/></note> fort, welche ihre eignen Priester, Heiligthümer, auch wohl Grundstücke und eine Kasse unter Verwaltung eines Seckelmeisters, sogar Leschen oder Versammlungshäuser hatten. Auch diese Geschlechter führten ihre Register und die Aufnahme und Eintragung in dieselben geschah in ähnlicher Weise und zu denselben Zeiten, wie in die Phratrieen. Die Neubürger schlossen sich zu neuen Privatcultgenossenschaften zusammen mit demselben Zwecke und mit derselben Verfassung gleich den Cultgenossenschaften der ältern Geschlechter; jedoch nannten sich jene nicht Genneten, wie diese, sondern Orgeonen, mit welchem Namen freilich auch noch andere Cultgenossenschaften bezeichnet wurden.<note place="foot" n="4)">Vergl. Hermann, §. 99, Anm. 10.<lb/></note> Wie die Phratrieen mit den daran sich anschliessenden Verbindungen der Genneten und Orgeonen das religiöse Leben umfassten, so die Demen, deren Zahl in Attika zuletzt auf 174 anstieg,<note place="foot" n="5)">Schoemann, I. S.368. Peter, S.37, Anm.96, schreibt dem Kleisthenes schon die Eintheilung in 174 Demen zu.</note> mit den zehn darüber stehenden Phylen das politische, obwohl aber auch die einzelnen Demen ihre besondern Gottheiten und Cultus, nur weniger eingreifend, hatten. Die Demen waren die eigentlichen bürgerlichen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[83/0103] ihre Vorsteher führten die Bürgerregister, _ oder _ genannt, weshalb die Aufnahme und die Einschreibung in die Phratrie für den Neugebornen, den Herangewachsenen und den Neuvermählten gleich wichtig war und mit gewissen Feierlichkeiten und Opfern erfolgte. 1) Auch das Vormundschaftswesen, die Mündigerklarung scheint den Phratrieen übergeben gewesen zu sein. 2) Aller Wahrscheinlichkeit nach waren alle atheniensischen Bürger, auch die von Klisthenes aufgenommenen Neubürger, einer der 12 Phratrieen oder grössern Cultgenossenschaften, gleichsam Kirchgemeinden zugetheilt. Neben den auf diese Weise dem öffentlichen Rechte, dem Kirchenrechte angehörenden Phratrieen bestanden die alten Geschlechter seit des Klisthenes Neuerungen wohl als reine Privatcultgenossenschaften 3) fort, welche ihre eignen Priester, Heiligthümer, auch wohl Grundstücke und eine Kasse unter Verwaltung eines Seckelmeisters, sogar Leschen oder Versammlungshäuser hatten. Auch diese Geschlechter führten ihre Register und die Aufnahme und Eintragung in dieselben geschah in ähnlicher Weise und zu denselben Zeiten, wie in die Phratrieen. Die Neubürger schlossen sich zu neuen Privatcultgenossenschaften zusammen mit demselben Zwecke und mit derselben Verfassung gleich den Cultgenossenschaften der ältern Geschlechter; jedoch nannten sich jene nicht Genneten, wie diese, sondern Orgeonen, mit welchem Namen freilich auch noch andere Cultgenossenschaften bezeichnet wurden. 4) Wie die Phratrieen mit den daran sich anschliessenden Verbindungen der Genneten und Orgeonen das religiöse Leben umfassten, so die Demen, deren Zahl in Attika zuletzt auf 174 anstieg, 5) mit den zehn darüber stehenden Phylen das politische, obwohl aber auch die einzelnen Demen ihre besondern Gottheiten und Cultus, nur weniger eingreifend, hatten. Die Demen waren die eigentlichen bürgerlichen 1) Schoemann, I. S. 365; Hermann, §. 100. 2) Schoemann, I. S. 360. 3) Hermann, §. 101. 4) Vergl. Hermann, §. 99, Anm. 10. 5) Schoemann, I. S.368. Peter, S.37, Anm.96, schreibt dem Kleisthenes schon die Eintheilung in 174 Demen zu.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/103
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/103>, abgerufen am 25.11.2024.